Erziehung

Kurzantwort

Kinder haben in Deutschland ein Recht auf Pflege und Erziehung ohne Gewalt, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen (§ 1631 Abs. 2 BGB). Innerhalb dieser Grenzen entscheiden die Eltern selbst, wie sie ihr Kind erziehen; die staatliche Gemeinschaft wacht darüber (Art. 6 Abs. 2 GG).

Was das Gesetz von Eltern bei der Erziehung verlangt

RegelInhaltFundstelle
Erziehung ist Recht und PflichtPflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und zuerst ihre Pflicht. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber.Art. 6 Abs. 2 GG
Elterliche SorgeEltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen, für seine Person und sein Vermögen.§ 1626 Abs. 1 BGB
Mitsprache nach AlterEltern berücksichtigen die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbstständigem Handeln, besprechen Fragen mit ihm, soweit es nach seinem Entwicklungsstand passt, und streben Einvernehmen an.§ 1626 Abs. 2 BGB
Erziehung ohne GewaltDas Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.§ 1631 Abs. 2 BGB
Hilfe vom FamiliengerichtAuf Antrag unterstützt das Familiengericht die Eltern in geeigneten Fällen bei der Erziehung.§ 1631 Abs. 3 BGB
ErziehungsberatungErziehungsberatungsstellen unterstützen Eltern und Kinder bei Erziehungsfragen, bei Problemen in der Familie sowie bei Trennung und Scheidung.§ 28 SGB VIII

Das Recht auf Erziehung ohne Gewalt kennt keine Ausnahme für „leichte“ Strafen: Auch ein Klaps ist eine körperliche Bestrafung. Ebenso unzulässig sind seelische Verletzungen, etwa wenn ein Kind beschimpft, bloßgestellt oder herabgesetzt wird. Wer das Sorgerecht hat und wie Eltern sich bei Trennung einigen, steht unter Sorgerecht.

Was eine kindgerechte Erziehung ausmacht

Wie Eltern erziehen, schreibt ihnen niemand vor. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nennt drei Grundpfeiler einer kindgerechten Erziehung:

  • Angenommensein: Das Kind spürt, dass es mit seinen Stärken, Eigenheiten und Schwächen willkommen ist.
  • Regeln und Strukturen: Klare Regeln geben Halt und helfen dem Kind, die Welt zu verstehen.
  • Grenzen: Verständliche und nachvollziehbare Grenzen geben Sicherheit und Orientierung.

Außerdem rät das BIÖG, das Verhalten des Kindes zu kritisieren und nie das Kind als Person, angemessen zu loben und Extreme zu meiden, etwa ständige Strafen oder völlige Freiheit. Wer sich selbst einmal falsch verhalten hat, kann sich entschuldigen; das stärkt die Vorbildrolle.

Erziehungsstile, Bindung und Entwicklung

Welche Erziehungsstile die Forschung unterscheidet, steht mit Fallbeispielen auf einer eigenen Seite, ebenso die vier Bindungstypen und die psychosexuellen Phasen nach Freud. Für den Alltag: wie lange sich Geschwister ein Zimmer teilen können und wie Eltern auf Schimpfwörter und Fäkalsprache reagieren. Was in der Autonomiephase hilft, steht unter Trotzphase.

Häufige Fragen

Ist ein Klaps in der Erziehung erlaubt?

Nein. Kinder haben ein Recht auf Erziehung ohne Gewalt und ohne körperliche Bestrafungen; eine Ausnahme für leichte Strafen sieht das Gesetz nicht vor.

Wer entscheidet, wie ein Kind erzogen wird?

Die Eltern mit Sorgerecht. Sie müssen dabei die Grenzen des Gesetzes beachten und ihr Kind je nach Alter in Entscheidungen einbeziehen.

Wo bekommen Eltern Hilfe bei Erziehungsfragen?

Bei einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle, meist beim Jugendamt oder bei einem freien Träger, oder telefonisch beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer.

Mehr zur Erziehung

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Fragen zur Erziehung oder Streit in der Familie: eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle, meist beim Jugendamt oder bei einem freien Träger, oder das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer (0800 111 0 550, kostenlos).
  • Du merkst, dass dir in Stresssituationen die Kontrolle entgleitet, oder machst dir Sorgen um ein Kind in deinem Umfeld: das Jugendamt.
  • Sorgen um die Entwicklung deines Kindes: die Kinder- und Jugendarztpraxis.

Quellen

  1. GesetzGrundgesetz: Ehe, Familie, Kinder · Art. 6 Abs. 2 GG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
  2. GesetzBürgerliches Gesetzbuch: Inhalt und Grenzen der Personensorge · § 1631 Abs. 2 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
  3. BehördeKinder gut erziehen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 12.6.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 1.10.2026 · Elternweiser

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