Kurzantwort
Kinder bis zum 12. Geburtstag, die kleiner als 150 cm sind, dürfen im Auto nur in einem für sie geeigneten Kindersitz mitfahren (§ 21 StVO). Neue Sitze sind nach der UN-Regelung 129 (i-Size) zugelassen und richten sich nach der Körpergröße; ältere Sitze nach R44/03 oder R44/04 dürfen weiter benutzt werden.
Wer einen Kindersitz braucht
Die Kindersitzpflicht gilt für Kinder bis zum 12. Geburtstag, die kleiner als 150 cm sind, und zwar auf jedem Sitz, für den ein Sicherheitsgurt vorgeschrieben ist, vorn wie hinten. Der Kindersitz muss für Größe und Gewicht des Kindes geeignet und nach der UN-Regelung 129 oder nach der UN-Regelung 44 ab der Fassung 03 zugelassen sein (§ 21 Abs. 1a StVO).
Ab wann ohne Kindersitz?
Ohne Kindersitz darf ein Kind mitfahren, sobald es 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist, je nachdem, was zuerst eintritt. Dann reicht der normale Dreipunktgurt. Ist das Kind noch klein, sitzt der Gurt oft nicht richtig; eine Sitzerhöhung hilft, dass er über Becken und Schulter verläuft.
Ausnahmen
- Dritter Platz auf der Rückbank: Passt wegen anderer Kindersitze kein weiterer Sitz mehr hinein, darf ein Kind ab dem dritten Geburtstag auf der Rückbank nur mit dem Gurt gesichert werden.
- Taxi: Auf den Rücksitzen muss das Taxi Kindersitze nur für zwei Kinder ab 9 kg bereithalten, davon mindestens für eines von 9 bis 18 kg. Befördert das Taxi regelmäßig Kinder, gilt die Ausnahme nicht.
- Reisebus: In Bussen über 3,5 Tonnen gilt die Kindersitzpflicht nicht.
- Auto ohne Gurte: Kinder unter drei Jahren dürfen darin gar nicht mitfahren, ältere Kinder unter 150 cm nur hinten.
Die Ausnahmen stehen in § 21 Abs. 1a und 1b StVO.
Normen: i-Size (R129) und R44
| Norm | Richtet sich nach | Kaufen | Benutzen |
|---|---|---|---|
| UN-Regelung 129 (i-Size) | Körpergröße, der Bereich steht in Zentimetern auf dem Etikett | ja | ja |
| UN-Regelung 44, Fassung 03 oder 04 | Gewicht, eingeteilt in Gruppen | neu nicht mehr | ja |
| UN-Regelung 44, Fassung 01 oder 02 | Gewicht | nein | nein |
Seit dem 1. September 2023 werden Kindersitze in der EU nur noch nach der UN-Regelung 129 neu genehmigt. Sitze nach R44, die vorher genehmigt wurden, durften noch bis zum 1. September 2024 verkauft werden (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1398). Wer schon einen Sitz nach R44/03 oder R44/04 hat, darf ihn weiter benutzen.
Gruppen der älteren Norm R44
| Gruppe | Gewicht des Kindes | Alter, grob |
|---|---|---|
| 0 | bis 10 kg | bis etwa 9 Monate |
| 0+ | bis 13 kg | bis etwa 18 Monate |
| I | 9 bis 18 kg | etwa 9 Monate bis 4 Jahre |
| II | 15 bis 25 kg | etwa 4 bis 7 Jahre |
| III | 22 bis 36 kg | etwa 7 bis 12 Jahre |
Rückwärts fahren und Babyschale
Bis zum Alter von 15 Monaten dürfen i-Size-Sitze nur rückwärts oder seitlich gerichtet eingebaut werden (§ 35a Abs. 13 StVZO). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit empfiehlt rückwärtsgerichtete Sitze für Kleinkinder bis etwa drei Jahre. Wann das Kind aus der Babyschale herauswächst, steht unter Babyschale bis wann?
Sitzerhöhung: ab wann?
- i-Size-Sitzerhöhung mit Rückenlehne: zugelassen ab einer Körpergröße von 100 cm.
