Schwangerschaft

Kurzantwort

Eine Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt und dauert rechnerisch 280 Tage, also 40 Wochen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Vorsorge mit drei Basis-Ultraschalluntersuchungen und auf Hebammenhilfe; der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin.

So wird gezählt

Die Schwangerschaftswochen (SSW) zählen ab dem ersten Tag der letzten Periode, nicht ab der Befruchtung. Im Mutterpass steht die Woche zum Beispiel als „SSW 12+3“: 12 vollendete Wochen und 3 Tage, also die 13. Schwangerschaftswoche. Deine aktuelle Woche und den Termin rechnet der SSW-Rechner aus.

Eingeteilt wird die Schwangerschaft in drei Abschnitte, die Trimester: die 1. bis 13. Woche, die 14. bis 26. Woche und die 27. Woche bis zur Geburt.

Was wann ansteht

WannWas
sobald der Test positiv istTermin für die erste Vorsorge vereinbaren, Hebamme suchen
8+0 bis 11+6 SSWerster Basis-Ultraschall
18+0 bis 21+6 SSWzweiter Basis-Ultraschall, wahlweise mit Untersuchung der Organe
23+0 bis 26+6 SSWzweiter Antikörpersuchtest
24+0 bis 27+6 SSWVortest auf Schwangerschaftsdiabetes (Zuckertest)
27+0 bis 29+6 SSWAnti-D-Prophylaxe, nur bei Rhesus-negativen Schwangeren
28+0 bis 31+6 SSWdritter Basis-Ultraschall
6 Wochen vor dem TerminBeginn des Mutterschutzes
Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien (§ 2 Abs. 9 und 11a, § 4 Abs. 3a). Schreibweise wie im Mutterpass: 8+0 bedeutet 8 vollendete Wochen und 0 Tage.

Was die Krankenkasse zahlt

Gesetzlich Versicherte haben in der Schwangerschaft Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und der Vorsorge (§ 24d SGB V). Welche Untersuchungen dazugehören, legen die Mutterschafts-Richtlinien fest: in der Regel alle vier Wochen eine Vorsorge, in den letzten beiden Monaten zwei im Monat. Fast alle Untersuchungen kann auch eine Hebamme machen, den Ultraschall nur die Ärztin oder der Arzt.

Privat Versicherte finden die Leistungen in ihrem Tarif. Für die Vorsorgetermine muss dich dein Arbeitgeber freistellen (§ 7 Abs. 1 MuSchG).

Geld und Anträge

Welche Leistungen es rund um die Geburt gibt, von Kindergeld bis Elterngeld, steht im Bereich Geld & Leistungen.

Häufige Fragen

Wie oft ist Ultraschall in der Schwangerschaft vorgesehen?

Die Mutterschafts-Richtlinien sehen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vor, eine in jedem Trimester. Weitere gibt es, wenn es ärztlich nötig ist.

Wie oft ist Vorsorge in der Schwangerschaft?

In der Regel alle vier Wochen, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten zweimal im Monat.

Mehr zur Schwangerschaft

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Fragen zu Befunden, Beschwerden und Untersuchungen: deine Frauenarztpraxis oder deine Hebamme.
  • Fragen zu Leistungen und Hebammensuche: deine Krankenkasse.
  • Fragen zu Geld, Arbeit oder wenn du unsicher bist, wie es weitergeht: eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle, auf Wunsch anonym.

Quellen

  1. BehördeMutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) · § 2 Abs. 8 und 9 · Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) · Stand 16.7.2026
  2. GesetzSozialgesetzbuch V: Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe · § 24d SGB V · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  3. GesetzMutterschutzgesetz: Freistellung für Untersuchungen · § 7 Abs. 1 MuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  4. BehördeGeburtstermin berechnen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · abgerufen 28.9.2026
  5. BehördeLexikon: Trimenon / Trimester · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · abgerufen 28.9.2026
  6. BehördeVorsorge zur Sicherheit · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · Stand 19.7.2023

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 5.10.2026 · Elternweiser

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