Kurzantwort
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, wenn eine versicherte Person die Reise aus einem im Vertrag genannten Grund nicht antreten kann, etwa wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Die Verbraucherzentrale hält sie bei teuren Reisen und beim Urlaub mit Kindern für sinnvoll; ohne Versicherung verlangt der Veranstalter einer Pauschalreise beim Rücktritt eine angemessene Entschädigung, meist als Stornopauschale.
Was ohne Versicherung gilt
Von einer Pauschalreise kannst du vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. Der Veranstalter verliert dann den Anspruch auf den Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Vertrag kann er dafür Pauschalen festlegen, die sich unter anderem nach der Zeit zwischen Rücktritt und Reisebeginn richten; auf Verlangen muss er die Höhe begründen (§ 651h Abs. 1 und 2 BGB). Keine Entschädigung darf er verlangen, wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).
Wird dein Kind kurz vor der Abreise krank, hilft § 651h Abs. 3 nicht, weil er nur Umstände am Reiseziel erfasst. Die Stornokosten trägt dann die Familie, außer eine Reiserücktrittsversicherung springt ein. Hast du Flug und Unterkunft einzeln gebucht, richtet sich eine Stornierung nach dem jeweiligen Vertrag.
Was die Reiserücktrittsversicherung zahlt
Je nach Vertrag gelten zum Beispiel diese Gründe als versichert (Verbraucherzentrale):
- unerwartete schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung
- Todesfall in der Familie (wie weit der Kreis der Verwandten reicht, steht im Vertrag)
- unvorhersehbare Komplikationen in der Schwangerschaft oder eine Impfunverträglichkeit
- erheblicher Schaden am Eigentum, etwa durch Feuer
- unerwarteter betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes oder ein neuer Job nach Arbeitslosigkeit
- Wiederholungsprüfung von Schülerinnen und Schülern in der Reisezeit
Nicht versichert sind Krankheiten, bei denen schon vor der Reise klar war, dass sie behandelt werden müssen. Viele Tarife ziehen eine Selbstbeteiligung von bis zu 20 Prozent der Stornokosten ab; die Verbraucherzentrale rät zu Tarifen ohne Selbstbehalt. Eine Reiseabbruchversicherung ergänzt den Schutz: Sie zahlt, wenn ihr die Reise vorzeitig beenden müsst, etwa Umbuchungskosten und nicht genutzte Reiseleistungen.
Wer mitversichert ist
Versichert sein sollten nicht nur die Reisenden, sondern auch sogenannte Risikopersonen: Muss die Reise ausfallen, weil einer von ihnen etwas zustößt, zahlt die Versicherung ebenfalls. Je nach Vertrag sind das zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige, die Angehörigen des Partners, Enkelkinder und Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Bis zu welchem Alter Kinder in einem Familientarif mitversichert sind, regelt jeder Versicherer selbst.
Wann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt
Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag; jede Reise ist dann bis zum versicherten Reisepreis geschützt. Familien rät die Verbraucherzentrale zu einem Familienjahresvertrag, der auch gilt, wenn einzelne Familienmitglieder allein reisen. Schließ die Versicherung früh ab, am besten bei der Buchung, und vergleiche selbst: Die Pakete der Buchungsportale enthalten oft Versicherungen, die du nicht brauchst, und verlängern sich teils automatisch.
Wenn die Reise ausfallen muss
Melde den Grund unverzüglich der Versicherung und storniere gleichzeitig die Reise. Die Versicherung verlangt Nachweise, zum Beispiel ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde (Verbraucherzentrale).
Häufige Fragen
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn das Kind krank wird?
Ja, wenn das Kind versichert ist und unerwartet schwer erkrankt. Das musst du mit einem ärztlichen Attest belegen. Eine Krankheit, bei der schon vor der Reise klar war, dass sie behandelt werden muss, ist ausgeschlossen.
Was kostet ein Rücktritt von der Pauschalreise ohne Versicherung?
Eine angemessene Entschädigung, oft als Pauschale, die sich unter anderem nach der Zeit bis zum Reisebeginn richtet. Der Veranstalter muss die Höhe auf Verlangen begründen.
Wann kann ich kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten?
Wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen. Gründe, die bei dir zu Hause liegen, etwa eine Krankheit, zählen nicht dazu.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Unabhängige Beratung zu Tarifen und Bedingungen: die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.
- Streit mit dem Reiseveranstalter über die Stornokosten: die Verbraucherzentrale deines Landes, bei Veranstaltern aus einem anderen EU-Land das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Quellen
- GesetzBürgerliches Gesetzbuch: Rücktritt vor Reisebeginn · § 651h Abs. 1–3 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
- FachgesellschaftAuslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig? · Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung · Verbraucherzentrale · Stand 18.3.2026