Kurzantwort
Das Kindergeld beträgt 259 € je Kind und Monat, für jedes Kind gleich viel, und geht an einen Berechtigten je Kind, in der Regel an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium längstens bis zum 25. Geburtstag.
Wie viel Kindergeld gibt es?
- Kindergeld je Kind und Monat
- 259 €für jedes Kind gleich viel
Der Betrag ist für jedes Kind gleich, egal ob es das erste oder das vierte Kind ist. Eine Staffel nach der Zahl der Kinder gibt es nicht mehr (§ 66 Abs. 1 EStG).
Rechtlich ist das Kindergeld eine Steuervergütung, die monatlich ausgezahlt wird (§ 31 EStG). Steigt der Kinderfreibetrag, steigt auch das Kindergeld (§ 66 Abs. 3 EStG). Eine Erhöhung kommt ohne neuen Antrag.
Künftige Werte
Ab 1.1.2027
Ab 1.1.2028
Die Bundesregierung will das Kindergeld in zwei Stufen erhöhen. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Stand: 2.9.2026
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch hat, wer in Deutschland wohnt oder sich hier gewöhnlich aufhält. Auch wer im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kann Kindergeld bekommen. Die antragstellende Person und das Kind brauchen eine steuerliche Identifikationsnummer (§§ 62, 63 EStG). Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab, etwa einer Niederlassungserlaubnis (§ 62 Abs. 2 EStG).
Kindergeld gibt es für diese Kinder:
- eigene und angenommene Kinder
- Pflegekinder, wenn sie auf Dauer in deiner Familie leben, nicht zu Erwerbszwecken aufgenommen sind und zu ihren leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr besteht
- Kinder der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, wenn sie im eigenen Haushalt leben
- Enkelkinder, wenn sie im eigenen Haushalt leben
Nur eine Person je Kind
Für jedes Kind zahlt die Familienkasse nur einer Person Kindergeld. Vorrang hat, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, bestimmen sie untereinander, wer es bekommt. Einigen sie sich nicht, bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. Leben Eltern und Großeltern im selben Haushalt, geht ein Elternteil vor, außer er verzichtet schriftlich gegenüber der Familienkasse (§ 64 EStG).
Getrennte Eltern
Nach einer Trennung bekommt das Kindergeld der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Den Wechsel musst du der Familienkasse mitteilen. Lebt das Kind bei keinem Elternteil, bekommt es der Elternteil, der den höheren Unterhalt zahlt (§ 64 Abs. 3 EStG).
Beim Kindesunterhalt wird das Kindergeld angerechnet: zur Hälfte, wenn ein Elternteil seinen Unterhalt durch die Betreuung des Kindes leistet, wie meist bei minderjährigen Kindern, sonst in voller Höhe (§ 1612b BGB).
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Bis zum 18. Geburtstag gibt es Kindergeld für jedes Kind, ohne weitere Bedingungen. Danach nur, wenn einer dieser Fälle vorliegt:
| Das Kind … | längstens bis zum | Grundlage |
|---|---|---|
| ist ohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet | 21. Geburtstag | § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| ist in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium | 25. Geburtstag | § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG |
| ist in einer Übergangszeit, etwa zwischen Schule und Ausbildung oder vor einem Freiwilligendienst (höchstens 4 Monate) | 25. Geburtstag | § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG |
| findet keinen Ausbildungsplatz | 25. Geburtstag | § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG |
| leistet einen Freiwilligendienst, etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, den Bundesfreiwilligendienst oder „weltwärts“ | 25. Geburtstag | § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG |
| kann sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten, die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten | ohne Altersgrenze | § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG |
Nach einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Erststudium gibt es in den Fällen Ausbildung, Übergangszeit, fehlender Ausbildungsplatz und Freiwilligendienst nur noch Kindergeld, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist. Unschädlich sind ein Job mit bis zu 20 Stunden in der Woche, ein Minijob oder ein Ausbildungsverhältnis (§ 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG).
Die ersten drei Monate Grundausbildung im freiwilligen Wehrdienst zählen als Ausbildung (Merkblatt Kindergeld der Familienkasse).
