Kurzantwort
Elterngeld wird nach der Geburt schriftlich bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragt, in allen Ländern auch mit Online-Hilfe. Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht.
Wann stellst du den Antrag?
Den Antrag kannst du erst nach der Geburt stellen, weil die Geburtsurkunde dazugehört. Vorbereiten kannst du ihn schon in der Schwangerschaft: Formular besorgen, Gehaltsabrechnungen sammeln und mit dem anderen Elternteil klären, wer welche Monate nimmt.
Entscheidend für die Frist ist der Tag, an dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem er eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Lebensmonate beginnen am Geburtstag, nicht am Monatsersten.
| Beispiel: Geburt am 15. März | Zeitraum |
|---|---|
| 1. Lebensmonat | 15. März bis 14. April |
| 2. Lebensmonat | 15. April bis 14. Mai |
| 3. Lebensmonat | 15. Mai bis 14. Juni |
| 4. Lebensmonat | 15. Juni bis 14. Juli |
| 5. Lebensmonat | 15. Juli bis 14. August |
Für die Mutter ist der Verlust oft kleiner, weil das Mutterschaftsgeld nach der Geburt ohnehin auf das Elterngeld angerechnet wird. Trotzdem: Stell den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt.
Wo stellst du den Antrag?
Zuständig ist die Elterngeldstelle, die das Land für den Wohnort deines Kindes bestimmt hat (§ 12 BEEG). Je nach Land ist das zum Beispiel die Stadt, der Landkreis oder eine Landesbehörde. Deine Stelle findest du über die Suche im Familienportal, die Formulare aller Länder unter Antragsformulare.
| Länder | Online-Weg |
|---|---|
| Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | ElterngeldDigital: Ein Assistent hilft beim Ausfüllen, danach druckst du den Antrag aus, unterschreibst ihn und schickst ihn per Post. |
| Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen | eigener Online-Antrag des Landes; Einzelheiten beim Land |
Den Antrag unterschreibt die Person, die ihn stellt. Der andere Elternteil unterschreibt ihn zur Kenntnis mit, außer du hast das Sorgerecht allein oder bekommst als Alleinerziehende oder Alleinerziehender alle Monate (§ 7 Abs. 3 BEEG). Beide Eltern können ihren Antrag gemeinsam stellen.
Welche Unterlagen du brauchst
- Geburtsurkunde des Kindes, ausgestellt für das Elterngeld. Das Standesamt stellt sie kostenlos aus (Geburtsurkunde beantragen).
- Gehaltsabrechnungen: als Mutter die der letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, als Vater die der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
- Selbstständige und Mischeinkünfte: in der Regel der letzte Steuerbescheid; liegt er für das Jahr vor der Geburt noch nicht vor, zum Beispiel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- Mutterschaftsgeld: Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss. Beamtinnen und Soldatinnen: Bescheinigung über die Bezüge im Mutterschutz.
- Arbeit während des Elterngelds: Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeit, bei Selbstständigkeit eine eigene Erklärung dazu.
Die Liste folgt dem Familienportal. Je nach Land kommen weitere Unterlagen dazu, in Berlin zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass und die letzte Meldebescheinigung beider Eltern. Liegt ein Steuerbescheid noch nicht vor, entscheidet die Elterngeldstelle vorläufig (§ 8 Abs. 3 BEEG). Fehlt eine Bescheinigung noch, stell den Antrag trotzdem und reiche sie nach, damit die Frist nicht verstreicht.
Monate aufteilen und später ändern
Im Antrag legst du für jeden Lebensmonat fest, ob du Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehst (§ 7 Abs. 1 BEEG). Was die Varianten bedeuten und wie viele Monate es gibt, steht auf der Seite Elterngeld.
Die Aufteilung kannst du bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern. Rückwirkend geht das nur für die letzten 3 Lebensmonate und nicht für Monate, die schon ausgezahlt sind, außer in Härtefällen. Ausnahme: Für einen Monat mit ElterngeldPlus kannst du nachträglich Basiselterngeld beantragen (§ 7 Abs. 2 BEEG).
