Risikolebensversicherung für Eltern

Kurzantwort

Eine Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt; endet der Vertrag ohne Todesfall, gibt es kein Geld zurück. Für Eltern ist sie vor allem sinnvoll, solange Kinder oder ein Kredit vom Einkommen einer Person abhängen. Unverheiratete Paare sollten den Vertrag so gestalten, dass keine Erbschaftsteuer anfällt, etwa als Versicherung über Kreuz.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist eine Lebensversicherung nur für den Todesfall. Sie spart kein Kapital an: Wer die Laufzeit überlebt, bekommt nichts ausgezahlt. Eine Kapitallebensversicherung zahlt dagegen auch am Ende der Laufzeit, weil ein Teil des Beitrags angespart wird. Wie du Geld anlegst, ist eine eigene Frage und gehört nicht in die Absicherung der Familie.

Üblich sind diese Formen:

  • gleichbleibende Summe: Die Summe bleibt über die ganze Laufzeit gleich, etwa bis das jüngste Kind selbst verdient.
  • fallende Summe: Die Summe sinkt mit der Laufzeit, passend zu einem Kredit, der nach und nach getilgt wird.
  • verbundene Leben: Ein Vertrag für zwei Personen, der beim ersten Todesfall zahlt und dann endet.

Wann brauchen Eltern eine Risikolebensversicherung?

Die Verbraucherzentrale zählt die Risikolebensversicherung für Familien mit Kindern zu den sehr wichtigen Versicherungen: Sie sichert die Angehörigen finanziell ab, wenn ein Elternteil stirbt. Das ist vor allem wichtig, solange die Familie vom Einkommen einer Person lebt oder ein Kredit für eine Wohnung oder ein Haus läuft. Was Familien außerdem für den Todesfall regeln sollten: Vorsorge für den Todesfall.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nach dem Tod eines Elternteils Waisenrente an die Kinder, bis zum 18. Geburtstag, in Schule oder Ausbildung länger (§ 48 SGB VI). Witwen- oder Witwerrente gibt es nur nach einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, nicht für Paare ohne Trauschein. Hat die Ehe kürzer als ein Jahr bestanden, gibt es sie in der Regel nicht (§ 46 SGB VI). Beide Renten setzen voraus, dass die verstorbene Person lange genug versichert war, und ersetzen das Einkommen nur zum Teil.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Eine feste Faustregel gibt es nicht. So kannst du den Bedarf selbst abschätzen:

  1. Rechne aus, wie viel Geld der Familie im Monat fehlen würde, wenn die versicherte Person stirbt.
  2. Multipliziere den Betrag mit der Zahl der Jahre, bis das jüngste Kind selbst verdient.
  3. Rechne offene Kredite dazu.
  4. Zieh ab, was schon da ist: Waisen- und Witwenrente, Erspartes, andere Versicherungen.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Vor dem Abschluss fragt der Versicherer in Textform nach Krankheiten und anderen Risiken. Alles, was du weißt und wonach gefragt wird, musst du angeben. Verschweigst du etwas, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, je nachdem, wie schwer der Fehler wiegt. Im Todesfall bekommt die Familie dann möglicherweise nichts (§ 19 VVG).

Unverheiratete Paare: Erbschaftsteuer vermeiden

Hat die verstorbene Person den Vertrag selbst geschlossen, gilt die Auszahlung an den Bezugsberechtigten als Erwerb von Todes wegen und kann Erbschaftsteuer auslösen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Für Ehegatten und Kinder sind die Freibeträge hoch, für Partner ohne Trauschein niedrig:

Wer bekommt das Geld?FreibetragGrundlage
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner500.000 €§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Kind400.000 €§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Partnerin oder Partner ohne Trauschein20.000 €§ 15 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse III), § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG

Bei einer Versicherung über Kreuz schließt jeder Partner den Vertrag auf das Leben des anderen ab, zahlt die Beiträge selbst und ist selbst bezugsberechtigt. Stirbt der Partner, bekommst du das Geld aus deinem eigenen Vertrag, nicht aus einem Vertrag der verstorbenen Person. Damit fällt der Fall des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG weg. Die versicherte Person muss einem solchen Vertrag schriftlich zustimmen (§ 150 Abs. 2 VVG).

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Laufzeit überlebe?

Dann endet der Vertrag, und es gibt kein Geld zurück. Die Risikolebensversicherung sichert nur den Todesfall ab und spart kein Kapital an.

Ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung steuerfrei?

Nicht immer. Hat die verstorbene Person den Vertrag selbst geschlossen, kann Erbschaftsteuer anfallen. Ehegatten und Kinder haben hohe Freibeträge, Partner ohne Trauschein nur einen niedrigen.

Was bedeutet eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

Jeder Partner versichert das Leben des anderen, zahlt selbst und bekommt im Todesfall selbst das Geld. So fällt für unverheiratete Paare keine Erbschaftsteuer auf die Auszahlung an. Die versicherte Person muss schriftlich zustimmen.

Bekommen unverheiratete Partner eine Witwenrente?

Nein. Witwen- und Witwerrente gibt es nur nach einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Kinder bekommen unabhängig davon Waisenrente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Mehr zu Versicherungen

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Unabhängige Beratung zu Bedarf und Vertrag: die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.
  • Fragen zu Waisen- und Witwenrente: die Deutsche Rentenversicherung.
  • Fragen zur Erbschaftsteuer: das Finanzamt.

Quellen

  1. GesetzVersicherungsvertragsgesetz: Anzeigepflicht · § 19 VVG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  2. GesetzVersicherungsvertragsgesetz: Versicherte Person · § 150 Abs. 2 VVG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  3. GesetzErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: Erwerb von Todes wegen · § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  4. GesetzSozialgesetzbuch VI: Witwenrente und Witwerrente · § 46 SGB VI · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  5. GesetzSozialgesetzbuch VI: Waisenrente · § 48 SGB VI · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
  6. FachgesellschaftWelche Versicherung brauche ich? · Verbraucherzentrale · Stand 20.1.2025

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 2.10.2026 · Elternweiser

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