Kurzantwort
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden; bei einer Geburt in Klinik oder Geburtshaus übernimmt das die Einrichtung. Danach stellt das Standesamt die Geburtsurkunde aus, darunter kostenlose Urkunden für Anträge wie Elterngeld und Kindergeld.
Wer die Geburt anzeigt
| Geburtsort | Wer zeigt an |
|---|---|
| Klinik, Geburtshaus oder andere Einrichtung mit Geburtshilfe | die Einrichtung, schriftlich (§ 20 PStG) |
| zu Hause oder unterwegs | die sorgeberechtigten Eltern, mündlich oder schriftlich, mit der Geburtsbescheinigung von Hebamme oder Ärztin (§ 19 PStG) |
Zuständig ist das Standesamt des Orts, an dem das Kind geboren ist, nicht das Standesamt deines Wohnorts. Die Frist beträgt 7 Tage ab der Geburt. Ist ein Kind tot geboren, muss die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt angezeigt werden.
Auch wenn die Klinik die Geburt anzeigt, braucht das Standesamt Unterlagen von dir und die Namen des Kindes. Ob du sie in der Klinik abgibst oder selbst zum Standesamt bringst, sagt dir die Klinik.
Welche Unterlagen du brauchst
| Situation | Unterlagen |
|---|---|
| alle | Geburtsbescheinigung der Klinik oder Hebamme, Ausweise der Eltern, Erklärung zu Vornamen und Familiennamen, von den Eltern unterschrieben |
| Eltern verheiratet | Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister, Geburtsurkunden der Eltern |
| Eltern nicht verheiratet | Geburtsurkunde der Mutter, Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung, falls abgegeben |
| Mutter geschieden oder verwitwet | Eheurkunde und Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist |
Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung kannst du schon vor der Geburt beim Jugendamt oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben. Dann geht die Anmeldung nach der Geburt schneller.
Vorname und Familienname
Die Vornamen gibst du bei der Anzeige an. Stehen sie noch nicht fest, musst du sie innerhalb eines Monats beim Standesamt nachreichen. Welchen Familiennamen das Kind bekommt, hängt davon ab, ob die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen haben und wer das Sorgerecht hat.
| Situation | Familienname des Kindes |
|---|---|
| Eltern haben einen Ehenamen | der Ehename (§ 1616 BGB) |
| kein Ehename, gemeinsames Sorgerecht | nach Wahl der Eltern der Name eines Elternteils oder ein Doppelname aus beiden Namen (§ 1617 Abs. 1 BGB) |
| kein Ehename, gemeinsames Sorgerecht, keine Wahl innerhalb eines Monats | automatisch ein Doppelname aus beiden Namen in alphabetischer Reihenfolge; lehnt ein Elternteil ihn ab, überträgt das Familiengericht die Wahl einem Elternteil (§ 1617 Abs. 4 BGB) |
| nur ein Elternteil hat das Sorgerecht | der Familienname dieses Elternteils; er kann dem Kind auch den Namen des anderen Elternteils oder einen Doppelnamen geben (§ 1617a BGB) |
Was die Urkunden kosten
Urkunden, die du für Sozialleistungen brauchst, etwa für Elterngeld, Kindergeld oder die Krankenkasse, stellt das Standesamt kostenlos aus (§ 64 Abs. 2 SGB X). Viele Standesämter geben dafür drei Urkunden mit. Weitere Geburtsurkunden kosten eine Gebühr, deren Höhe jedes Land selbst festlegt. Bestell sie direkt beim Standesamt.
Nach der Anmeldung
Das Standesamt meldet dein Kind automatisch bei der Meldebehörde an. Mit der Geburtsurkunde kannst du danach Kindergeld beantragen, Elterngeld beantragen und dein Kind bei der Krankenkasse anmelden. Ob es in deiner Stadt einen gemeinsamen Online-Antrag für Geburtsurkunde und Leistungen gibt, erfährst du beim Standesamt.
Geburt im Ausland
Ist dein Kind im Ausland geboren und hat mindestens einen deutschen Elternteil, kannst du die Geburt in einem deutschen Geburtenregister beurkunden lassen (§ 36 PStG). Zuständig ist das Standesamt deines Wohnorts in Deutschland, sonst das Standesamt I in Berlin. Den Antrag kannst du über die deutsche Auslandsvertretung stellen. Wurde auch ein deutscher Elternteil im Ausland geboren, ist die Beurkundung in vielen Fällen innerhalb eines Jahres nötig, damit das Kind deutsch wird; frag dazu die Auslandsvertretung.
Häufige Fragen
Wie lange hat man Zeit, die Geburt beim Standesamt anzuzeigen?
Eine Woche ab der Geburt. Bei einer Geburt in Klinik oder Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt an.
Wer meldet das Kind bei einer Geburt in der Klinik an?
Die Klinik zeigt die Geburt beim Standesamt an. Die Eltern geben die Namen des Kindes und ihre Unterlagen ab, je nach Klinik dort oder beim Standesamt.
Was passiert, wenn sich die Eltern nicht auf einen Nachnamen einigen?
Haben die Eltern keinen Ehenamen und gemeinsam das Sorgerecht und bestimmen sie innerhalb eines Monats keinen Namen, erhält das Kind einen Doppelnamen aus beiden Namen in alphabetischer Reihenfolge. Lehnt ein Elternteil diesen Namen ab, überträgt das Familiengericht die Wahl einem Elternteil.
Kostet die Geburtsurkunde etwas?
Urkunden für Elterngeld, Kindergeld oder die Krankenkasse sind kostenlos. Für weitere Urkunden verlangt das Standesamt eine Gebühr.
Mehr zur Geburt
- GeburtWas vor und nach der Geburt ansteht
- Geburtsort: Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt?Klinik, Geburtshaus oder zu Hause
- Kindergeld beantragenKindergeld nach der Geburt beantragen
Wann du dich beraten lassen solltest
- Fragen zu Unterlagen, Namen und Urkunden: das Standesamt am Geburtsort.
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, kostenlos: das Jugendamt.
- Geburt im Ausland: die deutsche Auslandsvertretung oder das Standesamt deines Wohnorts.
Quellen
- GesetzPersonenstandsgesetz: Anzeige · § 18 Abs. 1 PStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzPersonenstandsgesetz: Fehlende Angaben · § 22 Abs. 1 PStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgesetzbuch X: Kostenfreiheit · § 64 Abs. 2 SGB X · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzPersonenstandsgesetz: Geburten und Sterbefälle im Ausland · § 36 PStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- BehördeAnmeldung Ihres Kindes beim Standesamt · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienportal · abgerufen 28.9.2026
- BehördeWie können wir für unser im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde beantragen? · Auswärtiges Amt · abgerufen 28.9.2026