Haftpflicht für Kinder: ab wann Kinder selbst haften

Kurzantwort

Kinder unter 7 Jahren haften nicht für Schäden, die sie anderen zufügen; bei Unfällen mit Auto oder Bahn gilt das für Kinder unter 10 Jahren. Ältere Minderjährige haften, wenn sie die nötige Einsicht haben. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Privathaftpflicht nicht; in den meisten Verträgen der Eltern sind Kinder mitversichert, auch volljährige während Schule und direkt anschließender Ausbildung oder Studium.

Ab wann haften Kinder?

AlterHaftet das Kind für einen Schaden?Grundlage
unter 7 Jahrennein, nie§ 828 Abs. 1 BGB
ab 7 Jahren, unter 10 Jahrennicht bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Straßen- oder Eisenbahn oder Schwebebahn, außer das Kind hat den Schaden absichtlich verursacht; sonst ja, wenn es die nötige Einsicht hat§ 828 Abs. 2 und 3 BGB
ab 10 Jahren bis zum 18. Geburtstagja, wenn es die nötige Einsicht in seine Verantwortung hat§ 828 Abs. 3 BGB
ab 18 Jahrenja, voll§ 823 BGB

Ob ein Kind die nötige Einsicht hat, hängt vom einzelnen Kind und der Situation ab. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Wann haften die Eltern?

Eltern haften für einen Schaden ihres Kindes nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie ausreichend aufgepasst oder wäre der Schaden auch dann passiert, haften sie nicht (§ 832 BGB). Wie oft und wie eng Eltern nach ihrem Kind sehen müssen, legt das Gesetz nicht fest. Den Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ gibt es so im Gesetz nicht.

Ein Kind unter der Altersgrenze kann ausnahmsweise trotzdem zahlen müssen, wenn der Schaden von niemandem sonst ersetzt wird und es nach den Umständen gerecht ist, etwa wenn das Kind selbst Vermögen hat (§ 829 BGB). Oft zahlt aber niemand, und der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Frag bei deinem Versicherer nach, ob dein Vertrag auch Schäden durch Kinder unter der Altersgrenze ersetzt.

Sind Kinder in der Haftpflicht der Eltern mitversichert?

In den meisten Privathaftpflicht-Verträgen sind Familienangehörige mitversichert, darunter unverheiratete Kinder während der Schulzeit und einer direkt anschließenden Berufsausbildung oder eines Studiums. Manche Versicherer haben zusätzlich eine Altersgrenze. Ist die Ausbildung abgeschlossen oder die Altersgrenze erreicht, braucht das Kind einen eigenen Vertrag (Verbraucherzentrale). Wer genau mitversichert ist, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Die Verbraucherzentrale hält eine Privathaftpflicht für jeden für unverzichtbar, weil man für einen Schaden mit seinem ganzen Vermögen haftet, auch mit künftigem Einkommen.

Worauf du beim Vertrag achten solltest

  • Wer ist mitversichert: Partnerin oder Partner ohne Trauschein, Kinder, auch volljährige in Ausbildung oder Studium?
  • Sind Schäden durch Kinder unter der Altersgrenze eingeschlossen?
  • Ist die Versicherungssumme ausreichend hoch?
  • Kannst du jährlich kündigen?
  • Welche Schäden sind ausgeschlossen? Das steht im Produktinformationsblatt, das dir der Versicherer geben muss.

Hol vor dem Abschluss mehrere Angebote ein und unterschreib nicht direkt im Gespräch mit einem Vermittler (Verbraucherzentrale).

Häufige Fragen

Muss ich für mein Kind eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Nein, das Gesetz schreibt keine Privathaftpflicht vor. Kinder sind aber in den meisten Verträgen der Eltern mitversichert, sodass meist kein eigener Vertrag nötig ist.

Haftet ein Kind unter 7 Jahren für einen Schaden?

Nein. Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden nicht verantwortlich. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wer zahlt, wenn ein Kind einen Unfall mit einem Auto verursacht?

Ist das Kind jünger als 10 Jahre, haftet es bei Unfällen mit Autos oder Bahnen nicht, außer es hat den Schaden absichtlich verursacht. Die Eltern haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht.

Muss sich mein Kind mit 18 selbst haftpflichtversichern?

Nicht unbedingt. In den meisten Verträgen bleiben unverheiratete Kinder während Schule und direkt anschließender Ausbildung oder Studium mitversichert. Danach oder ab einer Altersgrenze im Vertrag braucht das Kind einen eigenen Vertrag.

Mehr zu Versicherungen

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Fragen zu deinem Vertrag und dazu, wer mitversichert ist: dein Versicherer.
  • Unabhängige Beratung zu Haftpflicht und anderen Versicherungen: die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.

Quellen

  1. GesetzBürgerliches Gesetzbuch: Verantwortlichkeit Minderjähriger · § 828 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  2. GesetzBürgerliches Gesetzbuch: Haftung aus Billigkeitsgründen · § 829 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  3. GesetzBürgerliches Gesetzbuch: Haftung des Aufsichtspflichtigen · § 832 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  4. FachgesellschaftDiese Versicherungen sind zum Ende der Schulzeit wichtig · Verbraucherzentrale · Stand 17.2.2026
  5. FachgesellschaftWelche Versicherung brauche ich? · Verbraucherzentrale · Stand 20.1.2025

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 28.9.2026 · Elternweiser

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