Von der Planung ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum Ende der Elternzeit, in der Reihenfolge, in der es ansteht.
Kurzantwort
Elternzeit wird beim Arbeitgeber angemeldet, für die Zeit bis zum dritten Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn, danach 13 Wochen vorher. Elterngeld ist davon getrennt und wird nach der Geburt bei der Elterngeldstelle beantragt.
Schritt für Schritt
Vor der Geburt
- Ab dem 7. Monat
Aufteilung und Partnerschaftsbonus
Wer wann zu Hause bleibt, entscheidet über Elternzeit und Elterngeld zugleich. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden in der Woche, gibt es den Partnerschaftsbonus.
- Vor der Anmeldung
Mutterschutz anrechnen
Für die Mutter zählt die Schutzfrist nach der Geburt schon auf die Elternzeit an.
- Vor Beginn der Elternzeit
Elternzeit anmelden
In Textform beim Arbeitgeber, für die Zeit bis zum dritten Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn. Dabei wird festgelegt, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen wird.
- Ab der Anmeldung
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag.
Nach der Geburt
- In den ersten Lebensmonaten
Elterngeld beantragen
Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
- Während der Elternzeit
Teilzeit arbeiten
Bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats sind erlaubt. Einen Anspruch auf Teilzeit gibt es nur unter Bedingungen, etwa mehr als 15 Beschäftigte im Betrieb.
Vor der Rückkehr
- Vor dem Ende der Elternzeit
Rückkehr in den Job
Nach der Elternzeit besteht das Recht, zur Arbeitszeit von vorher zurückzukehren. Wer früher zurückkommen will, braucht in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers.
- Wenn kein Job wartet
Arbeitslosengeld nach der Elternzeit
Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer es kürzer vorher erfährt, meldet sich innerhalb von 3 Tagen.
Wann du dich beraten lassen solltest
- Aufteilung von Elternzeit und Elterngeld: die Elterngeldstelle deines Landes. Sie berät auch zur Elternzeit.
- Streit mit dem Arbeitgeber über Teilzeit, Rückkehr oder Kündigung: eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht oder, wenn du Mitglied bist, deine Gewerkschaft. Klagen nimmt auch die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts auf.
- Kein Job nach der Elternzeit: die Agentur für Arbeit.