Kurzantwort
Bei einer Autoreise ins Ausland gelten die Verkehrsregeln des Reiselandes, auch zu Kindersitz und Pflichtausrüstung. In Österreich, der Schweiz, Slowenien, Tschechien, der Slowakei und Ungarn ist auf Autobahnen eine Vignette Pflicht, in Italien, Frankreich und Kroatien wird Maut nach Strecke erhoben. Die Internationale Versicherungskarte braucht man an den Grenzen innerhalb der EU nicht mehr, sie hilft aber nach einem Unfall.
Maut, Vignette und Pflichtausrüstung je Land
Bei einer Autoreise ins Ausland gelten in jedem Land, durch das du fährst, dessen Regeln: für die Benutzung der Autobahnen, für die Ausrüstung im Auto und für Licht am Tag. Die Tabelle zeigt die häufigsten Reiseländer mit dem amtlichen Weg, Vignette oder Maut zu bezahlen.
| Land | Vignette oder Maut | Amtlich bezahlen | Pflichtausrüstung im Auto |
|---|---|---|---|
| Österreich | Vignette, digital oder zum Kleben; für einzelne Alpenstrecken eigene Streckenmaut | ASFINAG | Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste (Ihr Europa) |
| Schweiz | Vignette, elektronisch oder zum Kleben | BAZG (Via) | Warndreieck; Licht auch am Tag (Ihr Europa) |
| Slowenien | elektronische Vignette | DARS | Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Ersatzlampen, Ersatzrad oder Pannenset; Licht auch am Tag (Ihr Europa) |
| Tschechien | elektronische Vignette | eDalnice | Verbandskasten; Licht auch am Tag (Ihr Europa) |
| Slowakei | elektronische Vignette | eznamka.sk | Warnweste, Warndreieck; Licht auch am Tag (Ihr Europa) |
| Ungarn | elektronische Vignette (e-matrica) | Magyar Közút | Warndreieck; außerorts Licht auch am Tag (Ihr Europa) |
| Italien | Maut nach Strecke, auch für viele Tunnel; City-Maut in Mailand, Bologna und Palermo | Autostrade per l’Italia | Warnweste, Warndreieck; Licht auch am Tag (Ihr Europa) |
| Frankreich | Maut nach Strecke, teils an Mautbrücken ohne Schranke; Umweltplakette Crit’Air für Umweltzonen | Hinweise des Auswärtigen Amts | Warndreieck, Warnweste (Ihr Europa) |
| Kroatien | Maut nach Strecke an Mautstationen | Hrvatske autoceste | Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Ersatzlampen; im Winter Licht auch am Tag (Ihr Europa) |
| Dänemark | Brückenmaut für Storebælt und Øresund | Storebælt, Øresundsbron | Warndreieck (Ihr Europa) |
Österreich: Wann die digitale Vignette gilt
Kaufst du die digitale Jahres- oder 2-Monats-Vignette online im ASFINAG-Shop oder in der App, gilt sie erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Grund ist das Rücktrittsrecht von 14 Tagen plus drei Tage für den Postweg. Die 1-Tages- und die 10-Tages-Vignette gelten sofort, ebenso Vignetten von den Verkaufsstellen, etwa an Tankstellen, bei Automobilclubs oder an den Mautstellen.
Frankreich: Maut ohne Schranke
Auf mehreren Autobahnen in Frankreich erfassen Mautbrücken das Kennzeichen, statt dass du an einer Schranke zahlst. Wer keine Mautbox hat und nicht für die automatische Zahlung registriert ist, muss die Maut innerhalb von 72 Stunden von sich aus beim Autobahnbetreiber nachzahlen. In vielen französischen Städten gibt es Umweltzonen, für die eine französische Umweltplakette nötig ist; die deutsche Plakette wird dort nicht anerkannt.
Vignette bei privaten Anbietern
Neben den amtlichen Shops in der Tabelle verkaufen private Vermittler Vignetten im Internet, meist gegen eine Servicegebühr. Manche bieten zum Beispiel eine digitale Vignette für Österreich ohne Wartezeit an, andere die Vignette für Slowenien, wenn du mit dem Auto dorthin fährst. Amtlich verkauft die slowenische Vignette der Betreiber DARS; er warnt vor nicht autorisierten Wiederverkäufern, weil sie teils hohe Provisionen verlangen und es passieren kann, dass gar keine gültige Vignette auf dein Kennzeichen eingetragen wird. Prüfe nach jedem Kauf beim Betreiber, ob die Vignette für dein Kennzeichen eingetragen ist.
