Kinderfreibetrag

Kurzantwort

Die Freibeträge für ein Kind betragen 2026 zusammen 9.756 € im Jahr: 6.828 € Kinderfreibetrag und 2.928 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, jedem Elternteil die Hälfte. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung von selbst, ob die Freibeträge oder das Kindergeld günstiger sind, und verrechnet das Kindergeld, wenn es die Freibeträge abzieht.

Wie hoch sind die Freibeträge?

Freibetragje Elternteilje Kind (beide Eltern)Grundlage
Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum)3.414 €6.828 €§ 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG
Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung1.464 €2.928 €§ 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG
Zusammen4.878 €9.756 €
Freibeträge für ein Kind im Jahr

Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, bekommen die Beträge für beide Eltern. Den vollen Betrag bekommt ein Elternteil auch allein, wenn der andere verstorben oder nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist oder wenn er das Kind allein angenommen hat (§ 32 Abs. 6 Satz 2 und 3 EStG). Für jeden Monat, in dem das Kind nicht berücksichtigt wird, sinken die Freibeträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs. 6 Satz 5 EStG).

Künftige Werte

Ab 1.1.2027

Freibeträge je Kind zusammen: 10.056 €Entwurf
Kinderfreibetrag je Kind: 7.128 €Entwurf
Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung je Kind: 2.928 €Entwurf

Ab 1.1.2028

Freibeträge je Kind zusammen: 10.236 €Entwurf
Kinderfreibetrag je Kind: 7.308 €Entwurf
Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung je Kind: 2.928 €Entwurf

Die Bundesregierung will den Kinderfreibetrag in zwei Stufen erhöhen; der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt gleich. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Stand: 4.9.2026

Für welche Kinder gibt es die Freibeträge?

Für dieselben Kinder wie das Kindergeld: bis zum 18. Geburtstag für jedes Kind, danach zum Beispiel in Ausbildung oder Studium mit denselben Altersgrenzen (§ 32 Abs. 1 bis 5 EStG). Die Einzelheiten stehen auf der Seite Kindergeld. Das Kind muss mit seiner steuerlichen Identifikationsnummer angegeben werden (§ 32 Abs. 6 Satz 12 EStG). Was beim Unterhalt für ein studierendes Kind gilt: Unterhalt im Studium.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: die Günstigerprüfung

Kindergeld und Freibeträge gibt es nicht zusammen. Das Finanzamt wählt, was für dich besser ist (§ 31 EStG):

  1. Im laufenden Jahr bekommst du monatlich Kindergeld.
  2. Mit der Einkommensteuererklärung rechnet das Finanzamt aus, wie viel Steuer du mit den Freibeträgen sparen würdest.
  3. Ist die Ersparnis höher als das Kindergeld für das Jahr, zieht es die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld der Steuer wieder hinzu. Ist sie niedriger, bleibt es beim Kindergeld.

Einen Antrag dafür gibt es nicht; du machst in der Steuererklärung die Angaben zu deinem Kind. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wirken die Freibeträge nicht auf die Lohnsteuer, wohl aber auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dort werden sie immer abgezogen, auch wenn das Kindergeld günstiger ist (§ 51a Abs. 2 und 2a EStG).

Getrennte oder nicht verheiratete Eltern

Jeder Elternteil bekommt die Hälfte der Freibeträge. Ist die Steuerersparnis größer als das Kindergeld, rechnet das Finanzamt jedem Elternteil das Kindergeld im selben Anteil hinzu, also in der Regel zur Hälfte (§ 31 Satz 4 EStG).

Auf Antrag wird der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen, wenn du deinen Unterhalt für das Jahr im Wesentlichen zahlst, der andere aber nicht, oder wenn er mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Im Wesentlichen heißt laut Familienportal: zu mindestens 75 Prozent. Für Monate mit Unterhaltsvorschuss ist die Übertragung ausgeschlossen (§ 32 Abs. 6 Satz 7 EStG). Mit dem Kinderfreibetrag geht immer auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung über. Ihn allein kann man bei minderjährigen Kindern unter eigenen Regeln übertragen, siehe Erziehungsfreibetrag.

Häufige Fragen

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein. Das Finanzamt berücksichtigt ihn mit der Einkommensteuererklärung, wenn du dort die Angaben zu deinem Kind machst, und prüft von selbst, ob er günstiger ist als das Kindergeld.

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Nicht beides. Du bekommst zunächst Kindergeld. Ist der Freibetrag günstiger, zieht das Finanzamt ihn ab und rechnet das Kindergeld der Steuer hinzu.

Wirkt der Kinderfreibetrag auf meine Lohnsteuer?

Nein, nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei der Einkommensteuer wirkt er erst mit der Steuererklärung, wenn er günstiger ist als das Kindergeld.

Wie werden die Freibeträge bei getrennten Eltern aufgeteilt?

Jeder Elternteil bekommt die Hälfte. Zahlt ein Elternteil seinen Unterhalt nicht, kann der andere auf Antrag den ganzen Kinderfreibetrag bekommen.

Was gilt, wenn mein Kind im Laufe des Jahres geboren wird?

Dann gibt es die Freibeträge anteilig: Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen noch nicht vorlagen, sinken sie um ein Zwölftel.

Mehr zum Kinderfreibetrag

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Fragen zur Günstigerprüfung, zur Übertragung oder zu deinem Steuerbescheid: dein Finanzamt. Einspruch gegen den Bescheid innerhalb eines Monats beim Finanzamt.
  • Hilfe bei der Steuererklärung: ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
  • Fragen zum Kindergeld: deine Familienkasse.

Quellen

  1. GesetzEinkommensteuergesetz: Familienleistungsausgleich · § 31 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  2. GesetzEinkommensteuergesetz: Kinder, Freibeträge für Kinder · § 32 Abs. 1 bis 6 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  3. GesetzEinkommensteuergesetz: Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern · § 51a Abs. 2, 2a EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  4. BehördeWelche Freibeträge gibt es für Kinder von Alleinerziehenden und nicht verheirateten Eltern? · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienportal · abgerufen 28.9.2026
  5. BehördeEntwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 · Art. 1 Nr. 3, Art. 2 Nr. 1 · Bundesregierung, Bundesrat-Drucksache 507/26 · Stand 4.9.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 2.10.2026 · Elternweiser

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