Erstausstattung fürs Baby

Kurzantwort

Zur Erstausstattung fürs Baby gehören ein sicherer Schlafplatz mit fester Matratze und Schlafsack statt Decke, Kleidung in Größe 56 bis 62 und Windeln mit einem Wickelplatz. Für unterwegs brauchst du einen Kinderwagen oder eine Trage, fürs Auto eine Babyschale. Wer wenig Geld hat, bekommt Hilfe über das Jobcenter oder über eine Schwangerschaftsberatungsstelle aus der Bundesstiftung Mutter und Kind.

Checkliste Erstausstattung

Die Mengen folgen der Checkliste des Familienministeriums Nordrhein-Westfalen und der Liste des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen. Wie viel du wirklich brauchst, hängt auch davon ab, wie oft du wäschst. Hak ab, was schon da ist; über „Drucken“ bekommst du die Liste auf Papier.

Schlafen

  • Babybett nach der Norm DIN EN 716-1 (60 × 120 oder 70 × 140 Zentimeter); in den ersten Wochen geht auch eine Wiege oder ein Stubenwagen
  • Feste Matratze, nicht dicker als zehn Zentimeter, am besten neu
  • 2 Spannbettlaken und 2 Matratzenschoner
  • 1 bis 2 Schlafsäcke passend zur Jahreszeit; der Halsausschnitt ist nicht größer als der Kopf deines Babys, die Länge ist Körpergröße minus Kopflänge

Kleidung in Größe 56 bis 62

  • 5 bis 6 Bodys
  • 5 bis 6 Strampler
  • 2 bis 3 Schlafanzüge
  • 2 bis 3 Woll- oder Strickjäckchen
  • 2 Strumpfhosen
  • 3 bis 4 Paar Söckchen
  • 1 bis 2 weiche Mützchen
  • 6 Spucktücher

Welche Größe in welchem Monat passt, steht unter Babygrößen.

Für draußen

  • 1 Jacke oder 1 Schneeanzug, je nach Jahreszeit
  • 1 Wollmütze, im Sommer eine dünne Mütze oder ein Sonnenhut
  • im Winter 1 Paar Babyhandschuhe und 1 bis 2 Paar dicke Wollschuhe

Wickeln, Baden und Pflege

  • Wickelplatz mit Auflage und gepolsterten Seitenteilen, die auch mit Auflage mindestens 20 Zentimeter hoch sind, siehe Windeln wechseln
  • 1 bis 2 Pakete Windeln in Größe 1, siehe Windelgröße, oder etwa 20 Stoffwindeln mit Überhöschen
  • 2 bis 3 Waschlappen und 1 bis 3 Badehandtücher
  • Babybadewanne und Badethermometer
  • Wundschutzcreme für gerötete Haut
  • Digitales Fieberthermometer
  • Babyschere mit abgerundeten Spitzen

Stillen

  • 3 bis 4 Still-BHs, eine Nummer größer als sonst
  • 2 bis 4 Stilleinlagen
  • Stillkissen, wenn du eines möchtest

Fläschchen, wenn du nicht oder nicht nur stillst

  • 3 bis 6 Fläschchen mit Saugern
  • Flaschenbürste
  • Säuglingsanfangsnahrung, siehe Stillen oder Flasche

Unterwegs

  • Kinderwagen mit fester Liegefläche, einer Feststellbremse, die auf mindestens zwei Räder wirkt, und einem Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen
  • Trage oder Tragetuch, wenn du dein Baby tragen möchtest
  • Babyschale fürs Auto nach UN-Regelung 129 (i-Size), siehe Kindersitz und Wechsel nach der Babyschale
  • Wickeltasche

Sommerbaby oder Winterbaby

Die Mengen bleiben gleich, es ändern sich Stoffe und die Kleidung für draußen. Ein Winterbaby braucht für draußen eine warme Jacke oder einen Schneeanzug, eine Wollmütze, Handschuhe und dicke Wollschuhe. Ein Sommerbaby braucht eine dünne Mütze oder einen Sonnenhut und leichte Kleidung, am besten aus Baumwolle, die nicht anliegt. In die pralle Sonne gehört ein Baby nie.

