Ganztag in der Grundschule

Kurzantwort

Grundschulkinder haben seit dem 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zurzeit in Klasse 1; er wächst jedes Schuljahr um eine Klassenstufe und gilt ab dem 1. August 2029 für die Klassen 1 bis 4. Er umfasst 8 Stunden täglich einschließlich Unterricht und gilt auch in den Ferien, mit höchstens 4 Wochen Schließzeit im Jahr.

Ab wann der Anspruch auf Ganztag gilt

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt für jedes Kind, das ab dem Schuljahr, das am 1. August 2026 begann, in die erste Klasse kommt, und zwar bis zum Beginn der fünften Klasse (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Er wächst deshalb Jahr für Jahr mit:

  • ab 1. August 2026: Klasse 1
  • ab 1. August 2027: Klassen 1 und 2
  • ab 1. August 2028: Klassen 1 bis 3
  • ab 1. August 2029: Klassen 1 bis 4

Künftige Werte

Ab 1.8.2027

Anspruch in Klasse: 1 bis 2beschlossen

Ab 1.8.2028

Anspruch in Klasse: 1 bis 3beschlossen

Ab 1.8.2029

Anspruch in Klasse: 1 bis 4beschlossen

Was der Rechtsanspruch umfasst

  • Umfang: 8 Stunden an Werktagen, der Unterricht wird angerechnet. Das Familienministerium spricht von fünf Tagen in der Woche.
  • Ferien: Der Anspruch gilt auch in den Schulferien. Das Land darf eine Schließzeit von bis zu 4 Wochen im Jahr festlegen.
  • Mehr Stunden: Über den Anspruch hinaus soll es ein Angebot nach Bedarf geben, etwa früh morgens oder am späten Nachmittag.

Der Anspruch auf Ganztag richtet sich nicht gegen die Schule, sondern gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also in der Regel das Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises. Erfüllt wird er durch den Unterricht zusammen mit einer Ganztagsgrundschule, auch einer offenen Ganztagsschule, oder durch einen Hort. In den Ferien reichen nach einem Gesetz, das am 1. April 2026 verkündet wurde, auch Angebote der Jugendarbeit, etwa Ferienprogramme anerkannter Träger (§ 24 Abs. 4 SGB VIII).

Ganztag in den Bundesländern: Umsetzung und Anmeldung

Wie die Ganztagsbetreuung aussieht und wo du dein Kind anmeldest, regelt jedes Land selbst. Manche Länder setzen auf Ganztagsschulen, andere vor allem auf den Hort. Fehlt in der Tabelle eine Angabe, nennt das Land sie nicht landesweit; dann hilft die Seite des Landes in der zweiten Tabelle, die Grundschule oder der Schulträger weiter.

