Shisha: Dürfen Jugendliche Wasserpfeife rauchen?

Kurzantwort

Nein. Unter 18 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit keine Shisha mit Tabak oder Nikotin rauchen, auch nicht in Shisha-Bars und auch nicht mit Erlaubnis der Eltern; das gilt ebenso für E-Shishas ohne Nikotin. Harmloser als Zigaretten ist eine Wasserpfeife nicht: Der Rauch enthält viel Kohlenmonoxid und krebserregende Stoffe.

Was das Jugendschutzgesetz sagt

In Gaststätten, Geschäften und sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Produkte nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, und das Rauchen darf ihnen nicht erlaubt werden (§ 10 JuSchG). Das gilt auch für den Versandhandel. Eine Ausnahme mit Erlaubnis der Eltern gibt es nicht.

  • Shisha mit Tabak: verboten unter 18 Jahren.
  • E-Shisha und E-Zigarette, auch ohne Nikotin: ebenfalls verboten, samt Liquids und Behältern (§ 10 Abs. 4 JuSchG).
  • Klassische Wasserpfeife mit tabakfreien Dampfsteinen oder Kräutern: nennt das Gesetz nicht ausdrücklich. Gesund ist sie trotzdem nicht, siehe unten.

Das Jugendschutzgesetz regelt die Öffentlichkeit, nicht das eigene Zuhause. Es richtet sich vor allem an Gaststätten, Händler und Veranstalter.

Warum Shisha nicht harmlos ist

  • Kohlenmonoxid: Die glühende Kohle erzeugt viel Kohlenmonoxid. In geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung kommen, die lebensgefährlich ist.
  • Schadstoffe: Der Rauch enthält unter anderem Teer, Formaldehyd, Benzol und Schwermetalle, einige davon sind krebserregend. Über eine Wasserpfeife werden zum Teil mehr Schadstoffe aufgenommen als über Zigaretten.
  • Nikotin: Wer eine Shisha raucht, nimmt im Schnitt so viel Nikotin auf wie aus zehn Zigaretten. Nikotin macht abhängig.
  • Das Wasser filtert nicht: Es kühlt den Rauch nur ab, dadurch wird er tiefer eingeatmet. Süße Aromen lassen den Rauch milder wirken, als er ist.
  • Tabakfrei ist nicht schadstofffrei: Auch beim Erhitzen von Dampfsteinen, Gelen und Kräutermischungen entstehen gesundheitsschädliche, zum Teil krebserregende Stoffe, und die Kohle erzeugt weiter Kohlenmonoxid.

So bewerten es das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit und das Bundesinstitut für Risikobewertung. Studien zeigen außerdem, dass Wasserpfeifen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und die Lungenkrankheit COPD erhöhen.

Mit dem Kind darüber reden

Viele Jugendliche halten Shisha für harmloser als Zigaretten. Die Fakten oben helfen im Gespräch: Nikotin macht abhängig, das Wasser filtert nicht, und Kohlenmonoxid ist auch bei tabakfreien Produkten ein Risiko. Will dein Kind aufhören, bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit eine kostenlose Telefonberatung an, siehe unten.

Häufige Fragen

Ab wie viel Jahren darf man Shisha rauchen?

In der Öffentlichkeit ab 18 Jahren. Das gilt für Shishas mit Tabak oder Nikotin und für E-Shishas, auch ohne Nikotin.

Dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern Shisha rauchen?

In der Öffentlichkeit nicht. Das Jugendschutzgesetz kennt beim Rauchen keine Ausnahme mit Erlaubnis oder in Begleitung der Eltern.

Filtert das Wasser in der Shisha die Schadstoffe?

Nein. Das Wasser kühlt den Rauch nur ab, deshalb wird er tiefer eingeatmet.

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Wann du dich beraten lassen solltest

  • Dein Kind will mit dem Rauchen aufhören: das Rauchfrei-Telefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (0800 8 31 31 31, kostenlos).
  • Verdacht auf eine Kohlenmonoxidvergiftung, etwa Bewusstlosigkeit oder Atemnot nach dem Shisha-Rauchen in einem Raum: Notruf 112.
  • Du machst dir Sorgen wegen Sucht: eine Suchtberatungsstelle vor Ort oder die Kinder- und Jugendarztpraxis.

Quellen

  1. GesetzJugendschutzgesetz: Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse · § 10 JuSchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
  2. BehördeWasserpfeife (Shishas) · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), rauchfrei-info.de · Stand 11.2.2025
  3. BehördeAusgewählte Fragen und Antworten zu Wasserpfeifen · S. 2–4 · Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) · Stand 29.11.2016

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 30.9.2026 · Elternweiser

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