Autoreise ins Ausland

Kurzantwort

Bei einer Autoreise ins Ausland gelten die Verkehrsregeln des Reiselandes, auch zu Kindersitz und Pflichtausrüstung. In Österreich, der Schweiz, Slowenien, Tschechien, der Slowakei und Ungarn ist auf Autobahnen eine Vignette Pflicht, in Italien, Frankreich und Kroatien wird Maut nach Strecke erhoben. Die Internationale Versicherungskarte braucht man an den Grenzen innerhalb der EU nicht mehr, sie hilft aber nach einem Unfall.

Maut, Vignette und Pflichtausrüstung je Land

Bei einer Autoreise ins Ausland gelten in jedem Land, durch das du fährst, dessen Regeln: für die Benutzung der Autobahnen, für die Ausrüstung im Auto und für Licht am Tag. Die Tabelle zeigt die häufigsten Reiseländer mit dem amtlichen Weg, Vignette oder Maut zu bezahlen.

LandVignette oder MautAmtlich bezahlenPflichtausrüstung im Auto
ÖsterreichVignette, digital oder zum Kleben; für einzelne Alpenstrecken eigene StreckenmautASFINAGVerbandskasten, Warndreieck, Warnweste (Ihr Europa)
SchweizVignette, elektronisch oder zum KlebenBAZG (Via)Warndreieck; Licht auch am Tag (Ihr Europa)
Slowenienelektronische VignetteDARSWarndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Ersatzlampen, Ersatzrad oder Pannenset; Licht auch am Tag (Ihr Europa)
Tschechienelektronische VignetteeDalniceVerbandskasten; Licht auch am Tag (Ihr Europa)
Slowakeielektronische Vignetteeznamka.skWarnweste, Warndreieck; Licht auch am Tag (Ihr Europa)
Ungarnelektronische Vignette (e-matrica)Magyar KözútWarndreieck; außerorts Licht auch am Tag (Ihr Europa)
ItalienMaut nach Strecke, auch für viele Tunnel; City-Maut in Mailand, Bologna und PalermoAutostrade per l’ItaliaWarnweste, Warndreieck; Licht auch am Tag (Ihr Europa)
FrankreichMaut nach Strecke, teils an Mautbrücken ohne Schranke; Umweltplakette Crit’Air für UmweltzonenHinweise des Auswärtigen AmtsWarndreieck, Warnweste (Ihr Europa)
KroatienMaut nach Strecke an MautstationenHrvatske autocesteVerbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Ersatzlampen; im Winter Licht auch am Tag (Ihr Europa)
DänemarkBrückenmaut für Storebælt und ØresundStorebælt, ØresundsbronWarndreieck (Ihr Europa)
Pflichtausrüstung nach den Länderseiten von „Ihr Europa“ (Europäische Kommission). Licht auch am Tag heißt Abblend- oder Tagfahrlicht.

Österreich: Wann die digitale Vignette gilt

Kaufst du die digitale Jahres- oder 2-Monats-Vignette online im ASFINAG-Shop oder in der App, gilt sie erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Grund ist das Rücktrittsrecht von 14 Tagen plus drei Tage für den Postweg. Die 1-Tages- und die 10-Tages-Vignette gelten sofort, ebenso Vignetten von den Verkaufsstellen, etwa an Tankstellen, bei Automobilclubs oder an den Mautstellen.

Frankreich: Maut ohne Schranke

Auf mehreren Autobahnen in Frankreich erfassen Mautbrücken das Kennzeichen, statt dass du an einer Schranke zahlst. Wer keine Mautbox hat und nicht für die automatische Zahlung registriert ist, muss die Maut innerhalb von 72 Stunden von sich aus beim Autobahnbetreiber nachzahlen. In vielen französischen Städten gibt es Umweltzonen, für die eine französische Umweltplakette nötig ist; die deutsche Plakette wird dort nicht anerkannt.

Vignette bei privaten Anbietern

Neben den amtlichen Shops in der Tabelle verkaufen private Vermittler Vignetten im Internet, meist gegen eine Servicegebühr. Manche bieten zum Beispiel eine digitale Vignette für Österreich ohne Wartezeit an, andere die Vignette für Slowenien, wenn du mit dem Auto dorthin fährst. Amtlich verkauft die slowenische Vignette der Betreiber DARS; er warnt vor nicht autorisierten Wiederverkäufern, weil sie teils hohe Provisionen verlangen und es passieren kann, dass gar keine gültige Vignette auf dein Kennzeichen eingetragen wird. Prüfe nach jedem Kauf beim Betreiber, ob die Vignette für dein Kennzeichen eingetragen ist.