Zum Schlafen reichen eine Windel, Unterwäsche und ein Schlafanzug im Schlafsack, an heißen Tagen ein Body. Den Schlafsack wählst du passend zur Jahreszeit. Ob deinem Baby zu warm oder zu kalt ist, fühlst du zwischen den Schulterblättern. Im Bett trägt dein Baby keine Mütze.

Wann du die Erstausstattung kaufst

Plane so, dass das Wichtigste spätestens zu Beginn des Mutterschutzes da ist, also 6 Wochen vor dem errechneten Termin; den Tag zeigt der Mutterschutzrechner. Bis zu acht Prozent der Babys in Deutschland kommen vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt. Schlafplatz, Babyschale, Kleidung in den ersten Größen und Windeln sollten dann bereitliegen. Vieles andere kannst du nach der Geburt besorgen.

Bekommst du Grundsicherungsgeld, stell den Antrag beim Jobcenter früh und kauf erst danach ein. Viele Jobcenter zahlen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt: in Berlin zwei bis drei Monate vor dem errechneten Termin, in Wuppertal das Geld für Kinderbett und Hausrat ab dem siebten Schwangerschaftsmonat.

Neu oder gebraucht

Vieles für die Erstausstattung kannst du gebraucht kaufen, leihen oder geschenkt bekommen. Bei Dingen, die dein Baby schützen sollen, prüfst du vorher genau. Diese Punkte kannst du beim Kauf abhaken:

  • Kleidung: gebraucht gut geeignet; vor dem ersten Tragen waschen
  • Babyschale: Zulassung nach UN-Regelung 129 oder R44/03 bzw. R44/04 auf dem Etikett, keine Risse oder Verformungen, Bedienungsanleitung dabei; nach der Vorgeschichte fragen und keine Schale kaufen, die schon einen Unfall hatte
  • Kinderwagen: Prüfzeichen wie das GS-Zeichen, Feststellbremse auf mindestens zwei Rädern, feste Liegefläche; vorher nachsehen, ob es bei dem Modell Sicherheitsmängel gab
  • Babybett: Abstand der Gitterstäbe nachmessen (mindestens 4,5, höchstens 6,5 Zentimeter), keine losen Teile und kein splitterndes Holz
  • Matratze: am besten neu; sie muss fest sein und eben liegen. Auch das Berliner Jobcenter rechnet beim gebrauchten Bett mit einer neuen Matratze.

Neue Kleidung waschen und auf Siegel achten

Wasch neue Babykleidung vor dem ersten Tragen, am besten mehrmals. Das spült mögliche Reste von Chemikalien aus. Stark riechende Kleidung lässt du besser im Laden. Achte darauf, dass sich die Sachen heiß waschen lassen. Gebrauchte Kleidung ist oft weniger belastet, weil sie schon oft gewaschen wurde.

Beim Neukauf helfen Siegel. Das Umweltbundesamt hält unter anderem GOTS, Naturtextil IVN zertifiziert BEST, das EU Ecolabel und OEKO-TEX Made in Green für empfehlenswert. OEKO-TEX Standard 100 zeigt, dass die Ware auf Schadstoffe geprüft ist.

Sicher schlafen von Anfang an

Beim Schlafplatz entscheidet die Erstausstattung über die Sicherheit. Dein Baby schläft im ersten Lebensjahr auf dem Rücken, im Schlafsack statt unter einer Decke und im eigenen Bett im Elternschlafzimmer, am besten bei 18 °C. Ein Kopfkissen braucht es nicht. Beim Gitterbett liegen die Sprossen mindestens 4,5 und höchstens 6,5 Zentimeter auseinander, damit sich dein Baby weder einklemmen noch hindurchrutschen kann. Alles Weitere steht in der Checkliste unter Sicherer Babyschlaf.

