Kindergeld beantragen

Kurzantwort

Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt, online oder schriftlich, für jedes Kind einmal; nötig sind die Steuer-Identifikationsnummern der antragstellenden Person und des Kindes. Rückwirkend zahlt die Familienkasse nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

So beantragst du Kindergeld

  1. Steuer-ID des Kindes abwarten: Nach der Geburt meldet das Standesamt das Kind an. Das Bundeszentralamt für Steuern schickt dir dann die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes per Post.
  2. Antrag stellen: online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder mit den Formularen „Antrag auf Kindergeld“ und „Anlage Kind“. Mit der BundID geht der Online-Antrag ganz ohne Unterschrift. Sonst druckst du den Antrag aus, unterschreibst ihn und schickst ihn per Post.
  3. Bescheid abwarten: Die Familienkasse prüft den Antrag und schickt dir einen Bescheid mit deiner Kindergeldnummer. Danach wird das Kindergeld jeden Monat überwiesen.

Vor der Geburt kannst du den Antrag noch nicht stellen, weil die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes Voraussetzung ist (§ 63 Abs. 1 EStG). Vorbereiten kannst du ihn aber: Formulare herunterladen, deine eigene Steuer-Identifikationsnummer und die Kontoverbindung bereitlegen.

Zuständig ist die Familienkasse, in deren Bezirk du wohnst. Eigene Familienkassen des öffentlichen Dienstes gibt es nicht mehr, auch dort ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Lebst oder arbeitest du in einem anderen EU-Staat, ist eine bestimmte Familienkasse zuständig, die sich nach dem Wohnstaat richtet.

Welche Unterlagen brauchst du?

  • deine Steuer-Identifikationsnummer und die des Kindes
  • deine Kontoverbindung
  • für Kinder ab 18 einen Nachweis, etwa eine Schulbescheinigung, den Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung, immer als Kopie
  • die Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung nur, wenn die Familienkasse danach fragt

Ab wann und wie lange rückwirkend?

Kindergeld gibt es ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar für den ganzen Monat. Für den Geburtsmonat gibt es also den vollen Betrag, auch wenn das Kind am letzten Tag des Monats geboren wird (§ 66 Abs. 2 EStG).

Ausgezahlt wird rückwirkend aber nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht (§ 70 Abs. 1 EStG). Beispiel: Geht der Antrag im Juli ein, zahlt die Familienkasse ab Januar. Stell den Antrag deshalb bald nach der Geburt.

Kommt das Kindergeld bald ohne Antrag?

Ein Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, stellt schrittweise auf Kindergeld ohne Antrag um. Die Familienkasse bekommt die nötigen Daten dann von anderen Behörden, etwa die Steuer-Identifikationsnummer des Neugeborenen. Zuerst gilt das für Familien, die schon Kindergeld bekommen, danach auch für erste Kinder. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt, ein Elternteil in Deutschland arbeitet und die Familienkasse die Kontoverbindung kennt.

Bis die Umstellung läuft, musst du Kindergeld beantragen. Fehlen Daten oder gibt es Zweifel am Anspruch, bleibt es auch danach beim Antrag.

Änderungen mitteilen

Was für das Kindergeld wichtig ist, teilst du der Familienkasse unverzüglich mit (§ 68 EStG), zum Beispiel:

  • Umzug oder neue Kontoverbindung
  • Trennung oder das Kind zieht aus deinem Haushalt aus
  • Ende, Wechsel oder Abbruch der Ausbildung
  • Wegzug ins Ausland oder Arbeit im Ausland

Das geht auch online über die Familienkasse.

Wenn der Bescheid nicht stimmt

Gegen den Kindergeldbescheid legst du Einspruch ein, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich, persönlich bei der Familienkasse oder online (§§ 347, 355 AO). Der Einspruch kostet nichts. Bleibt die Familienkasse bei ihrer Entscheidung, kannst du beim Finanzgericht klagen.

Häufige Fragen

Kann ich Kindergeld schon vor der Geburt beantragen?

Nein. Für den Antrag braucht die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, und die gibt es erst nach der Geburt. Vorbereiten kannst du den Antrag aber schon vorher.

Muss ich Kindergeld für jedes Kind neu beantragen?

Ja, für jedes Kind einmal. Erhöhungen des Kindergeldes kommen dagegen ohne neuen Antrag.

Brauche ich die Geburtsurkunde für den Kindergeldantrag?

In der Regel nicht. Die Familienkasse fragt nur im Einzelfall danach. Wichtig sind die Steuer-Identifikationsnummern von dir und dem Kind.

Wie viele Monate zahlt die Familienkasse rückwirkend?

Höchstens für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Für die Zeit davor wird nichts mehr ausgezahlt.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Kindergeldbescheid?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Der Einspruch geht an die Familienkasse und kostet nichts.

Mehr zum Kindergeld

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Fragen zum Antrag oder zu fehlenden Unterlagen: deine Familienkasse, gebührenfrei unter 0800 4 555530.
  • Du hältst den Bescheid für falsch: Einspruch bei der Familienkasse innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Bleibt sie dabei, entscheidet das Finanzgericht.
  • Eltern mit gemeinsamem Haushalt einigen sich nicht, wer den Antrag stellt: das Familiengericht bestimmt auf Antrag den Berechtigten.

Quellen

  1. GesetzEinkommensteuergesetz: Kinder · § 63 Abs. 1 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
  2. GesetzEinkommensteuergesetz: Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum · § 66 Abs. 2 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
  3. GesetzEinkommensteuergesetz: Antrag · § 67 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
  4. GesetzEinkommensteuergesetz: Mitwirkungspflichten · § 68 Abs. 1 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
  5. GesetzEinkommensteuergesetz: Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes · § 70 Abs. 1 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
  6. GesetzAbgabenordnung: Einspruchsfrist · §§ 347, 355 AO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
  7. BehördeFormulare Kindergeld · KG 1, Anlage Kind · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 27.9.2026
  8. BehördeMerkblatt Kindergeld · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 27.9.2026
  9. BehördeVeränderungen mitteilen · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 27.9.2026
  10. BehördeHäufige Fragen zur steuerlichen Identifikationsnummer · Bundeszentralamt für Steuern · abgerufen 27.9.2026
  11. BehördeKindergeld künftig ohne Antrag · Bundesregierung · abgerufen 27.9.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 27.9.2026 · Elternweiser

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