Jugendliche

Kurzantwort

Jugendlicher ist nach dem Jugendschutzgesetz, wer 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche ohne Begleitung bis 24 Uhr in Gaststätten und Diskotheken bleiben und Bier, Wein und Sekt kaufen; Rauchen, Shisha, E-Zigaretten und Schnaps sind erst ab 18 erlaubt.

Was gilt ab welchem Alter?

Kinder unter 1414 und 15 Jahre16 und 17 JahreRegel
Gaststättenur in Begleitung oder zum Essen und Trinken zwischen 5 Uhr und 23 Uhrwie Kinderohne Begleitung bis 24 Uhr§ 4 JuSchG
Disco, öffentliche Tanzveranstaltungnur in Begleitungnur in Begleitungohne Begleitung bis 24 Uhr§ 5 JuSchG
Bier, Wein, Sektneinnur in Begleitung der Elternja§ 9 JuSchG
Schnaps, Alkopops, andere Spirituosenneinneinnein§ 9 JuSchG
Rauchen, Shisha, E-Zigaretteneinneinnein§ 10 JuSchG

Veranstaltet ein anerkannter Träger der Jugendhilfe den Tanzabend oder dient er der Kunst oder dem Brauchtum, dürfen Kinder ohne Begleitung bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 bis 24 Uhr bleiben. Die Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Wer als Begleitung zählt

In Gaststätte und Disco reicht als Begleitung ein Elternteil mit Sorgerecht oder eine erziehungsbeauftragte Person. Das ist ein Erwachsener über 18, dem die Eltern die Aufsicht übertragen haben, etwa die volljährige Schwester oder der Trainer (§ 1 Abs. 1 JuSchG). Beim Alkohol ist das anders: Bier, Wein und Sekt dürfen 14- und 15-Jährige nur in Begleitung eines Elternteils mit Sorgerecht trinken, eine erziehungsbeauftragte Person reicht nicht.

Geplante Änderung beim Alkohol

Die Bundesregierung will das begleitete Trinken abschaffen. Nach ihrem Gesetzentwurf dürften 14- und 15-Jährige Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit auch in Begleitung der Eltern nicht mehr kaufen oder trinken. Die Änderung gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Der Bundestag hat noch nicht entschieden; bis dahin gilt die Regel oben.

Wer die Regeln einhalten muss

Das Jugendschutzgesetz richtet sich vor allem an Gaststätten, Geschäfte und Veranstalter: Sie dürfen Alkohol und Tabak nicht an Jugendliche abgeben und ihnen den Aufenthalt nur in den Grenzen oben erlauben. Es gilt in der Öffentlichkeit, nicht im eigenen Zuhause. Verheiratete Jugendliche sind von diesen Regeln ausgenommen.

Jugendkulturen und Shisha

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Häufige Fragen

Wie lange dürfen 16-Jährige ohne Eltern weggehen?

In Gaststätten und in der Disco bis 24 Uhr. Danach nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person.

Dürfen 14-Jährige mit den Eltern Bier trinken?

Ja, zurzeit dürfen 14- und 15-Jährige in Begleitung eines Elternteils mit Sorgerecht Bier, Wein und Sekt trinken. Die Bundesregierung will diese Ausnahme abschaffen.

Dürfen unter 16-Jährige allein in die Disco?

Nein. Unter 16 geht es nur in Begleitung oder bei Veranstaltungen der Jugendhilfe, dann bis 24 Uhr.

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Wann du dich beraten lassen solltest

  • Streit um Ausgehzeiten, Alkohol oder Freunde belastet die Familie: eine Erziehungsberatungsstelle, meist beim Jugendamt oder bei einem freien Träger, oder das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer (0800 111 0 550, kostenlos).
  • Dein Kind möchte mit jemandem reden, der nicht zur Familie gehört: das Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer (116 111, kostenlos und anonym).
  • Du planst eine Veranstaltung und brauchst eine Ausnahme: die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Quellen

  1. GesetzJugendschutzgesetz: Begriffsbestimmungen · § 1 JuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
  2. GesetzJugendschutzgesetz: Alkoholische Getränke · § 9 Abs. 2 JuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
  3. GesetzEntwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetzes (1. KJHSRG) · Drucksache 441/26, Art. 5 und Art. 9 · Bundesrat · Stand 14.8.2026
  4. BehördeJugendschutz – verständlich erklärt · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Stand 28.7.2023

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 30.9.2026 · Elternweiser

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