Kurzantwort
Schwangere können in Deutschland frei wählen, ob sie in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause entbinden; die Krankenkasse zahlt die Geburtsbetreuung an jedem dieser Orte. Nur die Klinik hat ärztliche Geburtshilfe, PDA und Kaiserschnitt vor Ort; Geburtshaus und Hausgeburt kommen nur ohne besondere medizinische Risiken infrage.
Die Geburtsorte im Vergleich
| Klinik | Geburtshaus | Hausgeburt | |
|---|---|---|---|
| Betreuung | Hebamme im Schichtdienst und Ärztin oder Arzt; im Hebammenkreißsaal nur Hebammen | Hebammen, meist eine bekannte Hebamme, zur Geburt eine zweite | eine Hebamme, die du aus der Schwangerschaft kennst, zur Geburt meist eine zweite |
| Ärztliche Hilfe, Kaiserschnitt | vor Ort | nach Verlegung in die Klinik | nach Verlegung in die Klinik |
| PDA und starke Schmerzmittel | möglich | nach Verlegung in die Klinik | nach Verlegung in die Klinik |
| Voraussetzung | keine | keine besonderen medizinischen Risiken | keine besonderen medizinischen Risiken |
| Nach der Geburt | Wochenstation oder nach etwa vier Stunden nach Hause (ambulante Geburt) | nach einigen Stunden nach Hause | die Hebamme bleibt etwa vier Stunden |
| Anmeldung | Anmeldegespräch einige Wochen vor dem errechneten Geburtszeitraum | möglichst früh, oft mit Warteliste | möglichst früh eine Hebamme suchen, zusätzlich in einer Klinik anmelden |
Rund 98 von 100 Kindern kommen in Deutschland in einer Klinik zur Welt, je etwa eines zu Hause und eines im Geburtshaus. Manche Kliniken haben einen Hebammenkreißsaal: Dort leitet eine Hebamme die Geburt, ohne besondere Risiken, und eine Ärztin oder ein Arzt kommt dazu, wenn es nötig wird.
Wer außerhalb der Klinik gebären kann
Eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause kommt nur infrage, wenn keine besonderen medizinischen Risiken bestehen. Manche Risiken sprechen grundsätzlich dagegen, etwa ein Diabetes oder eine starke Adipositas der Schwangeren; andere müssen ärztlich abgeklärt werden, zum Beispiel ein verhältnismäßig großes Kind. Die Kriterien stehen im Hebammenhilfevertrag der Krankenkassen, deine Hebamme geht sie mit dir durch.
Verlegung in die Klinik
Treten Probleme auf oder wünschst du dir eine PDA, wirst du in die Klinik verlegt. Bei einer Hausgeburt betrifft das etwa drei von zehn Frauen beim ersten Kind und eine von zehn bei weiteren Kindern. Die meisten Verlegungen verlaufen in Ruhe, nur etwa 6 von 100 mit dem Rettungswagen. Achte deshalb auf die Entfernung zur nächsten Klinik.
Wie sicher Geburten außerhalb der Klinik sind, bewerten die Fachgesellschaften unterschiedlich: Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe lehnt sie ab. Die gemeinsame Leitlinie zur vaginalen Geburt empfiehlt, Frauen über alle erreichbaren Geburtsorte zu informieren, ohne eigene Wertung der Beratenden.
Anmeldung und Kreißsaalführung
Kliniken und Geburtshäuser bieten meist Infoabende und Führungen durch die Geburtsräume an, digital oder vor Ort. Beim Anmeldegespräch in der Klinik kannst du deine Wünsche für die Geburt besprechen. Die Anmeldung verpflichtet dich nicht: Entscheidest du dich später anders, sag der Einrichtung Bescheid.
Geburtshäuser haben oft mehr Anfragen als Plätze, und Hebammen für Hausgeburten gibt es nicht überall. Such deshalb früh in der Schwangerschaft. Wie du eine Hebamme findest, steht auf der Seite Hebamme.
Was die Krankenkasse zahlt
Gesetzlich Versicherte können ambulant oder stationär in der Klinik entbinden, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung wie dem Geburtshaus, in einer Hebammenpraxis oder zu Hause (§ 24f SGB V). Die Geburtsbetreuung zahlt die Kasse überall. Selbst zahlen musst du Wahlleistungen in der Klinik, etwa ein Einzel- oder Familienzimmer, und bei Beleghebamme, Geburtshaus oder Hausgeburt meist einen Teil der Rufbereitschaftspauschale der Hebamme. Frag vorher bei deiner Krankenkasse nach.
Häufige Fragen
Wo kann man in Deutschland entbinden?
In der Klinik, im Geburtshaus, in einer Hebammenpraxis oder zu Hause. Geburtshaus und Hausgeburt kommen nur ohne besondere medizinische Risiken infrage.
Wann meldet man sich in der Klinik zur Geburt an?
Das Anmeldegespräch findet meist einige Wochen vor dem errechneten Geburtszeitraum statt. Für ein Geburtshaus meldest du dich möglichst früh an.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Welcher Geburtsort für dich passt und ob Risiken bestehen: deine Hebamme oder deine Frauenarztpraxis.
- Fragen zu Kosten und Rufbereitschaft: deine Krankenkasse.
Quellen
- BehördeKlinik, Geburtshaus oder Hausgeburt: wohin zur Geburt? · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · Stand 26.1.2024
- FachgesellschaftS3-Leitlinie Die vaginale Geburt am Termin (015-083) · Kapitel 3, Empfehlungen 3.1 und 3.2 · Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi), AWMF-Register · Stand 22.12.2020
- GesetzSozialgesetzbuch V: Entbindung · § 24f SGB V · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026