Reisedokumente für Kinder

Kurzantwort

Jedes Kind braucht ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument, um ins Ausland zu reisen. In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und einigen Nachbarländern wie der Türkei reicht ein Personalausweis, für das Vereinigte Königreich, die USA und die meisten anderen Länder ist ein Reisepass nötig. Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr; vorhandene gelten bis zum Ablaufdatum.

Welcher Ausweis für welches Reiseziel?

ReisezielPersonalausweisReisepass
EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweizreichtreicht
Türkeireichtreicht
Vereinigtes Königreich (außer Gibraltar)reicht nichtnötig, dazu eine elektronische Reisegenehmigung (ETA)
USAreicht nichtelektronischer Reisepass nötig, dazu eine eigene ESTA-Genehmigung für jedes Kind
andere Ländermeist nichtmeist nötig, oft mit Visum
Nach den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts und der Bundespolizei. Maßgeblich ist der Abschnitt „Einreise“ für dein Reiseland.

Der Personalausweis reicht nach der Bundespolizei für alle EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und einige nahe gelegene Länder außerhalb der EU. Viele Staaten verlangen, dass Ausweis oder Pass bei der Einreise noch länger gültig ist, meist drei oder sechs Monate. Prüf deshalb vor der Buchung das Ablaufdatum der Ausweise deiner Kinder und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für dein Reiseland. Verbindliche Auskünfte gibt die Botschaft des Ziellandes.

Personalausweis oder Reisepass: Kosten und Gültigkeit

DokumentGebühr für Kinder und Jugendliche unter 24 JahrenGültigkeitRechtsgrundlage
Personalausweis27,60 €6 Jahre§ 1 PAuswGebV, § 6 PAuswG
vorläufiger Personalausweis10 €höchstens drei Monate§ 1 Abs. 2 PAuswGebV, § 6 Abs. 4 PAuswG
Reisepass37,50 €6 Jahre§ 27 PassV, § 5 PassG
Reisepass im ExpressverfahrenZuschlag 32 €wie Reisepass§ 27 PassV
vorläufiger Reisepass26 €höchstens ein Jahr§ 27 PassV, § 5 Abs. 3 PassG
Gebühren ohne Zuschläge, zum Beispiel für ein Lichtbild, das das Amt aufnimmt

Die Bearbeitung eines Reisedokuments kann mehrere Wochen dauern. Eilt es, gibt es den Reisepass im Expressverfahren innerhalb von bis zu vier Werktagen, den vorläufigen Personalausweis sofort im Bürgeramt. Den vorläufigen Reisepass stellt das Bürgeramt nur aus, wenn du belegst, dass selbst der Expresspass nicht rechtzeitig fertig wird; einzelne Staaten erkennen ihn nicht an (Bundespolizei).

Fingerabdrücke werden im Reisepass und im Personalausweis erst ab 6 Jahren gespeichert (§ 4 PassG, § 5 Abs. 7 PAuswG). Ab dem zehnten Geburtstag unterschreibt das Kind seinen Reisepass selbst. In Deutschland muss ein Kind erst ab 16 Jahren einen Ausweis besitzen (§ 1 PAuswG); für Reisen ins Ausland braucht es schon als Baby ein eigenes Dokument.

Wer den Ausweis für ein Kind beantragt

Für Kinder unter 16 Jahren stellen die Sorgeberechtigten den Antrag, beim Reisepass für alle Minderjährigen (§ 9 Abs. 2 PAuswG, § 6 Abs. 1 PassG). Zuständig ist die Ausweisbehörde am Hauptwohnsitz, meist das Bürgeramt. Das Kind kommt mit, auch als Baby. Mitbringen solltest du laut Bundesportal:

  • das bisherige Ausweisdokument des Kindes, auch einen abgelaufenen Kinderreisepass, sonst die Geburtsurkunde
  • die Ausweise der sorgeberechtigten Eltern
  • ist nur ein Elternteil mit gemeinsamem Sorgerecht dabei: die Einverständniserklärung des anderen und eine Kopie seines Ausweises
  • bei alleinigem Sorgerecht einen Nachweis darüber
  • ein digitales biometrisches Passfoto, aufgenommen im Amt oder bei einem registrierten Fotografen, der es sicher an die Behörde übermittelt (§ 9 Abs. 3 PAuswG); für Babys und Kleinkinder gelten erleichterte Anforderungen

Reist das Kind nur mit einem Elternteil?

