Kurzantwort
Mehrere Nebenkosten einer Familienreise folgen festen Regeln: In der EU telefonieren und surfen Reisende zum Preis ihres Heimattarifs, Autobahnen kosten je nach Land Vignette oder Maut, und Ausweise für Kinder haben feste Gebühren. Bei großer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eines Flugs zahlt die Airline nach EU-Recht eine pauschale Entschädigung.
Reisekosten mit festen Regeln
- Handy: In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, Moldau und der Ukraine gilt der Inlandspreis, in der Schweiz und der Türkei nicht. Mehr unter EU-Roaming.
- Maut und Vignette: Je nach Land Vignette für die Autobahn oder Maut nach Strecke, siehe Autoreise ins Ausland.
- Ausweise für Kinder: Personalausweis und Reisepass haben feste Gebühren, siehe Reisedokumente für Kinder.
- Flug verspätet oder annulliert: feste Entschädigung je Fluggast, siehe Fluggastrechte; bei Gepäckschaden siehe Gepäckschaden beim Flug.
- Krank im Ausland: Was die Krankenkasse zahlt und wofür man eine Auslandskrankenversicherung braucht.
- Reise fällt aus: Wann eine Reiserücktrittsversicherung zahlt.
- Reisezeit: Schulkinder sind an die Ferien gebunden; die Termine je Land stehen unter Schulferien.
Mehr zu Reisekosten
- EU-RoamingHandy im EU-Ausland ohne Zusatzkosten nutzen
Wann du dich beraten lassen solltest
- Wo du dich bei einem Streit beraten lassen kannst, steht auf der jeweiligen Seite, zum Beispiel bei Roaming die Bundesnetzagentur, bei Flugproblemen die Schlichtungsstellen.
Quellen
- BehördeRoaming: Smartphone-Nutzung in der EU · Roaming außerhalb der EU · Europäische Kommission, Ihr Europa · Stand 7.1.2026