- i-Size-Sitzkissen ohne Lehne: erst ab 125 cm Körpergröße.
- Ältere Sitzerhöhung nach R44: mit Rückenlehne ab 15 kg, ohne Rückenlehne erst über 22 kg.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit empfiehlt Sitzerhöhungen mit Rückenlehne und Kopfstütze. Ein Sitz, der zu Alter und Größe passt, ist einem bloßen Sitzkissen in aller Regel vorzuziehen.
Beifahrersitz und Airbag
Kinder dürfen im Kindersitz auch vorn mitfahren. Vor einem betriebsbereiten Beifahrer-Airbag darf aber kein rückwärtsgerichteter Kindersitz eingebaut werden (§ 35a Abs. 8 StVZO); der Airbag muss dann abgeschaltet sein. Als sicherster Platz gilt die Rückbank, vor allem der Platz hinter dem Beifahrer, weil das Kind dort zum Gehweg hin ein- und aussteigt.
Isofix und Zulassungsetikett
Auf dem Zulassungsetikett steht ein E mit der Nummer des Landes, das den Sitz genehmigt hat (1 steht für Deutschland), dazu die Norm und die Kategorie des Sitzes. Bei i-Size-Sitzen steht dort außerdem der Größenbereich in Zentimetern. Die Kategorie sagt, in welche Autos der Sitz passt:
- universal: passt auf alle dafür zugelassenen Sitzplätze; bei i-Size in alle Autos mit i-Size-Kennzeichnung.
- semi-universal oder eingeschränkt: passt nur in die Autos, die der Hersteller des Sitzes in seiner Fahrzeugtypenliste nennt.
- fahrzeugspezifisch: nur für bestimmte Automodelle.
Isofix verbindet den Sitz fest mit Verankerungen im Auto. Ob ein Isofix-Sitz in dein Auto passt, steht in der Typenliste des Sitzherstellers. Probier den Einbau vor dem Kauf aus: Der Sitz darf nicht wackeln oder verrutschen.
Häufige Fragen
Ab wann darf ein Kind ohne Kindersitz im Auto fahren?
Ab dem 12. Geburtstag oder ab 150 cm Körpergröße, je nachdem, was zuerst eintritt.
Darf mein Kind vorn auf dem Beifahrersitz mitfahren?
Ja, im passenden Kindersitz. Ein rückwärtsgerichteter Sitz darf dort aber nur stehen, wenn der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist oder fehlt.
Darf ich einen alten Kindersitz nach R44 weiter benutzen?
Ja, wenn er nach R44/03 oder R44/04 zugelassen ist. Sitze mit 44/01 oder 44/02 sind nicht mehr erlaubt.
Ab wann ist eine Sitzerhöhung ohne Lehne erlaubt?
Bei i-Size ab 125 cm Körpergröße, bei der älteren Norm R44 ab mehr als 22 kg. Empfohlen wird eine Sitzerhöhung mit Lehne.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Unsicher, ob der Kindersitz richtig eingebaut ist: die Bedienungsanleitung, die Typenliste des Herstellers oder die Verkehrsprävention der Polizei vor Ort.
- Fragen zur Zulassung eines Sitzes: der Hersteller des Sitzes.
Quellen
- GesetzStraßenverkehrs-Ordnung: Personenbeförderung · § 21 Abs. 1a und 1b StVO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
- GesetzStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme · § 35a Abs. 8 und 13 StVZO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
- GesetzRichtlinie 2014/37/EU zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG · Art. 1 Abs. 2 · Amtsblatt der Europäischen Union · Stand 28.2.2014
- GesetzDelegierte Verordnung (EU) 2022/1398 · Erwägungsgrund 6, Anhang II Fußnote 8 · Amtsblatt der Europäischen Union · Stand 16.8.2022
- GesetzUN-Regelung Nr. 129: Verbesserte Kinderrückhaltesysteme · Abs. 6.1.2.7, 6.1.3.3, 6.1.3.6 · Amtsblatt der Europäischen Union · Stand 28.8.2026
- BehördeKinder-Rückhaltesysteme fürs Auto · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de · Stand 10.9.2026