Kurzantwort
Eine gesetzliche Höhe für Taschengeld gibt es nicht; das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt für Kinder unter 6 Jahren 1 bis 2 € in der Woche, für 10- bis 11-Jährige 15 bis 25 € im Monat und für 16- bis 17-Jährige 40 bis 60 € im Monat. Bis zum Alter von etwa 10 Jahren wird Taschengeld wöchentlich gezahlt, danach monatlich.
Taschengeldtabelle nach Alter
| Alter | Taschengeld |
|---|---|
| unter 6 Jahren | 1 bis 2 € pro Woche |
| 6 bis 7 Jahre | 2 bis 3 € pro Woche |
| 8 bis 9 Jahre | 3 bis 4 € pro Woche |
| 10 bis 11 Jahre | 15 bis 25 € pro Monat |
| 12 bis 13 Jahre | 20 bis 30 € pro Monat |
| 14 bis 15 Jahre | 25 bis 45 € pro Monat |
| 16 bis 17 Jahre | 40 bis 60 € pro Monat |
| ab 18 Jahren | 55 bis 75 € pro Monat |
Die Taschengeldtabelle ist eine Orientierung, keine Vorgabe. Sie nennt Spannen, damit Familien den Betrag an Alter, Selbstständigkeit und Geldbeutel anpassen können: Höheres Alter spricht eher für den oberen Rand, viele Geschwister oder ein knappes Budget eher für den unteren. Wer bisher mehr gezahlt hat, muss nicht senken; wer darunter lag, kann in zwei oder drei Schritten anheben (Deutsches Jugendinstitut).
Ab wann Kinder Taschengeld bekommen
Spätestens mit dem Schulbeginn, also mit sechs oder sieben Jahren, sollte es Taschengeld geben. Ab diesem Alter verstehen Kinder Zahlen so weit, dass sie mit Geld umgehen lernen können. Jüngere Kinder können schon kleine Beträge bekommen; die Taschengeldtabelle nennt auch einen Wert für Kinder unter 6 Jahren (Deutsches Jugendinstitut).
Wöchentlich oder monatlich
Jüngere Kinder können selten einen ganzen Monat planen. Deshalb gibt es Taschengeld zuerst wöchentlich und ab etwa 10 Jahren monatlich. Fällt der Wechsel schwer, hilft für einige Monate eine Auszahlung alle zwei Wochen (Deutsches Jugendinstitut, Familienportal des Bundes).
Regeln für das Taschengeld
- Verlässlich: Das Taschengeld kommt pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass das Kind darum bitten muss.
- Kein Erziehungsmittel: Taschengeld ist keine Belohnung für gute Noten oder gutes Verhalten und wird nicht als Strafe gekürzt.
- Frei verfügbar: Das Kind entscheidet selbst, wofür es sein Taschengeld ausgibt, auch wenn es sich mal verkauft.
- Mithilfe im Haushalt ist kein Job: Normale Mithilfe wird nicht über das Taschengeld bezahlt. Besondere Zusatzdienste können getrennt davon vergütet werden.
- Geldgeschenke zählen extra: Geld von Verwandten wird nicht auf das Taschengeld angerechnet. Wie mit größeren Summen umgegangen wird, besprecht ihr gemeinsam.
- Zwei Haushalte: Leben die Eltern getrennt, stimmen sie Betrag und Termin ab.
Die Regeln stammen aus den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts. Höhe und Rhythmus prüft ihr am besten einmal im Jahr gemeinsam.
Was Kinder vom Taschengeld nicht bezahlen müssen
Schulmaterial, tägliche Mahlzeiten und Basiskleidung sollten Kinder nicht regelmäßig aus dem Taschengeld bezahlen müssen. Auch gemeinsame Aktivitäten, etwa mit der Klasse, sollen nicht am Taschengeld scheitern (Deutsches Jugendinstitut).
Budgetgeld ab etwa 12 Jahren
Ab etwa 12 Jahren empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut zusätzlich zum Taschengeld ein Budgetgeld. Es ist für feste, wiederkehrende Ausgaben bestimmt, die Jugendliche dann selbst einteilen. Am Anfang kann ein einziger Bereich stehen; nach zwei bis drei Monaten prüft ihr, ob Betrag und Zuschnitt passen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten, die Werte sind nur Orientierung.
| Bereich | Budgetgeld |
|---|---|
| Kleidung und Schuhe | 45 bis 65 € pro Monat |
| Essen außer Haus | 25 bis 40 € pro Monat |
| Handy, Internet und Abos | 15 bis 25 € pro Monat |
| Schulmaterial | 5 bis 15 € pro Monat |
| Kosmetik und Pflege | 5 bis 15 € pro Monat |
Bekommt die Familie Leistungen für Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, fällt das Budgetgeld für Schulmaterial entsprechend kleiner aus. Beim Essen außer Haus gilt: Eine Mahlzeit wird nicht ausgelassen, um am Budget zu sparen (Deutsches Jugendinstitut).