Eine Einverständniserklärung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Reist ein Kind allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil, empfiehlt die Bundespolizei aber, diese Unterlagen mitzunehmen, um Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden:

  • eine formlose Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten mit Angaben zum Kind, gegebenenfalls zur Begleitperson und zum Reiseziel oder Reiseverlauf
  • Name und Erreichbarkeit des abwesenden Sorgeberechtigten
  • eine Kopie der Seite mit den persönlichen Daten aus seinem Ausweis oder Reisepass

Hat der begleitende Elternteil einen anderen Nachnamen als das Kind, nimm Unterlagen mit, die das Sorgerecht belegen, etwa die Geburtsurkunde. Manche Staaten verlangen strengere Nachweise; was für dein Reiseland gilt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Bei Streit über eine Urlaubsreise nach einer Trennung hilft die Seite zum Umgangsrecht weiter.

Was gilt für den Kinderreisepass?

Der Kinderreisepass wird seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Bereits ausgegebene Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, solange das Kind auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist und alle Einträge stimmen. Verlängern, ein neues Foto oder eine Namensänderung sind nicht mehr möglich. Der Kinderreisepass wird nicht in allen Staaten anerkannt, und einige Staaten, die ihn bisher anerkannt haben, tun das nicht mehr (Bundespolizei). Statt eines Kinderreisepasses beantragst du für dein Kind heute einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Häufige Fragen

Braucht ein Baby einen eigenen Ausweis für den Urlaub in Österreich?

Ja. Auch Babys brauchen für jede Auslandsreise ein eigenes Dokument. Für Österreich reicht ein Personalausweis.

Reicht ein Personalausweis für Spanien?

Ja. Spanien gehört zur EU, dort reicht der Personalausweis, auch für Kinder.

Gilt der Kinderreisepass noch?

Ein bereits ausgestellter Kinderreisepass gilt bis zum Ablaufdatum, wenn das Kind auf dem Foto zu erkennen ist. Neu ausgestellt oder verlängert wird er nicht mehr, und manche Staaten erkennen ihn nicht mehr an.

Ab wann muss ein Kind in Deutschland einen Ausweis haben?

Ab 16 Jahren muss jeder Deutsche einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Vorher braucht ein Kind ein eigenes Dokument nur für Reisen ins Ausland.

Mehr zu Reisen

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Antrag, Eilfall oder fehlende Zustimmung des anderen Elternteils: das Bürgeramt (Pass- und Ausweisbehörde) an deinem Wohnort.
  • Welche Dokumente und Erklärungen ein Land für die Einreise verlangt: die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.
  • Streit über eine Urlaubsreise nach einer Trennung: das Jugendamt, notfalls das Familiengericht.
  • Verdacht, dass dein Kind ins Ausland gebracht werden soll: sofort das Familiengericht, in Eilfällen die Polizei.

Quellen

  1. BehördeReisen mit Minderjährigen · Kinderreisepass, Einverständniserklärung · Bundespolizei · Stand 1.4.2025
  2. BehördeHinweise zur Ausstellung deutscher Reisedokumente · Anerkennung, Restgültigkeit, Eilfälle · Bundespolizei · Stand 1.4.2025
  3. BehördePersonalausweis als unter 16-jährige Person beantragen · Zuständigkeit, Unterlagen · Bundesportal · abgerufen 1.10.2026
  4. GesetzPersonalausweisgesetz · §§ 1, 5, 9 PAuswG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
  5. GesetzPassgesetz · §§ 4, 6 PassG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 1.10.2026 · Elternweiser

Unter Zuhilfenahme von KI-Werkzeugen erstellt · So arbeiten wir · Fehler melden