Kurzantwort
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt, nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen danach. Kommt das Kind früher, werden die Tage, die vor der Geburt fehlen, hinten angehängt.
Der Mutterschutzrechner berechnet den ersten und den letzten Tag deiner Schutzfrist. Gib dafür den errechneten Geburtstermin aus dem Mutterpass ein, nach der Geburt auch den Tag der Geburt. Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche rechnet er die Schutzfrist dafür aus. Gerechnet wird nur in deinem Browser, gespeichert wird nichts.
Mutterschutz berechnen
So rechnet der Mutterschutzrechner
Die Schutzfrist vor der Geburt umfasst die letzten 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Maßgeblich ist der Termin im Zeugnis der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Die Schutzfrist nach der Geburt dauert 8 Wochen ab dem Tag nach der Geburt; der Tag der Geburt zählt der Rechner noch zur Frist davor. Auch für diesen Tag gibt es Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG).
Nach einer Frühgeburt, nach einer Mehrlingsgeburt und auf Antrag bei einer Behinderung des Kindes, die in den ersten acht Wochen ärztlich festgestellt wird, dauert die Schutzfrist nach der Geburt 12 Wochen (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Diese Fälle wählst du im Rechner selbst aus.
Wenn das Kind früher oder später kommt
Kommt das Kind vor dem Termin, ist die Schutzfrist davor kürzer. Die Tage, die dadurch fehlen, hängt der Rechner an die Schutzfrist nach der Geburt an (§ 3 Abs. 2 Satz 3 MuSchG). Kommt das Kind nach dem Termin, verlängert sich die Schutzfrist davor; die Frist danach bleibt gleich lang.
Ein Beispiel mit den Fristen von sechs und acht Wochen: Errechneter Termin ist der 22. Januar 2027. Die Schutzfrist beginnt am 11. Dezember 2026. Kommt das Kind am Termin, endet sie am 19. März 2027. Kommt es zehn Tage früher, am 12. Januar 2027, endet sie ebenfalls am 19. März 2027, weil die zehn Tage angehängt werden. Kommt es fünf Tage später, am 27. Januar 2027, endet sie am 24. März 2027.
Nach einer Fehlgeburt
Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche beginnt die Schutzfrist am Tag danach. Sie dauert 2 Wochen ab der 13., 6 Wochen ab der 17. und 8 Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche. Sie gilt nur, wenn die Frau nicht ausdrücklich arbeiten will (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab einem Gewicht von 500 g gilt das Kind rechtlich als tot geboren (§ 31 Abs. 2 PStV); dann gelten die Fristen vor und nach der Geburt.
Der Rechner ersetzt nicht die Bescheinigung und berechnet keinen Kündigungsschutz. Den Beginn der Zahlungen legen Krankenkasse und Arbeitgeber anhand der Bescheinigung fest.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, der im Zeugnis der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme steht.
Was passiert, wenn mein Baby früher kommt?
Die Schutzfrist vor der Geburt ist dann kürzer. Die fehlenden Tage werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt, du verlierst also keinen Tag.
Was passiert, wenn mein Baby später kommt?
Die Schutzfrist vor der Geburt wird länger. Die Schutzfrist nach der Geburt bleibt gleich lang und beginnt am Tag nach der Geburt.
Wie lange dauert der Mutterschutz bei Zwillingen?
Nach einer Mehrlingsgeburt dauert die Schutzfrist nach der Geburt zwölf statt acht Wochen. Kommen die Kinder vor dem Termin, werden die fehlenden Tage zusätzlich angehängt.
Zählt der Tag der Geburt zum Mutterschutz?
Ja. Er gehört noch zur Schutzfrist vor der Geburt, und für ihn gibt es auch Mutterschaftsgeld. Die Schutzfrist nach der Geburt beginnt am Tag danach.
Mehr zum Mutterschutz
- MutterschutzFristen, Fehlgeburt und Kündigungsschutz
- MutterschaftsgeldGeld in der Schutzfrist: Krankenkasse, Bundesamt, Arbeitgeber
- SSW-Rechner: Schwangerschaftswoche und GeburtsterminGeburtstermin berechnen, wenn er noch nicht feststeht
Wann du dich beraten lassen solltest
- Fragen zum errechneten Termin oder zur Bescheinigung: deine Frauenarztpraxis oder deine Hebamme.
- Fragen, ab wann das Mutterschaftsgeld gezahlt wird: deine Krankenkasse oder, wenn du nicht selbst gesetzlich versichert bist, das Bundesamt für Soziale Sicherung.
- Streit mit dem Arbeitgeber über die Schutzfrist: die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz deines Landes.
Quellen
- GesetzMutterschutzgesetz: Schutzfristen vor und nach der Entbindung · § 3 MuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzMutterschutzgesetz: Mutterschaftsgeld · § 19 MuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzPersonenstandsverordnung: Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt · § 31 Abs. 2 PStV · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- BehördeWie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt? · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Familienportal · abgerufen 28.9.2026