Kurzantwort
Nur wenige Kinder kommen genau am errechneten Termin. Nach der Leitlinie kann ab 41+0 SSW eine Geburtseinleitung angeboten werden, ab 41+3 SSW wird sie empfohlen; nach der Geburt muss das Kind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt angezeigt werden, bei einer Geburt in Klinik oder Geburtshaus übernimmt das die Einrichtung.
Vor der Geburt
Du entscheidest selbst, ob du in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause entbindest. Was die Orte unterscheidet und wann du dich anmeldest, steht unter Geburtsort. Für ein Geburtshaus oder eine Hausgeburt meldest du dich möglichst früh an.
In den letzten Schwangerschaftswochen kann eine Dammmassage das Risiko für Dammriss und Dammschnitt senken, vor allem beim ersten Kind. Viele Fragen zur Vorbereitung beantwortet deine Hebamme.
Wenn der Termin vorbei ist
| Zeitpunkt | Was die Leitlinie vorsieht |
|---|---|
| ab dem errechneten Termin (40+0 SSW) | engmaschigere Kontrollen |
| 41+0 SSW | Einleitung kann angeboten werden |
| 41+3 SSW | Einleitung sollte empfohlen werden |
| 42+0 SSW | Einleitung soll dringend empfohlen werden |
Wie eine Einleitung abläuft und was Hausmittel wie Rizinusöl bringen, steht unter Wehen anregen, was über wehenfördernden Tee bekannt ist, auf einer eigenen Seite. Deine aktuelle Schwangerschaftswoche rechnet der SSW-Rechner aus.
Bei der Geburt
Bei jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden, in der Klinik genauso wie im Geburtshaus oder zu Hause (§ 4 HebG). Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Entbindung und auf Hebammenhilfe bis 12 Wochen nach der Geburt (§ 24d SGB V).
Nach der Geburt
- Standesamt: Die Geburt muss innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden. Wie du die Geburtsurkunde bekommst und welche Unterlagen du brauchst.
- Vaterschaft und Sorgerecht: Sind die Eltern nicht verheiratet, braucht das Standesamt die Vaterschaftsanerkennung, falls abgegeben auch die Sorgeerklärung. Beides geht beim Jugendamt, auch schon vor der Geburt.
- Krankenversicherung: Melde dein Kind bei der Krankenkasse an.
- Kindergeld: mit der Geburtsurkunde bei der Familienkasse beantragen, Ablauf unter Kindergeld beantragen.
- Elterngeld: bei der Elterngeldstelle deines Landes beantragen, Ablauf und Fristen unter Elterngeld beantragen.
Der Körper nach der Geburt
Etwa sechs, spätestens acht Wochen nach der Geburt ist die Nachuntersuchung in der Frauenarztpraxis vorgesehen. Ab wann Joggen nach der Geburt wieder geht und warum nach der Geburt oft Haare ausfallen, steht auf eigenen Seiten.
Häufige Fragen
Wie viele Kinder kommen am errechneten Termin?
Nur sehr wenige. Die meisten Kinder werden in den zwei Wochen vor oder nach dem errechneten Termin geboren.
Wann wird eine Geburt eingeleitet, wenn der Termin vorbei ist?
Nach der Leitlinie kann ab 41+0 SSW eine Einleitung angeboten werden, ab 41+3 SSW sollte sie empfohlen werden und ab 42+0 SSW wird sie dringend empfohlen.
Was muss man nach der Geburt bei Behörden erledigen?
Die Geburt beim Standesamt anzeigen, das Kind bei der Krankenkasse anmelden und Kindergeld und Elterngeld beantragen.
Mehr zur Geburt
- Geburtsurkunde beantragenFrist, Unterlagen und Namen
- Wehen anregen und GeburtseinleitungEinleitung, Rizinus und Hausmittel
- Wehenfördernder TeeZutaten und was belegt ist
- Geburtsort: Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt?Klinik, Geburtshaus oder zu Hause
- Dammmassage: Ab wann und was sie bringtAb wann und was sie bringt
- Haarausfall nach der GeburtUrsache und wann zur Ärztin
- Laufen nach der Geburt: Ab wann?Ab wann Joggen wieder geht
Wann du dich beraten lassen solltest
- Fragen zu Terminüberschreitung, Einleitung und Beschwerden: deine Frauenarztpraxis, deine Hebamme oder die Geburtsklinik.
- Geburtsurkunde und Namen: das Standesamt am Geburtsort.
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung: das Jugendamt.
- Kosten der Geburt und Hebammenhilfe: deine Krankenkasse.
Quellen
- BehördeWenn das Baby auf sich warten lässt: Wann die Geburt einleiten? · Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de · Stand 15.4.2026
- FachgesellschaftS2k-Leitlinie Geburtseinleitung (015-088) · Abschnitt 2.1 · Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), AWMF-Register · Stand 1.12.2020
- GesetzPersonenstandsgesetz: Anzeige · § 18 Abs. 1 PStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- BehördeKlinik, Geburtshaus oder Hausgeburt: wohin zur Geburt? · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · Stand 26.1.2024
- BehördeWie kann ich mich auf die Geburt vorbereiten? · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · Stand 3.8.2026
- BehördeMutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) · § 7 Abs. 3 · Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) · Stand 16.7.2026