EU-Roaming

Kurzantwort

In allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Moldau und der Ukraine kosten Telefonieren, SMS und mobiles Internet beim EU-Roaming so viel wie zu Hause („Roam like at home“). Die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Türkei gehören nicht dazu; auf Schiffen und in Flugzeugen mit Satellitennetz gilt die Regel ebenfalls nicht.

Wo Roaming zum Inlandspreis gilt

Land oder NetzRoaming zum Inlandspreis
alle EU-Länderja
Island, Liechtenstein, Norwegenja
Moldau, Ukraineja
Schweiznein
Vereinigtes Königreichnein
Türkeinein
alle anderen Ländernein, je nach Tarif teuer
Schiff oder Flugzeug über Satellitnein
Nach Ihr Europa und Bundesnetzagentur. Manche Anbieter beziehen weitere Länder freiwillig ein; das steht im Tarif.

Beim EU-Roaming dürfen Anbieter für Anrufe, SMS und mobiles Internet keine Aufschläge auf den Inlandspreis verlangen (Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 2022/612). Einheiten aus deinem Tarif, etwa Freiminuten oder Datenvolumen, nutzt du im Ausland wie zu Hause. Auch die Qualität muss gleich sein: Nutzt du zu Hause 5G und gibt es im Reiseland 5G, darfst du es dort ebenso nutzen (Art. 4 Abs. 2). Die Regel gilt nach der Verordnung bis zum 30. Juni 2032.

Fair Use: wann Aufschläge erlaubt sind

Roaming zum Inlandspreis ist für Reisen gedacht, nicht für ein Leben im Ausland mit deutscher SIM-Karte. Deshalb dürfen Anbieter eine Regel zur angemessenen Nutzung (Fair Use) anwenden (Art. 5). Sie können dein Verhalten über 4 Monate beobachten. Warst du in dieser Zeit länger im Ausland als zu Hause und hast du dort mehr Daten genutzt als im Inland, darf der Anbieter nachfragen. Du hast dann 14 Tage Zeit, die Lage zu klären; erst danach sind begrenzte Aufschläge erlaubt. Ein normaler Familienurlaub fällt nicht darunter.

Bei Tarifen mit unbegrenztem oder sehr günstigem Datenvolumen darf der Anbieter das Datenvolumen im EU-Ausland begrenzen. Wie viel dir zusteht, muss er dir vorher mitteilen, und er muss dich informieren, wenn die Grenze erreicht ist.

Schutz vor hohen Rechnungen

Sobald du in ein anderes EU-Land einreist und mobile Daten nutzt, schickt dir dein Anbieter eine kostenlose Nachricht mit den Preisen und der Fair-Use-Regel (Art. 14 Abs. 2). Für Daten-Roaming gilt eine Kostengrenze von höchstens 50 € ohne Mehrwertsteuer im Monat, wenn du keine andere gewählt hast. Bei 80 Prozent bekommst du eine Warnung; ist die Grenze erreicht, stoppt der Anbieter das Daten-Roaming, bis du zustimmst, dass es weitergeht (Art. 14 Abs. 4). Diese Kostengrenze gilt auch außerhalb der EU und in Satellitennetzen auf Schiffen und in Flugzeugen, soweit das ausländische Netz die Kontrolle zulässt; sonst bekommst du bei der Einreise eine SMS, dass sie nicht greift (Art. 14 Abs. 8).

Kostenfallen: Grenze, Schiff und Flugzeug

  • Grenze zur Schweiz oder zu anderen Nicht-EU-Ländern: In Grenznähe kann sich das Handy in ein ausländisches Netz einbuchen, das nicht zum EU-Roaming gehört. Wähl in Grenznähe das Netz von Hand aus oder schalte das Daten-Roaming aus.
  • Schiff und Flugzeug: Über Satellit gelten die EU-Preise nicht, und es gibt keine Preisobergrenzen. Schalte an Bord das Roaming aus oder nutze den Flugmodus. Dein Anbieter muss dich vor unbeabsichtigten Kosten in solchen Netzen schützen, etwa indem er sie auf Wunsch sperrt (Art. 14 Abs. 7).
  • Handy der Kinder: Prüf vor einer Reise außerhalb der EU, ob auf dem Kinderhandy Daten-Roaming eingeschaltet ist, und schalte es im Zweifel aus.

Mehr zu Reisekosten

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Roaming-Rechnung zu hoch oder Aufschlag strittig: zuerst dein Mobilfunkanbieter, dann der Verbraucherservice Telekommunikation der Bundesnetzagentur.
  • Allgemeine Fragen zu deinem Mobilfunkvertrag: die Verbraucherzentrale deines Landes.

Quellen

  1. GesetzVerordnung (EU) 2022/612 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union · Art. 4, 5, 14, 24 · Amtsblatt der Europäischen Union · abgerufen 1.10.2026
  2. BehördeRoaming: Smartphone-Nutzung in der EU · Geltungsbereich, Fair Use, Kostenobergrenze · Europäische Kommission, Ihr Europa · Stand 7.1.2026
  3. BehördeTelefonieren und Surfen im Ausland: Roaming · Hilfe bei Problemen · Bundesnetzagentur · abgerufen 1.10.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 1.10.2026 · Elternweiser

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