Fliegen mit Kind

Kurzantwort

Ein gesetzliches Mindestalter fürs Fliegen mit Baby gibt es nicht; Kinderärzte raten, mit einem Baby unter sechs Wochen nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache zu fliegen. Bis zum Alter von zwei Jahren darf ein Kind auf dem Schoß mitfliegen, gesichert mit einem Zusatzgurt; beim Start und vor der Landung helfen Stillen, Fläschchen oder Schnuller beim Druckausgleich.

Fliegen mit Baby: ab wann?

Ab welchem Alter ein Baby fliegen darf, regelt kein Gesetz, sondern jede Airline in ihren Beförderungsbedingungen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen rät, ein vier bis sechs Wochen altes Baby nur in Ausnahmefällen mitzunehmen, weil seine Lunge eventuell noch nicht vollständig entwickelt ist. In der Kabine ist die Sauerstoffsättigung geringer als am Boden. Hat dein Baby eine Herz- oder Lungenerkrankung oder einen Atemwegsinfekt, sprich vor dem Fliegen mit Baby mit der Kinderarztpraxis.

Auf dem Schoß oder auf dem eigenen Sitz

Kinder unter zwei Jahren dürfen nach der EU-Verordnung über den Flugbetrieb auf dem Schoß eines Erwachsenen mitfliegen. Dabei sitzt auf einem Platz nur ein Erwachsener mit einem Kind, und das Kind ist mit einem zusätzlichen Schlaufengurt oder einem anderen Rückhaltesystem gesichert, das die Airline stellt. Ab zwei Jahren braucht jedes Kind einen eigenen Sitz. Wer für ein jüngeres Kind einen eigenen Platz bucht und einen Kindersitz mitnehmen will, klärt vorher mit der Airline, welche Sitze sie an Bord zulässt. Auch Babybetten an Bord, Kindertarife und Gepäck regelt jede Airline selbst.

Druckausgleich bei Start und Landung

Bei kleinen Kindern funktioniert der Druckausgleich im Ohr noch nicht so gut wie bei Erwachsenen. Babys und Kleinkinder sollten deshalb beim Steigflug und beim Sinkflug nicht schlafen und in kurzen Abständen etwas trinken. Stillen, ein Milch- oder Teefläschchen und das Saugen am Schnuller helfen, älteren Kindern ein Bonbon oder ein Kaugummi. Hatte dein Kind in den zwei Wochen vor dem Flug eine Ohrinfektion oder eine Ohroperation, lass vorher ärztlich klären, ob es fliegen kann. Ein abschwellendes Nasenspray gibst du nur, wenn die Kinderarztpraxis es empfiehlt.

Strahlung beim Fliegen

In der Flughöhe wirkt mehr kosmische Strahlung als am Boden. Nach dem Bundesamt für Strahlenschutz ist die zusätzliche Strahlenbelastung für Gelegenheitsflieger sehr gering und gesundheitlich unbedenklich, auch für Schwangere und Kleinkinder.

Was beim Fliegen mit Kind gilt

  • Ausweis: Schon ein Baby braucht für eine Auslandsreise ein eigenes Dokument (Bundespolizei). Welches für dein Reiseziel reicht, steht bei den Reisedokumenten für Kinder.
  • Ticket und Sitzplatz: Altersgrenzen, Kindertarife und die Frage, ob ein Baby auf dem Schoß oder auf einem eigenen Sitz mit Kindersitz fliegt, legt jede Airline in ihren Beförderungsbedingungen fest. Lies sie vor der Buchung oder frag nach.
  • Kinderwagen und Kindersitz: Ob und wie sie mitfliegen, regelt ebenfalls die Airline.
  • Babynahrung im Handgepäck: Für Flüssigkeiten gelten an der Sicherheitskontrolle Beschränkungen, für Babynahrung, die während der Reise gebraucht wird, Ausnahmen. Die Bundespolizei erklärt die Regeln.
  • Schwanger fliegen: Was dabei gilt, steht auf der Seite Reisen und Fliegen in der Schwangerschaft.

Was für unterwegs in die Tasche gehört, steht in der Reiseapotheke für Baby und Kleinkind und in der Packliste für den Familienurlaub.

Wenn beim Flug etwas schiefgeht

Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung zahlt die ausführende Airline nach den EU-Fluggastrechten eine feste Entschädigung je Fluggast, auch für Kinder mit eigenem Ticket. Wer kostenlos fliegt, etwa ein Kind ohne eigenes Ticket, hat keinen Anspruch (Art. 3 Abs. 3 VO (EG) 261/2004). Ist der Koffer beschädigt, verspätet oder verloren, gelten kurze Meldefristen. Wird jemand im Ausland krank, zahlt die Krankenkasse oft nur einen Teil, nie den Rücktransport; dafür gibt es die Auslandskrankenversicherung. Fällt die Reise schon vorher aus, hilft eine Reiserücktrittsversicherung.

Häufige Fragen

Ab wann darf ein Baby fliegen?

Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht, jede Airline regelt das selbst. Kinderärzte raten, mit einem Baby unter sechs Wochen nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache zu fliegen.

Bis wann darf ein Kind auf dem Schoß fliegen?

Bis zum Alter von zwei Jahren, gesichert mit einem zusätzlichen Schlaufengurt. Ab zwei Jahren braucht jedes Kind einen eigenen Sitz.

Was hilft dem Baby beim Druckausgleich?

Wach sein und trinken beim Start und vor der Landung: Stillen, Fläschchen oder Schnuller.

Ist die Strahlung beim Fliegen für Babys gefährlich?

Für Gelegenheitsflieger ist sie nach dem Bundesamt für Strahlenschutz sehr gering und unbedenklich, auch für Kleinkinder.

Mehr zum Fliegen mit Kind

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Baby jünger als sechs Wochen, krank oder mit einer Herz- oder Lungenerkrankung, Ohrinfektion oder Ohroperation kurz vor dem Flug: die Kinderarztpraxis.
  • Fragen zu Ticket, Sitzplatz, Kindersitz, Kinderwagen oder Gepäck: die Airline.
  • Die Airline zahlt keine Entschädigung: die staatlich anerkannte Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.

Quellen

  1. FachgesellschaftFlugreise: Bei Säuglingen unter sechs Wochen „grünes Licht“ vom Kinder- und Jugendarzt einholen · Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), kinderaerzte-im-netz.de · Stand 15.8.2018
  2. FachgesellschaftFlugreisen mit Kindern: Beim Starten und Landen Druckausgleich unterstützen · Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), kinderaerzte-im-netz.de · Stand 27.7.2016
  3. GesetzVerordnung (EU) Nr. 965/2012 über den Flugbetrieb · Anhang IV, CAT.OP.MPA.225 und CAT.IDE.A.205 · Europäische Union · abgerufen 2.10.2026
  4. BehördeHöhenstrahlung beim Fliegen · Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) · Stand 23.9.2026
  5. BehördeReisen mit Minderjährigen · Eigenes Reisedokument ab Geburt · Bundespolizei · Stand 1.4.2025
  6. BehördeFlüssigkeiten an Bord · Ausnahme Babynahrung · Bundespolizei · Stand 17.11.2025
  7. GesetzVerordnung (EG) Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste · Art. 3 Abs. 3 · Europäische Union · abgerufen 1.10.2026
  8. GesetzSozialgesetzbuch V: Fahrkosten · § 60 Abs. 4 SGB V · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 2.10.2026 · Elternweiser

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