Einschulung: was wann zu tun ist

Von der Schulanmeldung bis zu den ersten Schulwochen, in der Reihenfolge, in der es ansteht.

Kurzantwort

Schulpflichtig wird ein Kind zum Beginn des Schuljahres, wenn es bis zum Stichtag seines Landes sechs Jahre alt ist; wann und wo du es zur Einschulung anmeldest, teilt die zuständige Grundschule oder die Stadt mit. Seit 1. August 2026 haben Kinder ab der ersten Klasse Anspruch auf Ganztagsbetreuung, den Platz meldest du aber gesondert an.

Schritt für Schritt

Vor der Einschulung

  1. Im Jahr vor der Einschulung

    Stichtag prüfen

    Schulpflichtig ist, wer bis zum Stichtag seines Landes sechs Jahre alt wird. Jüngere Kinder können auf Antrag früher eingeschult werden; zurückgestellt wird ein Kind nur aus gewichtigen Gründen.

  2. Zum Anmeldetermin

    Kind an der Grundschule anmelden

    In der Regel an der Grundschule, in deren Bezirk ihr wohnt; eine andere Schule nur auf Antrag mit Begründung. Termin und Unterlagen nennt die Schule oder die Stadt.

  3. Mit der Schulanmeldung

    Ganztagsplatz anmelden

    Der Anspruch umfasst an Werktagen 8 Stunden am Tag, auch in den Ferien; das Land kann eine Schließzeit von bis zu 4 Wochen im Jahr regeln. Angemeldet wird je nach Land bei der Schule, beim Hort oder beim Jugendamt, in einigen Ländern zusammen mit der Schulanmeldung.

  4. Nach der Anmeldung

    Schuleingangsuntersuchung

    Vor der Einschulung untersucht in der Regel das Gesundheitsamt das Kind und erfasst dabei auch den Impfstatus. In Nordrhein-Westfalen etwa ist die Teilnahme Pflicht.

  5. Vor dem ersten Schultag

    Masernschutz nachweisen

    Vor dem ersten Schultag zeigst du der Schule einen Nachweis über den Masernschutz, zum Beispiel den Impfpass. Hat die Kita ihn schon gesehen, reicht auch eine Bestätigung der Kita-Leitung.

Vor dem Schulstart

  1. Vor dem Schulstart

    Schulranzen aussuchen

    Als Richtwert der Unfallkassen wiegt der volle Ranzen höchstens 10 % des Körpergewichts. Auf breite, gepolsterte Gurte und leuchtende Flächen nach DIN 58124 achten.

  2. Vor dem Schulstart

    Schulbedarf einplanen

    Ranzen, Material, Sportzeug und je nach Land ein Eigenanteil an Schulbüchern: was der Schulstart kostet.

  3. Vor Schulbeginn

    Schulbedarfspaket beantragen

    Mit Grundsicherungsgeld gibt es zum 1. August 130 € und zum 1. Februar 65 € für den persönlichen Schulbedarf. Mit Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragst du das Bildungspaket bei der zuständigen Stelle.

In den ersten Schulwochen

  1. Zu Beginn des Schuljahres

    Elternvertretung wählen

    Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse ihre Vertretung; wie, regelt das Schulgesetz des Landes.

  2. Mit der Steuererklärung

    Hort und Ganztag von der Steuer absetzen

    Gebühren für Hort oder Ganztagsbetreuung sind Kinderbetreuungskosten: 80 % davon, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Das Mittagessen zählt nicht.

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Einschulung, frühere Einschulung oder Zurückstellung, Wahl der Grundschule: die Schulleitung der zuständigen Grundschule und das staatliche Schulamt.
  • Schuleingangsuntersuchung: das Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises; Impfungen und Impfpass: die Kinder- und Jugendarztpraxis.
  • Kein Ganztagsplatz: die Stelle, bei der du angemeldet hast, und das Jugendamt.
  • Schulbedarfspaket: das Jobcenter, wenn du Grundsicherungsgeld bekommst; sonst die Stelle deiner Stadt oder deines Kreises, die das Bildungspaket bearbeitet.

Quellen

  1. GesetzInfektionsschutzgesetz: Masernschutz · § 20 Abs. 8 und 9, § 33 Nr. 3 IfSG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 1.10.2026 · Elternweiser

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