Kurzantwort
Kinder unter 3 Jahren sollen keine Bildschirmmedien nutzen. Nach der ärztlichen Leitlinie gilt für die Freizeit: von 3 bis 6 Jahren höchstens 30 Minuten an einzelnen Tagen, von 6 bis 9 Jahren höchstens 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen und von 9 bis 12 Jahren höchstens 45 bis 60 Minuten täglich.
Bildschirmzeit nach Alter
Die Werte stammen aus der ärztlichen Leitlinie zur Prävention eines dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend, die die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin federführend erarbeitet hat. Sie gelten für die Bildschirmzeit in der Freizeit, also für Fernsehen, Videos, Spiele und Apps. Bildschirmzeit für die Schule zählt nicht mit.
| Alter | Freizeit am Bildschirm höchstens | Außerdem empfohlen |
|---|---|---|
| unter 3 Jahren | keine Bildschirmmedien | auch nicht nebenbei laufen lassen |
| 3 bis 6 Jahre | 30 Minuten an einzelnen Tagen | nur zusammen mit einem Erwachsenen |
| 6 bis 9 Jahre | 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen | Inhalte möglichst gemeinsam nutzen und besprechen, keine eigene Spielkonsole |
| 9 bis 12 Jahre | 45 bis 60 Minuten täglich | Internet nur unter Aufsicht |
| 12 bis 16 Jahre | 1 bis 2 Stunden am Tag | bis spätestens 21 Uhr |
| 16 bis 18 Jahre | etwa 2 Stunden am Tag als Orientierung | Regeln je nach Reife gemeinsam festlegen |
Die Leitlinie empfiehlt außerdem für alle Altersstufen: keine Bildschirmmedien in der letzten Stunde vor dem Schlafengehen und die Zeit morgens vor Schule oder Kita möglichst ohne Bildschirm.
Was die Nationalen Bewegungsempfehlungen sagen
Auch die Nationalen Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung nennen Grenzen für die Bildschirmzeit, allerdings in gröberen Altersstufen. Auf sie stützt sich IN FORM, die Initiative der Bundesregierung für gesunde Ernährung und mehr Bewegung:
| Alter | Bildschirmzeit höchstens |
|---|---|
| Kleinkinder | keine Bildschirmmedien |
| bis 6 Jahre | 30 Minuten täglich |
| bis 11 Jahre | 60 Minuten täglich |
| Jugendliche | 120 Minuten täglich |
Beide Quellen liegen nah beieinander. Die Leitlinie ist für Grundschulkinder etwas strenger und unterscheidet feiner nach Alter.
Ab wann ein eigenes Smartphone?
Die Leitlinie empfiehlt, Kindern frühestens ab 9 Jahren, besser frühestens ab 12 Jahren ein eigenes Smartphone zu geben, und zwar mit eingeschränktem Internetzugang. Eine eigene Spielkonsole sollen Kinder unter 9 Jahren nicht haben.
Regeln vereinbaren und begleiten
Zeitgrenzen allein reichen nicht. Die Leitlinie rät Eltern, Inhalte vorher auf ihre Eignung zu prüfen, die Altersfreigaben einzuhalten und Medien, wenn möglich, gemeinsam mit dem Kind zu nutzen und danach darüber zu sprechen.
- Mediennutzungsvertrag: Unter mediennutzungsvertrag.de stellen Eltern und Kind gemeinsam Regeln zusammen, etwa zu Zeiten, Orten und Apps, und drucken sie aus. Das Angebot stammt von klicksafe und Internet-ABC.
- Jugendschutzeinstellungen: Smartphones, Tablets, Spielkonsolen und Streamingdienste haben eingebaute Einstellungen für Zeitlimits, Altersfreigaben und Käufe. Richte sie ein, bevor dein Kind das Gerät nutzt.
- Geräte abends aus dem Kinderzimmer: So bleibt die letzte Stunde vor dem Schlafen bildschirmfrei.
Verstöße im Netz melden
Stößt dein Kind auf Inhalte, die verboten oder für Kinder gefährlich sind, etwa Pornografie, Gewalt, Cybermobbing oder sexuelle Belästigung, kannst du sie bei jugendschutz.net melden. Wichtig ist, ruhig mit deinem Kind darüber zu sprechen, was es gesehen hat.
Häufige Fragen
Wie viel Bildschirmzeit ist mit 10 Jahren empfohlen?
Nach der ärztlichen Leitlinie höchstens 45 bis 60 Minuten täglich in der Freizeit. Die Nationalen Bewegungsempfehlungen nennen für Kinder bis 11 Jahre höchstens 60 Minuten.
Ab wann sollte ein Kind ein eigenes Smartphone haben?
Die Leitlinie empfiehlt frühestens ab 9 Jahren, besser erst ab 12 Jahren, und dann mit eingeschränktem Internetzugang.
Zählt die Bildschirmzeit für Hausaufgaben mit?
Nein. Die empfohlenen Höchstwerte gelten für die Nutzung in der Freizeit.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Dein Kind kommt von Bildschirmen nicht los, zieht sich zurück oder schläft schlecht: eine Kinder- und Jugendarztpraxis.
- Streit um Handy und Spiele belastet die Familie: eine Erziehungsberatungsstelle, meist beim Jugendamt oder bei einem freien Träger.
- Dein Kind wird im Netz sexuell belästigt, bedroht oder erpresst: die Polizei. Beweise wie Chatverläufe nicht löschen.
Quellen
- FachgesellschaftS2k-Leitlinie Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend (027-075), Version 1.4 · Empfehlungen 5, 7, 25 bis 37 · Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), AWMF-Register · Stand 11.9.2026
- BehördeWie viel Bewegung braucht mein Kind? · IN FORM, Initiative der Bundesregierung · Stand 10.4.2026
- BehördeMediennutzungsvertrag · klicksafe (Medienanstalt Rheinland-Pfalz) und Internet-ABC · abgerufen 30.9.2026
- BehördeVerstoß melden · jugendschutz.net · abgerufen 30.9.2026