Was nicht zur Erstausstattung gehört

  • Nestchen, Felle, Bettumrandung und Kopfkissen: Sie können zu Überwärmung führen und bergen Erstickungsgefahr.
  • Wärmflaschen und Heizkissen im Babybett: Auch sie können zu Überwärmung führen.
  • Ein eigenes Kinderzimmer: Im ersten Lebensjahr schläft dein Baby im eigenen Bett im Elternschlafzimmer.
  • Talkumhaltiger Babypuder: Eingeatmet kann er die Atemwege schädigen.
  • Lauflernhilfen: Von ihnen wird wegen schwerer Treppenstürze abgeraten.
  • Wärmelampen und Heizstrahler über dem Wickelplatz: Das BIÖG rät hier zur Vorsicht.
  • Baby-Reinigungstücher für jeden Tag: Wegen möglicher Hautreizungen besser nur unterwegs.
  • Eine Milchpumpe auf Vorrat: Brauchst du eine, kann deine Ärztin oder dein Arzt sie verordnen; die Krankenkasse stellt eine elektrische Pumpe dann in der Regel leihweise.

Was die Erstausstattung kostet

Eine feste Summe für die Erstausstattung gibt es nicht. Sie hängt davon ab, was du neu kaufst, gebraucht bekommst oder geschenkt. Einen Anhaltspunkt geben die Pauschalen, die Jobcenter für eine einfache, zum Teil gebrauchte Ausstattung zahlen. Zwei Beispiele:

PostenJobcenter BerlinJobcenter Wuppertal
Schwangerschaftsbekleidung260 €160 €
Erstausstattung fürs Baby531 €120 € für Kleidung und 229 € für Kinderbett und Hausrat
Kinderbett, gebraucht, mit neuer Matratze100 €im Hausrat enthalten
Kinderwagen, gebraucht100 €110 €
Hochstuhl20 €–
Pauschalen nach § 24 Abs. 3 SGB II. Jedes Jobcenter legt eigene Beträge fest; frag bei deinem nach.

Dazu kommen laufend Windeln: mit Handelsmarken etwa 15 bis 23 € im Monat, mit Markenwindeln 33 bis 59 €. Wie sich das errechnet, steht unter Windelgröße. Was ein Kind danach im Alltag kostet, steht unter Was kostet ein Kind?

Zuschüsse zur Erstausstattung

Bekommst du Grundsicherungsgeld vom Jobcenter, zahlt es die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt zusätzlich zum Regelbedarf, als Geld, Pauschale oder Sachleistung (§ 24 Abs. 3 SGB II). Das gilt auch, wenn du sonst keine Leistungen bekommst, die Erstausstattung aber nicht aus eigenem Geld bezahlen kannst. Für Menschen mit Sozialhilfe regelt das § 31 SGB XII. Stell den Antrag, bevor du einkaufst.

Daneben hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind Schwangeren in einer Notlage, zum Beispiel bei der Erstausstattung des Kindes oder bei Schwangerschaftskleidung. Den Antrag stellst du nur über eine Schwangerschaftsberatungsstelle an deinem Wohnort, einmal je Schwangerschaft. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; das Geld wird aber nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Welche Leistungen es außerdem gibt, wenn das Geld knapp ist, steht unter Das Geld reicht nicht.

Häufige Fragen

Wie viele Bodys braucht ein Neugeborenes?

Etwa fünf bis sechs Bodys in Größe 56 bis 62, dazu fünf bis sechs Strampler. Wäschst du seltener, plan ein paar mehr ein.

Welche Kleidergröße brauchen Neugeborene?

Meist Größe 56 bis 62. Welche Größe in welchem Monat passt, steht unter Babygrößen.

Wann sollte die Erstausstattung fertig sein?

Am besten bis zum Beginn des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Bis zu acht Prozent der Babys kommen vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt.

Darf ich eine gebrauchte Babyschale kaufen?

Ja, wenn sie nach UN-Regelung 129 oder R44/03 bzw. R44/04 zugelassen ist und keine Risse hat. Frag nach der Vorgeschichte und nach der Bedienungsanleitung und kauf keine Schale, die schon einen Unfall hatte.

Was kostet die Erstausstattung fürs Baby?

Eine feste Summe gibt es nicht. Als Anhaltspunkt: Das Jobcenter Berlin zahlt für die Babyerstausstattung 531 €, dazu 100 € für ein gebrauchtes Kinderbett mit neuer Matratze und 100 € für einen gebrauchten Kinderwagen.

Braucht ein Baby eine Bettdecke?

Nein. Im ersten Lebensjahr ist ein Schlafsack sicherer als eine Decke, und ein Kopfkissen braucht ein Baby nicht.

