Packliste für den Urlaub mit Kindern

Kurzantwort

Auf die Packliste für den Urlaub mit Kindern gehören die Ausweise aller Mitreisenden, Medikamente und Wechselkleidung, für Babys dazu Windeln, Babynahrung und ein Schlafplatz. Im Handgepäck sind Flüssigkeiten je Behälter auf 100 ml begrenzt, Babynahrung und Medikamente für die Reise sind davon ausgenommen; Powerbanks dürfen nur ins Handgepäck, höchstens zwei pro Person.

Dokumente

  • Ausweisdokument für jedes Kind, auch für ein Baby; welches reicht, steht bei den Reisedokumenten für Kinder
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wenn nur ein Elternteil mitreist
  • Gesundheitskarte und Nachweis der Auslandskrankenversicherung
  • Impfpass
  • Buchungsbestätigungen, Tickets, Bordkarten
  • bei einer Autoreise Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungskarte

Handgepäck beim Flug mit Kindern

  • Ausweise, Bargeld und Karten griffbereit
  • Fläschchen, Babynahrung und kleine Snacks
  • Schnuller oder etwas zu trinken für Start und Landung
  • Windeln, Feuchttücher und eine Unterlage
  • Wechselkleidung für die Kinder, ein Oberteil auch für dich
  • Pullover und Socken, weil es an Bord kühl werden kann
  • Bücher, kleine Spiele oder ein Gerät mit Filmen, dazu Kopfhörer
  • Medikamente und ein Teil der Reiseapotheke
  • Ladekabel und Powerbank. Was das Handy im Ausland kostet: EU-Roaming.

Flüssigkeiten und Babynahrung

Flüssigkeiten, Gele und Cremes darfst du im Handgepäck nur in Behältern bis 100 ml mitnehmen, und zwar in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens einem Liter Inhalt; jede Person darf einen solchen Beutel dabeihaben. Babynahrung und flüssige Medikamente, die während der Reise gebraucht werden, sind von dieser Mengengrenze ausgenommen. Den Bedarf an Medikamenten musst du glaubhaft machen können, etwa mit einem Rezept. Leg alle Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle getrennt vor. Außerhalb der EU können andere Regeln gelten.

Powerbanks und Akkus

Lose Ersatzakkus und Powerbanks sind im aufgegebenen Koffer verboten und dürfen nur ins Handgepäck. Jeder Lithium-Ionen-Akku darf höchstens 100 Wattstunden haben; größere bis 160 Wattstunden nur mit Zustimmung der Airline. Nach den internationalen Gefahrgutregeln der Luftfahrt darf jede Person höchstens zwei Powerbanks mitnehmen, und an Bord dürfen sie nicht aufgeladen werden. Schütze jede Powerbank gegen Kurzschluss, etwa in der Originalverpackung oder einer eigenen Hülle.

Viele Airlines verbieten inzwischen auch, Handy oder Tablet an Bord mit einer Powerbank zu laden. Lade die Geräte der Kinder deshalb vor dem Flug voll und speichere Filme, Hörspiele und Spiele vorher auf dem Gerät. Handys, Tablets und Kameras mit eingebautem Akku nimmst du am besten ebenfalls ins Handgepäck.

Wie viele Gepäckstücke Kinder haben dürfen, wie groß sie sein dürfen und wie Kinderwagen, Kindersitz oder Reisebett mitfliegen, legt die Airline fest. Mehr dazu steht unter Fliegen mit Kind.

Koffer

  • Kleidung für jeden Tag und genug Wechselwäsche für die Kinder
  • Schlafsachen, Kuscheltier, gewohnte Einschlafhilfe
  • Sonnenhut, Badesachen, Regenjacke
  • Waschzeug, Zahnbürsten, Windeln für die ersten Tage
  • Reiseapotheke, soweit nicht im Handgepäck
  • Ladegeräte und, je nach Land, ein Reisestecker

Für Baby und Kleinkind

Im Urlaub mit Kindern unter drei Jahren kommt einiges dazu, das ältere Kinder nicht mehr brauchen. Was die Unterkunft stellt, etwa Babybett oder Hochstuhl, klärst du vorher; dann bleibt mehr Platz im Auto oder Koffer.

  • Windeln für die ersten Tage, Feuchttücher, Wickelunterlage, Wundschutzcreme
  • Fläschchen, Sauger, Milchpulver in vorportionierten Dosen, Spülbürste
  • Gläschen oder Brei für die ersten Tage, Lätzchen, Löffel, Trinkbecher
  • Schlafsack, dazu Reisebett, wenn die Unterkunft keines stellt
  • Babytrage oder Tragetuch für Flughafen, Bahnhof und Ausflüge, dazu Kinderwagen oder Buggy
  • Schnuller mit Ersatz, Kuscheltier, vertraute Einschlafhilfe
  • Babyphone
  • Sonnenschirm oder Sonnensegel für den Kinderwagen
  • Medikamente und Fieberthermometer, siehe Reiseapotheke für Baby und Kleinkind

Packliste für den Sommer- und Strandurlaub

Im ersten Lebensjahr sollte ein Kind keiner direkten Sonne ausgesetzt sein; Schatten und Kleidung schützen ein Baby besser als Sonnencreme, die seine empfindliche Haut belastet. Ältere Kinder meiden am besten die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr. Für den Strand und das Freibad gehören in den Koffer:

  • Sonnenhut mit Nackenschutz und eine kindgerechte Sonnenbrille
  • Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor mindestens 30, wasserfest; nach jedem Baden neu auftragen
  • leichte, lange Kleidung oder UV-Schutzkleidung nach UV-Standard 801
  • Strandmuschel oder Sonnenschirm für Schatten
  • Badesachen zum Wechseln, Badeschuhe, Strandtücher
  • Schwimmhilfe passend zum Kind; sie ersetzt nie die Aufsicht
  • Sandspielzeug, Eimer und Schaufel
  • Trinkflaschen und eine Kühltasche
  • Insektenschutz, der zum Alter passt (mit Kinderarztpraxis oder Apotheke abstimmen)

Packliste für den Winterurlaub

  • warme Kleidung im Zwiebelprinzip: Unterwäsche, Pullover, Jacke
  • Mütze, Handschuhe, Schal, für Kinder je ein Ersatzpaar
  • ein zweites Paar Schuhe für jedes Familienmitglied, damit nasse Schuhe über Nacht trocknen können
  • genug Wechselwäsche, weil es in vielen Unterkünften keine Waschmaschine gibt
  • Kleidung für Restaurant oder Ausflug
  • Blasenpflaster für Skischuhe und Wanderstiefel
  • Sonnenbrille und Sonnenschutz, weil Schnee und Höhe die Strahlung verstärken

Packliste für die Ferienwohnung

Was eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus stellt, steht in der Beschreibung; im Zweifel fragst du beim Vermieter nach. Was fehlt, gehört beim Urlaub mit Kindern auf die eigene Packliste:

  • Bettwäsche und Handtücher, wenn sie nicht im Preis enthalten sind
  • Geschirrtücher, Spülmittel, Spülmaschinentabs, Schwamm
  • kleiner Grundvorrat: Salz, Pfeffer, Öl, Kaffee oder Tee, Filter
  • Toilettenpapier, Küchenrolle und Müllbeutel für die ersten Tage
  • Waschmittel, wenn es eine Waschmaschine gibt
  • Babybett und Hochstuhl vorher beim Vermieter anfragen
  • Steckdosenschutz für Kleinkinder und ein Nachtlicht für die fremde Umgebung

Mit Auto, Bahn oder Bus

  • Auto: passender Kindersitz für jedes Kind, Getränke und Snacks griffbereit, Beschäftigung für die Fahrt, Pflichtausrüstung für jedes Land auf der Strecke (siehe Autoreise ins Ausland)
  • Bahn und Bus: Platzreservierung, wenn möglich; eine kleine Tasche mit Essen, Trinken, Windeln und Beschäftigung am Platz; ob Kinderwagen und Fahrräder mitdürfen, regelt das Verkehrsunternehmen

Häufige Fragen

Darf Babynahrung ins Handgepäck?

Ja. Babynahrung, die während der Reise gebraucht wird, ist von der Mengengrenze für Flüssigkeiten ausgenommen. Leg sie an der Sicherheitskontrolle getrennt vor.

Wie viel Flüssigkeit darf ins Handgepäck?

Je Behälter höchstens 100 Milliliter. Alle Behälter kommen zusammen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens einem Liter Inhalt, ein Beutel pro Person.

Darf eine Powerbank in den Koffer?

Nein. Powerbanks und lose Ersatzakkus dürfen nur ins Handgepäck, höchstens zwei pro Person und ohne Zustimmung der Airline je höchstens 100 Wattstunden. An Bord dürfen sie nicht aufgeladen werden.

Was muss in die Ferienwohnung mit?

Alles, was die Unterkunft nicht stellt: oft Bettwäsche und Handtücher, dazu Spülmittel, Geschirrtücher und ein kleiner Grundvorrat. Babybett und Hochstuhl fragst du vorher beim Vermieter an.

Was braucht ein Baby im Strandurlaub?

Vor allem Schatten: Im ersten Lebensjahr sollte ein Kind keiner direkten Sonne ausgesetzt sein. Dazu leichte, lange Kleidung und ein Hut mit Nackenschutz.

Mehr zu Checklisten für die Reise

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Gepäck, Kinderwagen, Kindersitz an Bord und Akkus: die Airline vor der Buchung.
  • Was an der Sicherheitskontrolle erlaubt ist: die Bundespolizei am Flughafen.
  • Sonnenschutz, Insektenschutz und Medikamente für Babys und Kleinkinder: die Kinderarztpraxis oder die Apotheke.

Quellen

  1. BehördeFlüssigkeiten an Bord · Kategorien und Mengenbeschränkungen · Bundespolizei · Stand 17.11.2025
  2. BehördeGepäckbeschränkungen · Flüssigkeiten im Handgepäck · Europäische Kommission, Ihr Europa · Stand 16.6.2026
  3. BehördeElektronische Geräte mit Lithium-Batterien · Lithiumersatzbatterien (einschließlich Powerbanks) · Luftfahrt-Bundesamt · abgerufen 5.10.2026
  4. FachgesellschaftChanges Regarding Power Banks (ICAO Technical Instructions, Addendum No. 1) · Passagiere: höchstens zwei Powerbanks, kein Aufladen an Bord · International Air Transport Association (IATA) · Stand 31.3.2026
  5. BehördeKinder vor Sonne schützen · Babys im ersten Lebensjahr, Lichtschutzfaktor, Am Wasser und im Gebirge · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de · Stand 14.9.2024

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 5.10.2026 · Elternweiser

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