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung von selbst, ob der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist als das Kindergeld. Ist er es, zieht es den Freibetrag ab und verrechnet das gezahlte Kindergeld mit der Steuer (§ 31 EStG). Einen eigenen Antrag dafür gibt es nicht. Was zum Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung gilt: Erziehungsfreibetrag (BEA-Freibetrag).
Kindergeld und Ausland
Leben oder arbeiten Eltern oder Kind in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz, zahlt nach EU-Recht ein Staat vorrangig. Zahlt der andere Staat mehr, gibt es dort den Unterschied. Zuständig ist dann eine bestimmte Familienkasse, die sich nach dem Wohnstaat richtet. Welche das ist, steht im Merkblatt der Familienkasse zum Kindergeld in EU-Fällen.
Wer aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland zieht, bekommt in den ersten drei Monaten nur Kindergeld, wenn er hier Einkünfte aus Arbeit oder Gewerbe hat (§ 62 Abs. 1a EStG). Kinder, die außerhalb der EU und des EWR leben, zählen in der Regel nicht (§ 63 Abs. 1 Satz 6 EStG).
Häufige Fragen
Bekommt jedes Kind gleich viel Kindergeld?
Ja. Der Betrag ist für jedes Kind gleich, egal wie viele Kinder in der Familie leben. Eine Staffel nach der Zahl der Kinder gibt es nicht mehr.
Gibt es Kindergeld, wenn mein Kind studiert und nebenbei arbeitet?
Ja, bis zum 25. Geburtstag. Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums spielt der Nebenjob keine Rolle. Nach einem ersten Abschluss darf das Kind höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten oder einen Minijob haben.
Bekommen Großeltern Kindergeld für ihr Enkelkind?
Ja, wenn das Enkelkind in ihrem Haushalt lebt. Leben die Eltern im selben Haushalt, haben sie Vorrang, außer ein Elternteil verzichtet schriftlich gegenüber der Familienkasse.
Wie lange gibt es Kindergeld für ein Kind mit Behinderung?
Ohne Altersgrenze, wenn sich das Kind wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten kann und die Behinderung vor seinem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Wer bekommt das Kindergeld nach einer Trennung?
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Den Wechsel teilt ihr der Familienkasse mit. Beim Unterhalt wird das Kindergeld angerechnet, bei minderjährigen Kindern meist zur Hälfte.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Fragen zu Anspruch, Antrag oder Bescheid und zum Wechsel des Berechtigten nach einer Trennung: deine Familienkasse, gebührenfrei unter 0800 4 555530.
- Du hältst den Bescheid für falsch: Einspruch bei der Familienkasse innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Bleibt sie dabei, entscheidet das Finanzgericht.
- Eltern mit gemeinsamem Haushalt einigen sich nicht, wer das Kindergeld bekommt: das Familiengericht. Fragen zur Anrechnung auf den Unterhalt: das Jugendamt, das auch als Beistand beim Unterhalt hilft.
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag in der Steuererklärung: das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
- Ein Elternteil oder das Kind lebt oder arbeitet im Ausland: die Familienkasse, die für den Wohnstaat zuständig ist.
Quellen
- GesetzEinkommensteuergesetz: Familienleistungsausgleich · § 31 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
- GesetzEinkommensteuergesetz: Kinder · § 32 Abs. 1, 3, 4 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
- GesetzEinkommensteuergesetz: Anspruchsberechtigte · §§ 62, 63 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
- GesetzEinkommensteuergesetz: Zusammentreffen mehrerer Ansprüche · § 64 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
- GesetzEinkommensteuergesetz: Höhe des Kindergeldes · § 66 EStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
- GesetzBürgerliches Gesetzbuch: Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld · § 1612b BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 27.9.2026
- BehördeMerkblatt Kindergeld · Nr. 4.2 · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 27.9.2026
- BehördeMerkblatt Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (EU, EWR, Schweiz) · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 27.9.2026
- BehördeEinkommensteuerreform 2027 · Gesetzentwurf, Kabinett 2. September 2026 · Bundesregierung · abgerufen 27.9.2026