Ganztag in der Grundschule je Bundesland
LandUmsetzungAnmeldung
Baden-WürttembergGanztagsgrundschule (auch offene) oder betriebserlaubte Betreuung von Kommunen/freien Trägern (Hort, Hort an der Schule, flexible Nachmittagsbetreuung)–
BayernOffene oder gebundene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung, Hort, Haus für Kinder oder KombieinrichtungAnspruch jährlich bis 30. April beim Jugendamt (Landkreis/kreisfreie Stadt) geltend machen; Platz direkt bei Einrichtung, Schule oder Gemeinde anmelden
Berlinoffene oder gebundene Ganztagsschule mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB)Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) beim Jugendamt des Wohnbezirks; Formular in der Regel bei der Schulanmeldung in der Grundschule abgeben
BrandenburgHort (Kindertagesstätte) in verbindlicher Kooperation mit der Grundschule; daneben offene oder gebundene GanztagsschulenIn der Kita, beim Jugendamt oder in der Gemeindeverwaltung erfragen, welche Stelle zuständig ist; den Anspruch prüft der Landkreis oder die kreisfreie Stadt
BremenGanztagsschule (offen oder gebunden) oder HortGanztagsschule: an der Anmeldeschule (Klasse 1 mit der Schulanmeldung); Hort: über das Kita-Portal Bremen
HamburgGanztagsschule oder Ganztag an der Schule mit Kooperationspartner (GBS/GTS); Kernzeit 8 bis 16 Uhr kostenlos, Früh-, Spät- und Ferienbetreuung gegen Gebührim Schulbüro der Grundschule, von Februar bis spätestens 31. Mai für das kommende Schuljahr (auch online über das Serviceportal)
Hessenganztägig arbeitende Schule (Profil 1 bis 3) oder Pakt für den Ganztagbeim Schulträger bzw. an der Schule; den Anmeldezeitpunkt legt der Schulträger fest
Mecklenburg-VorpommernHort (Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe) in Kooperation mit der SchuleAntrag beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Landkreis/kreisfreie Stadt), in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn
NiedersachsenGanztagsgrundschule, ergänzt durch Horte–
Nordrhein-Westfalenoffene Ganztagsschule (OGS); daneben außerunterrichtliche Ganztags- und BetreuungsangeboteErste Anlaufstelle: Schule, OGS-Träger oder Schulträger (je nach Kommune)
Rheinland-PfalzGanztagsschule (Angebotsform oder verpflichtend), Betreuende Grundschule oder HortGanztagsschule in Angebotsform: Anmeldung bis 15. März für das Folgeschuljahr
Saarland––
SachsenHort in Kooperation mit der Grundschule, ergänzt durch Ganztagsangebote (GTA) der Schulenbeim gewünschten Hort und bei der Wohnortgemeinde, in der Regel sechs Monate im Voraus
Sachsen-Anhaltvor allem Hort; Anspruch auf einen ganztägigen Platz (6 Stunden je Schultag) bis zur Versetzung in Klasse 7Hortplatz spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr anmelden
Schleswig-Holstein––
ThüringenSchulhort als Teil der Grundschulebei der zuständigen Grundschule (Formular bei der Schulanmeldung), schriftlich vor dem 31. Mai
LandInformationen des Landes
Baden-WürttembergKultusministerium
BayernSozialministerium
BerlinService Berlin: ergänzende Förderung und Betreuung
BrandenburgBildungsministerium
BremenBildungsbehörde
HamburgBehörde für Schule, Familie und Berufsbildung
HessenKultusministerium
Mecklenburg-VorpommernBildungsserver
NiedersachsenBildungsportal
Nordrhein-WestfalenFamilienportal NRW
Rheinland-PfalzBildungsministerium
SaarlandMinisterium für Bildung und Kultur
SachsenKultusministerium
Sachsen-Anhalt§ 3 KiFöG
Schleswig-HolsteinLandesregierung
ThüringenBildungsministerium
Die Links führen zur Seite des Landes zum Ganztag.

Was die Ganztagsbetreuung kostet

Ob die Ganztagsbetreuung Geld kostet, regeln das Land und die Stadt oder Gemeinde. In Hamburg etwa ist die Kernzeit von 8 bis 16 Uhr kostenlos, Früh-, Spät- und Ferienbetreuung kosten eine Gebühr. Wie bei der Kita gilt: Bekommst du Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld, erlässt das Jugendamt den Beitrag auf Antrag (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Das Mittagessen übernimmt dann das Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Kosten für Hort und Ganztagsbetreuung kannst du als Sonderausgaben absetzen, siehe Kinderbetreuungskosten absetzen.

Kein Ganztagsplatz: was du tun kannst

Melde deinen Bedarf früh und schriftlich beim Jugendamt, lass dir eine Absage schriftlich geben und leg Widerspruch ein. Der Weg ist derselbe wie beim Kitaplatz; er steht auf der Seite Kitaplatz.

Häufige Fragen

Gilt der Anspruch auf Ganztag auch in den Ferien?

Ja. Das Land darf aber eine Schließzeit von einigen Wochen im Jahr festlegen. In den Ferien kann der Anspruch auch durch Ferienangebote der Jugendarbeit erfüllt werden.

Gegen wen richtet sich der Anspruch auf Ganztagsbetreuung?

Gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises, nicht gegen die Schule. Der Anspruch hängt am Wohnort des Kindes.

Wird der Unterricht angerechnet?

Ja. Die Zeit des Unterrichts und der Angebote einer Ganztagsgrundschule zählt zum Anspruch dazu.

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Wann du dich beraten lassen solltest

  • Du bekommst keinen Ganztagsplatz oder eine Absage: das Jugendamt; gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch innerhalb der Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung. Eilt es, kannst du beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen; die Rechtsantragstelle des Gerichts hilft bei der Formulierung.
  • Fragen zu Ganztagsangebot, Zeiten und Gebühren an der Schule: die Schulleitung, der Schulträger (Stadt oder Gemeinde) oder das Schulamt.

Quellen

  1. Gesetz§ 24 SGB VIII – Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege · § 24 Abs. 4 SGB VIII · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
  2. Gesetz§ 90 SGB VIII – Pauschalierte Kostenbeteiligung · § 90 Abs. 4 SGB VIII · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
  3. BehördeDas Ganztagsförderungsgesetz · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · abgerufen 29.9.2026
  4. GesetzGesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien · BGBl. 2026 I Nr. 85 · Bundesgesetzblatt · Stand 1.4.2026
  5. BehördeGanztag an Hamburger Schulen anmelden · Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg · Stand 28.9.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 29.9.2026 · Elternweiser

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