Kindersitz im Ausland

In allen EU-Ländern dürfen Kinder im Auto nur in einem geeigneten Kindersitz mitfahren. Die EU-Richtlinie schreibt einen Kindersitz für Kinder unter 150 cm Körpergröße vor, erlaubt den Ländern aber, Kinder ab 135 cm schon mit dem normalen Gurt fahren zu lassen (Art. 2 Abs. 1 der Gurtrichtlinie 91/671/EWG). Deshalb unterscheiden sich die Grenzen bei einer Autoreise ins Ausland von Land zu Land, auch bei den Altersgrenzen. Die Regeln für jedes Land stehen auf den Länderseiten von „Ihr Europa“ in der Tabelle oben; was in Deutschland gilt, steht auf der Seite Kindersitz.

Versicherungskarte und Unfall im Ausland

In der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien musst du an der Grenze keine Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“) mehr vorzeigen. Für andere Länder frag deinen Kfz-Versicherer. Das Europäische Verbraucherzentrum rät trotzdem, die Karte mitzunehmen, weil sie alle Versicherungsdaten enthält, und dazu den Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach zu legen. Den Bericht bekommst du bei deiner Versicherung oder einem Automobilclub.

1. Unfallstelle sichern

Zieh die Warnweste an, schalte die Warnblinkanlage ein und stell das Warndreieck auf. Bring die Kinder aus dem Gefahrenbereich, zum Beispiel hinter die Leitplanke.

2. Hilfe rufen

Gibt es Verletzte, wählst du in allen EU-Ländern die 112. Verständige auch die Polizei; in manchen Ländern, etwa in Frankreich, kommt sie bei reinem Blechschaden nicht immer.

3. Unfall festhalten

Tausch Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung mit dem anderen Fahrer aus, notier Zeugen und mach Fotos von der Unfallstelle. Füll den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner möglichst vollständig aus.

4. Schaden in Deutschland melden

War der andere schuld, meldest du den Schaden beim Schadenregulierungsbeauftragten seiner Versicherung in Deutschland; jede Kfz-Versicherung aus der EU muss einen benennen. Die Kontaktdaten nennt der Zentralruf der Autoversicherer. Die Versicherung muss innerhalb von drei Monaten zahlen oder ein begründetes Angebot machen. Abgewickelt wird nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall war.

Auto vor der Fahrt prüfen

  • Reifen: Profil, Luftdruck, Risse; je nach Land und Jahreszeit Winterreifen oder Schneeketten
  • Licht und Blinker
  • Öl, Kühlwasser und Scheibenwaschwasser
  • Scheibenwischer
  • Bremsen in der Werkstatt prüfen lassen, wenn sie länger nicht geprüft wurden
  • Pflichtausrüstung für jedes Land auf der Strecke an Bord, Warnwesten für alle Mitfahrenden griffbereit

Mehr zum Auto

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Versicherungsschutz im Ausland und Versicherungskarte: dein Kfz-Versicherer.
  • Streit mit einer ausländischen Versicherung nach einem Unfall in der EU: das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
  • Einreise und Regeln vor Ort: die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts oder die Botschaft des Reiselandes.

Quellen

  1. BehördeStraßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit · Regeln in allen EU-Ländern · Europäische Kommission, Ihr Europa · Stand 23.12.2025
  2. GesetzRichtlinie 2003/20/EG zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG (Gurtanlegepflicht) · Art. 1 Nr. 3 (Art. 2 Abs. 1 RL 91/671/EWG) · Amtsblatt der Europäischen Union · abgerufen 1.10.2026
  3. BehördeDigitale Vignette · 18-Tage-Frist · ASFINAG · abgerufen 1.10.2026
  4. BehördeFrankreich: Reise- und Sicherheitshinweise · Infrastruktur/Verkehr · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
  5. BehördeÖsterreich: Reise- und Sicherheitshinweise · Vignettenpflicht, Streckenmaut · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
  6. BehördeItalien: Reise- und Sicherheitshinweise · Maut, City-Maut · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
  7. BehördeKroatien: Reise- und Sicherheitshinweise · Mautgebühr · Auswärtiges Amt · Stand 1.10.2026
  8. BehördeWarnung: hohe Provisionen beim Kauf von E-Vignetten bei nicht autorisierten Anbietern · DARS (Autobahngesellschaft Sloweniens) · Stand 15.6.2026
  9. FachgesellschaftGreen Card system: Multilateral Agreement · Council of Bureaux · abgerufen 1.10.2026
  10. FachgesellschaftAutounfall im EU-Ausland – Gut vorbereitet in den Urlaub · Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland · Stand 18.6.2025

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 2.10.2026 · Elternweiser

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