Wenn das Geld knapp ist
Lieber verlässlich ein kleineres Taschengeld als ein schwankendes: Regelmäßigkeit ist wichtiger als die Höhe. Die Spannen der Taschengeldtabelle sind bewusst breit, damit auch Familien mit wenig Geld sie einhalten können, statt das Taschengeld ganz auszusetzen (Deutsches Jugendinstitut).
Was Kinder mit Taschengeld kaufen dürfen
Kinder ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Für einen Kauf brauchen sie grundsätzlich die Zustimmung der Eltern (§ 107 BGB). Der sogenannte Taschengeldparagraf macht eine Ausnahme: Ein Kauf ohne Zustimmung ist von Anfang an wirksam, wenn das Kind ihn mit Geld bezahlt, das ihm die Eltern zur freien Verfügung oder für diesen Zweck überlassen haben (§ 110 BGB).
Das Kind muss die Sache also gleich vollständig bezahlen. Ratenkäufe, Abos oder ein Handyvertrag mit monatlichen Zahlungen werden so nicht wirksam; dafür brauchen Kinder die Zustimmung der Eltern. Geben Eltern Geld nur für einen bestimmten Zweck, deckt der Taschengeldparagraf nur Käufe für diesen Zweck.
Taschengeldkonto
Der Einstieg gelingt mit Bargeld, später ist ein Konto oder eine App ohne Überziehung sinnvoll, bei der Eltern die Buchungen sehen (Deutsches Jugendinstitut). Ein Girokonto können Minderjährige in der Regel nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen; hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, genügt dessen Zustimmung (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Auch für Überweisungen, Abhebungen oder eine Zahlungskarte brauchen Minderjährige die Einwilligung der Eltern. Ihr Konto überziehen dürfen sie nicht auf eigene Faust, und einen Kredit gibt es nur mit Genehmigung des Gerichts (Verbraucherzentrale).
Häufige Fragen
Wie viel Taschengeld bekommt ein 13-Jähriger?
Für 12- bis 13-Jährige empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut eine monatliche Spanne; den Betrag zeigt die Taschengeldtabelle oben. Dazu kann ab diesem Alter ein Budgetgeld für feste Ausgaben kommen.
Zählen Geldgeschenke zum Taschengeld?
Nein. Geld von Verwandten oder aus einem Nebenjob wird nicht auf das Taschengeld angerechnet. Wie mit größeren Summen umgegangen wird, besprechen Eltern und Kind gemeinsam.
Bis wann bekommen Kinder Taschengeld?
Ein festes Ende gibt es nicht. Die Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts reicht auch über 18 hinaus, solange Jugendliche wirtschaftlich noch von den Eltern abhängig sind, etwa in der Schule.
Sollte man das Taschengeld als Strafe kürzen?
Nein, davon rät das Deutsche Jugendinstitut ab. Taschengeld soll ein verlässliches Lernbudget sein und nicht als Belohnung oder Strafe dienen.
Mehr zum Thema Geld
- Was kostet ein Kind?Was Familien im Monat für ein Kind ausgeben
- Schulbedarf: Was der Schulstart und das Schuljahr kostenWas der Schulstart und das Schuljahr kosten
- Bildung und TeilhabeHilfe für Familien mit wenig Geld
- Haftpflicht für Kinder: ab wann Kinder selbst haftenAb wann Kinder selbst haften
Wann du dich beraten lassen solltest
- Wenn Jugendliche Schulden haben, etwa durch einen Handyvertrag oder Onlinekäufe: die Verbraucherzentrale oder die Schuldnerberatung eines Wohlfahrtsverbands.
- Wenn es in der Familie immer wieder Streit ums Geld gibt: eine Erziehungsberatungsstelle.
Quellen
- FachgesellschaftExpertise Taschengeld und Gelderziehung · Kapitel 4.1 bis 4.3 · Deutsches Jugendinstitut · Stand 17.9.2025
- BehördeTaschengeld · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · abgerufen 29.9.2026
- Gesetz§ 106 BGB – Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger · § 106 BGB · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
- Gesetz§ 107 BGB – Einwilligung des gesetzlichen Vertreters · § 107 BGB · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
- Gesetz§ 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln · § 110 BGB · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
- BehördeGirokonto: Alles, was Sie wissen müssen · Girokonto für Minderjährige · Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · abgerufen 29.9.2026
- FachgesellschaftBankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen · Verbraucherzentrale Bundesverband · abgerufen 29.9.2026