Kurzantwort
Beim ersten Vorsorgetermin wird die Schwangerschaft bestätigt, der Mutterpass angelegt und der Geburtstermin errechnet. Dazu gehören ein ausführliches Gespräch, eine gynäkologische Untersuchung, Blutdruck, Gewicht sowie Urin- und Blutuntersuchungen; die erste Basis-Ultraschalluntersuchung ist im Zeitraum 8+0 bis 11+6 SSW vorgesehen.
Wann der erste Termin sein sollte
Die erste Untersuchung soll möglichst früh nach Feststellung der Schwangerschaft stattfinden (§ 2 Abs. 6 Mu-RL). Eine feste Woche gibt es nicht. Vereinbare den Termin, sobald dein Test positiv ist. Die Vorsorge kann auch eine Hebamme übernehmen, nur den Ultraschall macht die Ärztin oder der Arzt.
Was beim ersten Termin passiert
- Gespräch (Anamnese): Vorerkrankungen, frühere Schwangerschaften, Erkrankungen in der Familie, Arbeit und Lebenssituation.
- Untersuchung: allgemeine und gynäkologische Untersuchung, dazu ein Test auf Chlamydien aus einer Urinprobe.
- Messungen: Blutdruck, Körpergewicht, Urin auf Eiweiß und Zucker, Hämoglobin (Blutfarbstoff).
- Blutuntersuchungen, möglichst früh: Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Test auf Syphilis, Test auf Hepatitis B. Ein HIV-Test wird empfohlen, gemacht wird er nur nach Information und mit deiner Einwilligung.
- Röteln: Ein Antikörpertest ist nötig, wenn nicht belegt ist, dass du geschützt bist, etwa durch zwei Impfungen. Bring deshalb deinen Impfpass mit.
- Beratung, unter anderem zur Mundgesundheit und zu deinem Anspruch auf Schwangerschaftsberatung.
Grundlage sind die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 2 Abs. 4 bis 6, § 4 Mu-RL). Sie legen fest, welche Vorsorge die gesetzliche Krankenkasse zahlt.
Der Mutterpass
Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt dir die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme den Mutterpass aus. Darin stehen die Ergebnisse der Vorsorge und der errechnete Geburtstermin. Es gibt ihn auf Papier und als elektronischen Mutterpass (§ 9 Mu-RL). Nimm ihn zu jedem Vorsorgetermin mit.
Wie es danach weitergeht
Die weiteren Vorsorgetermine sind in der Regel alle vier Wochen, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten zweimal im Monat (§ 2 Abs. 8 Mu-RL). Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen sind in diesen Zeiträumen vorgesehen: 8+0 bis 11+6 SSW, 18+0 bis 21+6 SSW und 28+0 bis 31+6 SSW. Die Schreibweise 8+0 bedeutet 8 vollendete Wochen und 0 Tage.
Arbeit und Vorsorgetermine
Dein Arbeitgeber muss dich für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen (§ 7 Abs. 1 MuSchG). Die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin teilst du ihm mit, sobald du Bescheid weißt. Verlangt er einen Nachweis, genügt ein Zeugnis der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme (§ 15 MuSchG).
Häufige Fragen
Wann sollte der erste Frauenarzttermin in der Schwangerschaft sein?
Möglichst früh, sobald der Test positiv ist. Eine feste Woche schreiben die Mutterschafts-Richtlinien nicht vor.
Was wird beim ersten Termin untersucht?
Gespräch, gynäkologische Untersuchung mit Chlamydien-Test, Blutdruck, Gewicht, Urin und Blut, unter anderem Blutgruppe, Rhesusfaktor und Hämoglobin.
Wann bekomme ich den Mutterpass?
Nachdem die Schwangerschaft festgestellt ist, meist beim ersten Vorsorgetermin in der Praxis oder bei der Hebamme.
Muss mich mein Arbeitgeber für die Vorsorge freistellen?
Ja. Er muss dich für die Zeit freistellen, die du für die Vorsorgeuntersuchungen brauchst.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Fragen zu Befunden und Untersuchungen: deine Frauenarztpraxis oder deine Hebamme.
- Fragen zu den Leistungen: deine Krankenkasse.
- Allgemeine Fragen, auch zu Geld und Arbeit: eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle, auf Wunsch anonym.
Quellen
- BehördeMutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) · § 2 Abs. 4 bis 9, § 4, § 9 · Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) · Stand 16.7.2026
- GesetzMutterschutzgesetz: Freistellung für Untersuchungen · § 7 Abs. 1 MuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzMutterschutzgesetz: Mitteilungen und Nachweise · § 15 MuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- BehördeVorsorge zur Sicherheit · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de · Stand 19.7.2023