Kurzantwort
Pflicht sind für Familien die Kranken- und Pflegeversicherung für alle und die Kfz-Haftpflicht für jedes Auto. Die Verbraucherzentrale hält für Familien mit Kindern außerdem eine Privathaftpflicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Verdienenden, eine Risikolebensversicherung und eine Kinderinvaliditäts- oder Unfallversicherung für die Kinder für sehr wichtig. Versicherungen gegen kleine Schäden, etwa für Handy, Brille oder Reisegepäck, sind meist verzichtbar.
Welche Versicherungen braucht eine Familie?
| Versicherung | Einordnung | Für wen |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung, Kinder meist familienversichert | Pflicht (§ 193 Abs. 3 VVG, § 1 SGB XI) | alle |
| Kfz-Haftpflicht | Pflicht (§ 1 PflVG) | Halter eines Autos oder Motorrads |
| Privathaftpflicht, Kinder meist mitversichert | unverzichtbar | alle |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | sehr wichtig | wer von seinem Einkommen lebt |
| Risikolebensversicherung | sehr wichtig | solange Kinder oder ein Kredit vom Einkommen abhängen |
| Kinderinvaliditäts- oder Kinderunfallversicherung | sehr wichtig | Kinder |
| Hausratversicherung | sinnvoll | wer seine Einrichtung nach einem Brand oder Einbruch nicht selbst ersetzen kann |
| Wohngebäudeversicherung, dazu Elementarschaden | unverzichtbar | Eigentümer eines Hauses |
| Reisegepäck-, Glas-, Sterbegeld-, private Arbeitslosen- und Geräteversicherung | meist verzichtbar | – |
Die Verbraucherzentrale rät, zuerst die Risiken abzusichern, die eine Familie finanziell ruinieren können: einen Schaden, für den man haftet, den Tod und die Invalidität. Welche weiteren Versicherungen sinnvoll sind, hängt von der eigenen Lage ab. Vor einem Abschluss lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen, auf eine jährliche Kündigungsmöglichkeit zu achten und die Versicherungsbedingungen zu lesen.
Familien mit einem Hauptverdiener
Lebt die Familie vor allem vom Einkommen einer Person, trifft es alle, wenn dieses Einkommen wegfällt. Dann sind eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung für diese Person besonders wichtig. Eine Partnerin oder ein Partner ohne eigenes Einkommen kann in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert sein, wenn das Paar verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft ist (§ 10 SGB V). Ohne Trauschein gibt es nach einem Todesfall keine Witwen- oder Witwerrente (§ 46 SGB VI).
Was die gesetzliche Absicherung schon leistet
- Unfall in Kita, Schule und Studium: Kinder sind in der Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater, in der Schule einschließlich der Betreuung direkt vor und nach dem Unterricht und im Studium gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII). In der Freizeit gilt dieser Schutz nicht.
- Erwerbsminderung: Die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung zahlt, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden am Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, und nur nach einer Mindestzeit mit Beiträgen (§ 43 SGB VI). Einen Schutz für den eigenen Beruf hat nur, wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist (§ 240 SGB VI). Diese Lücke schließt die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Tod eines Elternteils: Die Kinder bekommen Waisenrente, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner Witwen- oder Witwerrente, wenn die verstorbene Person lange genug versichert war (§ 48 SGB VI, § 46 SGB VI). Sie ersetzen das Einkommen nur zum Teil.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen sind für Familien Pflicht?
Pflicht sind die Kranken- und Pflegeversicherung für jedes Familienmitglied und die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug. Alle anderen Versicherungen sind freiwillig.
Braucht ein Kind eine eigene Unfallversicherung?
In Kita, Schule und Studium ist das Kind gesetzlich unfallversichert, in der Freizeit nicht. Die Verbraucherzentrale hält für Familien eine Kinderinvaliditäts- oder Unfallversicherung für sehr wichtig, weil sie auch bei Unfällen in der Freizeit zahlt.
Welche Versicherungen sind überflüssig?
Nach der Verbraucherzentrale meist Versicherungen gegen kleine Schäden, die man selbst bezahlen kann, etwa Reisegepäck-, Glas-, Sterbegeld-, private Arbeitslosen- und Geräteversicherungen für Handy, Brille oder Fahrrad.
Warum braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn es die Erwerbsminderungsrente gibt?
Die gesetzliche Rente zahlt nur, wenn du in keinem Beruf mehr mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten kannst. Einen Schutz für den eigenen Beruf gibt es nur für ältere Jahrgänge. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Unabhängige Beratung, welche Versicherungen für deine Familie passen: die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.
- Fragen zur Krankenversicherung des Kindes: deine Krankenkasse.
- Fragen zu Erwerbsminderungs-, Waisen- und Witwenrente: die Deutsche Rentenversicherung.
- Fragen zur Unfallversicherung in Kita und Schule: die Unfallkasse deines Landes.
Quellen
- GesetzVersicherungsvertragsgesetz: Versicherungspflicht · § 193 Abs. 3 VVG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzPflichtversicherungsgesetz · § 1 PflVG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgesetzbuch VII: Versicherung kraft Gesetzes · § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgesetzbuch VI: Rente wegen Erwerbsminderung · §§ 43, 240 SGB VI · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgesetzbuch VI: Witwen- und Waisenrente · §§ 46, 48 SGB VI · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgesetzbuch V: Familienversicherung · § 10 SGB V · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- FachgesellschaftWelche Versicherung brauche ich? · Familie mit Kindern · Verbraucherzentrale · Stand 20.1.2025