Stellt der andere Elternteil keinen eigenen Antrag und gibt auch nicht an, wie viele Monate er nehmen will, bekommt der Elternteil mit Antrag alle beantragten Monate. Der andere kann dann später nur noch die übrigen Monate bekommen (§ 7 Abs. 3 BEEG).
Nach dem Antrag
Die Elterngeldstelle schickt dir einen Bescheid. Hast du angegeben, dass du während des Bezugs arbeitest, oder fehlt noch ein Nachweis, entscheidet sie vorläufig. Nach dem Ende des Bezugs weist du dann dein tatsächliches Einkommen nach, und die Stelle rechnet ab (§ 8 BEEG). Beginnst du eine Teilzeitarbeit, die nicht im Antrag stand, musst du das sofort melden. Zu viel gezahltes Elterngeld musst du zurückzahlen.
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Elterngeldstelle einlegen (§ 84 SGG). Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 13 Abs. 2 BEEG).
Die Elternzeit ist ein eigenes Verfahren: Du meldest sie beim Arbeitgeber an, nicht bei der Elterngeldstelle.
Häufige Fragen
Kann ich Elterngeld schon vor der Geburt beantragen?
Nein. Der Antrag geht erst nach der Geburt, weil die Geburtsurkunde dazugehört. Vorbereiten kannst du ihn aber schon in der Schwangerschaft.
Wie lange kann ich mit dem Antrag warten?
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Geht er spätestens im vierten Lebensmonat ein, geht kein Monat verloren.
Muss der andere Elternteil den Antrag unterschreiben?
Ja, zur Kenntnisnahme, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Das entfällt, wenn du das Sorgerecht allein hast oder als Alleinerziehende oder Alleinerziehender alle Monate bekommst.
Kann ich den Elterngeldantrag nachträglich ändern?
Ja, bis zum Ende des Bezugszeitraums. Rückwirkend geht das nur für drei Lebensmonate und nicht für Monate, die schon ausgezahlt sind; nur ElterngeldPlus kann nachträglich in Basiselterngeld umgewandelt werden.
Kann ich Elterngeld online beantragen?
Ja, in allen Ländern gibt es eine Online-Hilfe. In zehn Ländern läuft sie über ElterngeldDigital, dort druckst du den fertigen Antrag aus, unterschreibst ihn und schickst ihn per Post. Die übrigen sechs Länder haben eigene Online-Anträge.
Mehr zum Elterngeld
- ElterngeldHöhe, Dauer, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
- Geburtsurkunde beantragenDie Urkunde für den Antrag
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- MutterschaftsgeldBescheinigungen für den Antrag
Wann du dich beraten lassen solltest
- Fragen zum Antrag, zu Unterlagen, zur Aufteilung und zum Bescheid: die Elterngeldstelle deines Landes.
- Technische Fragen zu ElterngeldDigital: die Hotline, die das Familienportal auf der Seite ElterngeldDigital nennt.
- Du hältst den Bescheid für falsch: Widerspruch innerhalb eines Monats bei der Elterngeldstelle. Hilfe dabei bieten Sozialverbände und Verbraucherzentralen.
Quellen
- GesetzBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Antragstellung · § 7 BEEG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen · § 8 BEEG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Zuständigkeit · § 12 Abs. 1 BEEG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Rechtsweg · § 13 Abs. 2 BEEG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist · § 84 Abs. 1 SGG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- BehördeWie kann ich Elterngeld beantragen? · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienportal · abgerufen 28.9.2026
- BehördeElterngeldDigital · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienportal · abgerufen 28.9.2026
- BehördeElterngeld und Arbeitssituation · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienportal · abgerufen 28.9.2026
- BehördeElterngeld beantragen · Land Berlin, Service-Portal · abgerufen 28.9.2026