Das Kind kommt in die Kita: was wann zu tun ist

Von der Suche nach einem Kitaplatz bis zum Ende der Eingewöhnung, in der Reihenfolge, in der es ansteht.

Kurzantwort

Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr hat jedes Kind Anspruch auf einen Kitaplatz oder einen Platz in der Kindertagespflege; den Bedarf meldest du beim Jugendamt oder über das Kita-Portal deiner Stadt, möglichst früh und schriftlich. Vor dem ersten Kita-Tag brauchst du einen Nachweis über den Masernschutz und über eine ärztliche Impfberatung.

Schritt für Schritt

Vor dem Kita-Start

  1. Möglichst früh

    Kitaplatz anmelden

    Den Bedarf beim Jugendamt, über das Kita-Portal der Stadt oder direkt bei den Kitas melden, schriftlich und mit Datum. Manche Länder schreiben eine Frist vor, in Nordrhein-Westfalen etwa sechs Monate vor Beginn.

  2. Mit der Anmeldung

    Rückkehr in den Job planen

    Bis ein Platz frei und die Eingewöhnung vorbei ist, vergehen oft Monate. Den Arbeitsbeginn erst danach einplanen.

  3. Mit der Zusage

    Kosten klären und Befreiung beantragen

    Die Gebühren legen Land und Kommune fest; viele Länder erlassen sie für einzelne oder alle Kita-Jahre. Wer Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, beantragt beim Jugendamt, keinen Beitrag zahlen zu müssen.

  4. Vor dem ersten Kita-Tag

    Masernschutz und Impfberatung nachweisen

    Vor Beginn der Betreuung zeigst du der Kita einen Nachweis über den Masernschutz, zum Beispiel den Impfpass: ab dem ersten Geburtstag mindestens eine Masernimpfung, ab dem zweiten zwei. Dazu kommt ein schriftlicher Nachweis, dass kurz vor der Aufnahme eine ärztliche Impfberatung stattgefunden hat.

Beim Kita-Start

  1. Die ersten Wochen

    Eingewöhnung

    Ein Elternteil begleitet das Kind, bis es eine Fachkraft als Bezugsperson annimmt. Nach dem Berliner Modell dauert das meist etwa eine bis drei Wochen, nach dem Münchner Modell eher drei bis vier Wochen.

Nach dem Kita-Start

  1. Bei Krankheit

    Wenn das Kind krank ist

    Muss ein Elternteil zu Hause bleiben, zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld, solange das Kind jünger als 12 Jahre ist: je Kind und Jahr für 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende für 30 Arbeitstage.

  2. Mit der Steuererklärung

    Kita-Gebühren von der Steuer absetzen

    80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, als Sonderausgaben. Essensgeld zählt nicht. Nötig sind Gebührenbescheid und Zahlung aufs Konto; ein Kita-Zuschuss des Arbeitgebers ist steuerfrei.

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Du findest keinen Kitaplatz, hast eine Absage bekommen oder kannst den Kita-Beitrag nicht zahlen: das Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises. Gegen einen Bescheid legst du Widerspruch innerhalb der Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung ein.
  • Impfberatung und Nachweis über den Masernschutz: die Kinder- und Jugendarztpraxis.
  • Die Eingewöhnung klappt über Wochen nicht: zuerst die Kita-Leitung, dann eine Erziehungsberatungsstelle.

Quellen

  1. GesetzInfektionsschutzgesetz: Masernschutz · § 20 Abs. 8 und 9, § 33 IfSG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
  2. GesetzInfektionsschutzgesetz: Nachweis der Impfberatung bei Aufnahme in die Kita · § 34 Abs. 10a IfSG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 1.10.2026 · Elternweiser

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