Zahlt das Jobcenter die Erstausstattung fürs Baby?

Ja. Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt ist ein eigener Bedarf neben dem Regelbedarf. Das gilt auch, wenn du sonst keine Leistungen bekommst, sie aber nicht selbst bezahlen kannst.

Wo beantrage ich Geld von der Bundesstiftung Mutter und Kind?

Nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle an deinem Wohnort, während der Schwangerschaft und einmal je Schwangerschaft.

Mehr zum Baby

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Geld für die Erstausstattung aus der Bundesstiftung Mutter und Kind: eine Schwangerschaftsberatungsstelle an deinem Wohnort; Stellen findest du über die Suche auf familienplanung.de.
  • Erstausstattung bei Grundsicherungsgeld oder knappem Einkommen: dein Jobcenter, bei Sozialhilfe das Sozialamt.
  • Fragen zu Schlafplatz, Wickeln, Pflege und Stillzubehör in den ersten Wochen: deine Hebamme.

Quellen

  1. Behörde Checkliste: Baby-Erstausstattung · Mengen Kleidung, Pflege, Stillen, Fläschchen · Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, familienportal.nrw · Stand 27.10.2025
  2. Behörde Das braucht mein Baby · Bettlaken, Matratzenschoner, Kleidergröße · Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind · abgerufen 9.10.2026
  3. Behörde Ein sicherer Schlafplatz fürs Baby · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 10.1.2025
  4. Behörde Die richtige Schlafumgebung für das Baby · Kleidung beim Schlafen, Schlafsack, Elternschlafzimmer · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 26.9.2025
  5. Behörde Wirksame Vorbeugung ist möglich – Empfehlungen · Wärme zwischen den Schulterblättern prüfen, Matratze · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 14.9.2024
  6. Behörde „Sicherheitsregeln“ für das 1. Lebensjahr · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 4.9.2024
  7. Behörde Der sichere Wickelplatz · Seitenteile mindestens 20 cm · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 28.9.2024
  8. Behörde Mit dem Kinderwagen unterwegs · Bremse, GS-Zeichen, gebrauchte Modelle · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 28.9.2024
  9. Behörde Kinder-Rückhaltesysteme fürs Auto · Gebrauchte Sitze nach ECE 44 · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 10.9.2026
  10. Behörde Kinderkleidung und Kinderschuhe – mehr als eine Frage der Mode · Kleidung bei Hitze, Sonne · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 17.7.2024
  11. Behörde Farb- und Hilfsstoffe in der Kleidung beachten · Vor dem ersten Tragen waschen, Siegel · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 21.11.2020
  12. Behörde Kleidung bewusst und nachhaltig konsumieren · Siegel · Umweltbundesamt · Stand 22.10.2025
  13. Behörde Das Baby baden · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 28.5.2026
  14. Behörde Verbrühungen und Verbrennungen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 11.7.2024
  15. Behörde Körperpflege des Babys von Kopf bis Fuß · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 27.5.2026
  16. Behörde Immer gut gewickelt · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 12.6.2026
  17. Behörde Frühgeburt · Anteil Frühgeburten · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · abgerufen 9.10.2026
  18. Behörde Verordnung von Milchpumpen · Verordnung, Leihe, Hilfsmittelnummer 01.35.01 · Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein · Stand 2.8.2023
  19. Gesetz Sozialgesetzbuch II: Abweichende Erbringung von Leistungen · § 24 Abs. 3 SGB II · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
  20. Behörde Rundschreiben Soz Nr. 06/2017: Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt · Pauschalen, Zeitpunkt · Senatsverwaltung Berlin · Stand 5.3.2026
  21. Behörde Verfahrenshinweis Einmalige Leistungen · § 24 SGB II, Schwangerschaft und Geburt · Jobcenter Wuppertal · Stand 1.6.2026
  22. Behörde Welche Hilfen gibt es? · Bundesstiftung Mutter und Kind · Stand 31.10.2022
  23. Behörde Antrag stellen – wie und wo? · Bundesstiftung Mutter und Kind · Stand 31.10.2022

Aktualisiert am 9.10.2026 · Geprüft am 9.10.2026 · Elternweiser

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