Alleinerziehend: was dauerhaft gilt

Was für alleinerziehende Eltern auf Dauer gilt, von der Steuer bis zu den Kinderkrankentagen. Die ersten Schritte nach einer Trennung stehen unter Trennung mit Kind.

Kurzantwort

Alleinerziehende bekommen auf Antrag Steuerklasse II mit dem Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr, für ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt ausbleibt, und doppelt so viele Kinderkrankentage wie andere Eltern. Beim Elterngeld können sie auch die Partnermonate allein nehmen, und Kinderzuschlag gibt es für sie schon ab 600 € Einkommen im Monat.

Schritt für Schritt

Einmal einrichten

  1. Sobald du allein mit dem Kind wohnst

    Steuerklasse II beantragen

    Steuerklasse II kommt nicht von selbst, du beantragst sie beim Finanzamt. Voraussetzung: Das Kind ist bei dir gemeldet, und keine andere erwachsene Person wirtschaftet mit im Haushalt. Den Erhöhungsbetrag für weitere Kinder lässt du als Freibetrag eintragen.

  2. Wenn der Unterhalt ausbleibt

    Unterhaltsvorschuss beantragen

    Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, zahlt die Unterhaltsvorschussstelle den Vorschuss bis zum 18. Geburtstag. Ab 12 Jahren gilt eine weitere Bedingung: Das Kind bekommt kein Grundsicherungsgeld, oder du hast ein Einkommen von mindestens 600 €.

Jedes Jahr

  1. Zum Jahreswechsel und mit 6, 12 und 18 Jahren

    Unterhalt prüfen

    Die Düsseldorfer Tabelle erscheint jeweils mit Werten ab dem 1. Januar, und mit 6, 12 und 18 Jahren kommt das Kind in die nächste Altersstufe. Dann kann mehr Unterhalt fällig werden.

Wenn es nötig wird

  1. Bei Krankheit des Kindes

    Wenn das Kind krank ist

    Die Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld, solange das Kind jünger als 12 Jahre ist. Alleinerziehende haben je Kind und Jahr 30 Arbeitstage, doppelt so viele wie andere Eltern.

  2. Bei eigener Krankheit

    Haushaltshilfe

    Musst du ins Krankenhaus oder zur Kur und kann niemand sonst im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren versorgen, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe.

  3. Nach einer Geburt

    Elterngeld allein beziehen

    Alleinerziehende können auch die beiden Partnermonate und den Partnerschaftsbonus allein bekommen, also bis zu 14 Monate Basiselterngeld.

  4. Vor einer Auslandsreise

    Allein mit dem Kind verreisen

    Reist du ohne den anderen sorgeberechtigten Elternteil ins Ausland, nimm seine Einverständniserklärung und eine Kopie seines Ausweises mit.

  5. Bei wenig Einkommen

    Wenn das Geld knapp wird

    Kinderzuschlag gibt es für Alleinerziehende schon ab 600 € Einkommen; dazu kommen Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe.

  6. Beim Zusammenziehen oder Heiraten

    Neue Partnerschaft

    Zieht eine neue Partnerin oder ein neuer Partner ein, entfallen Entlastungsbetrag und Steuerklasse II; das teilst du dem Finanzamt sofort mit. Heiratest du, endet auch der Unterhaltsvorschuss.

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Unterhalt für das Kind einfordern oder anpassen: das Jugendamt. Es berät Alleinerziehende (§ 18 SGB VIII) und kann auf Antrag Beistand des Kindes werden (§ 1712 BGB).
  • Steuerklasse und Freibeträge: das Finanzamt.
  • Austausch und Unterstützung im Alltag: Verbände und Selbsthilfegruppen für Alleinerziehende.

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 1.10.2026 · Elternweiser

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