Kindersitz im Ausland
In allen EU-Ländern dürfen Kinder im Auto nur in einem geeigneten Kindersitz mitfahren. Die EU-Richtlinie schreibt einen Kindersitz für Kinder unter 150 cm Körpergröße vor, erlaubt den Ländern aber, Kinder ab 135 cm schon mit dem normalen Gurt fahren zu lassen (Art. 2 Abs. 1 der Gurtrichtlinie 91/671/EWG). Deshalb unterscheiden sich die Grenzen bei einer Autoreise ins Ausland von Land zu Land, auch bei den Altersgrenzen. Die Regeln für jedes Land stehen auf den Länderseiten von „Ihr Europa“ in der Tabelle oben; was in Deutschland gilt, steht auf der Seite Kindersitz.
Versicherungskarte und Unfall im Ausland
In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien musst du an der Grenze keine Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“) mehr vorzeigen. Für andere Länder frag deinen Kfz-Versicherer. Das Europäische Verbraucherzentrum rät trotzdem, die Karte mitzunehmen, weil sie alle Versicherungsdaten enthält, und dazu den Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach zu legen. Den Bericht bekommst du bei deiner Versicherung oder einem Automobilclub.
1. Unfallstelle sichern
Zieh die Warnweste an, schalte die Warnblinkanlage ein und stell das Warndreieck auf. Bring die Kinder aus dem Gefahrenbereich, zum Beispiel hinter die Leitplanke.
2. Hilfe rufen
Gibt es Verletzte, wählst du in allen EU-Ländern die 112. Verständige auch die Polizei; in manchen Ländern, etwa in Frankreich, kommt sie bei reinem Blechschaden nicht immer.
3. Unfall festhalten
Tausch Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung mit dem anderen Fahrer aus, notier Zeugen und mach Fotos von der Unfallstelle. Füll den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner möglichst vollständig aus.
4. Schaden in Deutschland melden
War der andere schuld, meldest du den Schaden beim Schadenregulierungsbeauftragten seiner Versicherung in Deutschland; jede Kfz-Versicherung aus der EU muss einen benennen. Die Kontaktdaten nennt der Zentralruf der Autoversicherer. Die Versicherung muss innerhalb von drei Monaten zahlen oder ein begründetes Angebot machen. Abgewickelt wird nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall war.
Auto vor der Fahrt prüfen
- Reifen: Profil, Luftdruck, Risse; je nach Land und Jahreszeit Winterreifen oder Schneeketten
- Licht und Blinker
- Öl, Kühlwasser und Scheibenwaschwasser
- Scheibenwischer
- Bremsen in der Werkstatt prüfen lassen, wenn sie länger nicht geprüft wurden
- Pflichtausrüstung für jedes Land auf der Strecke an Bord, Warnwesten für alle Mitfahrenden griffbereit
Mehr zum Auto
- Mit dem AutoWas vor der Abfahrt mit Kindern erledigt sein muss
- KindersitzKindersitzpflicht und Normen in Deutschland
- Packliste für den Urlaub mit KindernWas ins Auto und in den Koffer gehört
- EU-RoamingWas das Handy im Ausland kostet
Wann du dich beraten lassen solltest
- Versicherungsschutz im Ausland und Versicherungskarte: dein Kfz-Versicherer.
- Streit mit einer ausländischen Versicherung nach einem Unfall in der EU: das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
- Einreise und Regeln vor Ort: die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts oder die Botschaft des Reiselandes.
Quellen
- BehördeStraßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit · Regeln in allen EU-Ländern · Europäische Kommission, Ihr Europa · Stand 23.12.2025
- GesetzRichtlinie 2003/20/EG zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG (Gurtanlegepflicht) · Art. 1 Nr. 3 (Art. 2 Abs. 1 RL 91/671/EWG) · Amtsblatt der Europäischen Union · abgerufen 1.10.2026
- BehördeDigitale Vignette · 18-Tage-Frist · ASFINAG · abgerufen 1.10.2026
- BehördeFrankreich: Reise- und Sicherheitshinweise · Infrastruktur/Verkehr · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
- BehördeÖsterreich: Reise- und Sicherheitshinweise · Vignettenpflicht, Streckenmaut · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
- BehördeItalien: Reise- und Sicherheitshinweise · Maut, City-Maut · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
- BehördeKroatien: Reise- und Sicherheitshinweise · Mautgebühr · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
- BehördeWarnung: hohe Provisionen beim Kauf von E-Vignetten bei nicht autorisierten Anbietern · DARS (Autobahngesellschaft Sloweniens) · Stand 15.6.2026
- FachgesellschaftGreen Card system: Multilateral Agreement · Council of Bureaux · abgerufen 1.10.2026
- FachgesellschaftAutounfall im EU-Ausland – Gut vorbereitet in den Urlaub · Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland · Stand 18.6.2025