Was für alleinerziehende Eltern auf Dauer gilt, von der Steuer bis zu den Kinderkrankentagen. Die ersten Schritte nach einer Trennung stehen unter Trennung mit Kind.
Kurzantwort
Alleinerziehende bekommen auf Antrag Steuerklasse II mit dem Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr, für ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt ausbleibt, und doppelt so viele Kinderkrankentage wie andere Eltern. Beim Elterngeld können sie auch die Partnermonate allein nehmen, und Kinderzuschlag gibt es für sie schon ab 600 € Einkommen im Monat.
Schritt für Schritt
Einmal einrichten
- Sobald du allein mit dem Kind wohnst
Steuerklasse II beantragen
Steuerklasse II kommt nicht von selbst, du beantragst sie beim Finanzamt. Voraussetzung: Das Kind ist bei dir gemeldet, und keine andere erwachsene Person wirtschaftet mit im Haushalt. Den Erhöhungsbetrag für weitere Kinder lässt du als Freibetrag eintragen.
- Wenn der Unterhalt ausbleibt
Unterhaltsvorschuss beantragen
Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, zahlt die Unterhaltsvorschussstelle den Vorschuss bis zum 18. Geburtstag. Ab 12 Jahren gilt eine weitere Bedingung: Das Kind bekommt kein Grundsicherungsgeld, oder du hast ein Einkommen von mindestens 600 €.
Jedes Jahr
- Zum Jahreswechsel und mit 6, 12 und 18 Jahren
Unterhalt prüfen
Die Düsseldorfer Tabelle erscheint jeweils mit Werten ab dem 1. Januar, und mit 6, 12 und 18 Jahren kommt das Kind in die nächste Altersstufe. Dann kann mehr Unterhalt fällig werden.
Wenn es nötig wird
- Bei Krankheit des Kindes
Wenn das Kind krank ist
Die Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld, solange das Kind jünger als 12 Jahre ist. Alleinerziehende haben je Kind und Jahr 30 Arbeitstage, doppelt so viele wie andere Eltern.
- Bei eigener Krankheit
Haushaltshilfe
Musst du ins Krankenhaus oder zur Kur und kann niemand sonst im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren versorgen, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe.
- Nach einer Geburt
Elterngeld allein beziehen
Alleinerziehende können auch die beiden Partnermonate und den Partnerschaftsbonus allein bekommen, also bis zu 14 Monate Basiselterngeld.
- Vor einer Auslandsreise
Allein mit dem Kind verreisen
Reist du ohne den anderen sorgeberechtigten Elternteil ins Ausland, nimm seine Einverständniserklärung und eine Kopie seines Ausweises mit.
- Bei wenig Einkommen
Wenn das Geld knapp wird
Kinderzuschlag gibt es für Alleinerziehende schon ab 600 € Einkommen; dazu kommen Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe.
- Beim Zusammenziehen oder Heiraten
Neue Partnerschaft
Zieht eine neue Partnerin oder ein neuer Partner ein, entfallen Entlastungsbetrag und Steuerklasse II; das teilst du dem Finanzamt sofort mit. Heiratest du, endet auch der Unterhaltsvorschuss.
Wann du dich beraten lassen solltest
- Unterhalt für das Kind einfordern oder anpassen: das Jugendamt. Es berät Alleinerziehende (§ 18 SGB VIII) und kann auf Antrag Beistand des Kindes werden (§ 1712 BGB).
- Steuerklasse und Freibeträge: das Finanzamt.
- Austausch und Unterstützung im Alltag: Verbände und Selbsthilfegruppen für Alleinerziehende.