Kurzantwort
Eltern können 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, für Kinder unter 14 Jahren und ohne Altersgrenze bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Absetzbar sind Kita, Tagespflege, Hort und bezahlte Betreuungspersonen, nicht aber Unterricht, Sport oder Verpflegung.
Was als Kinderbetreuungskosten zählt
Kinderbetreuungskosten sind Ausgaben dafür, dass jemand dein Kind beaufsichtigt und betreut. Das Kind muss zu deinem Haushalt gehören (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Auf Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Eltern kommt es nicht an.
| Absetzbar | Nicht absetzbar |
|---|---|
| Kita, Krippe, Kindergarten, Hort | Essensgeld und andere Verpflegung |
| Tagesmutter oder Tagesvater | Nachhilfe, Schulgeld, Fremdsprachenunterricht |
| Babysitter, Kinderfrau, Erzieherin im Haushalt | Musikunterricht, Computerkurse |
| Haushaltshilfe, soweit sie das Kind betreut | Sportverein, Reit- oder Tennisunterricht |
| Hausaufgabenbetreuung | Fahrten des Kindes zur Betreuungsperson |
Nimmt die Schule für die Nachmittagsbetreuung einen Beitrag, der auch Essen oder Kurse enthält, zählt nur der Anteil für die Betreuung. Dafür brauchst du eine Aufschlüsselung von der Schule (Bundesministerium der Finanzen, Rn. 9).
Rechnung und Überweisung
Kinderbetreuungskosten erkennt das Finanzamt nur an, wenn du eine Rechnung hast und aufs Konto der Betreuungsperson oder der Einrichtung gezahlt hast (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG). Barzahlungen zählen in keinem Fall, auch nicht mit Quittung. Als Rechnung gilt auch der Gebührenbescheid der Kita, der Arbeitsvertrag mit einer Kinderfrau oder ein Au-pair-Vertrag. Die Belege legst du nur vor, wenn das Finanzamt danach fragt (Bundesministerium der Finanzen, Rn. 20 bis 23).
Au-pair, Großeltern und andere Angehörige
Ein Au-pair betreut meist Kinder und hilft im Haushalt. Steht im Vertrag keine Aufteilung, kannst du die Hälfte der Gesamtkosten als Kinderbetreuungskosten ansetzen (Bundesministerium der Finanzen, Rn. 7).
Bezahlst du Großeltern oder andere Angehörige für die Kinderbetreuung, zählt das nur mit einer klaren Vereinbarung, die auch unter Fremden üblich wäre und tatsächlich so gelebt wird. Betreuen die Großeltern unentgeltlich, kannst du einen Fahrtkostenersatz absetzen, wenn sie darüber eine Rechnung stellen und du überweist. Zahlungen an den anderen Elternteil oder an eine Partnerin oder einen Partner im selben Haushalt zählen nicht (Bundesministerium der Finanzen, Rn. 4 und 5).
Getrennte Eltern
Leben die Eltern getrennt, setzt die Kinderbetreuungskosten ab, wer sie bezahlt hat und bei wem das Kind lebt. Trifft das auf beide zu, kann jeder seine Kosten bis zur Hälfte des Höchstbetrags ansetzen, außer die Eltern teilen den Höchstbetrag anders auf und zeigen das dem Finanzamt an (Bundesministerium der Finanzen, Rn. 28). Maßgeblich für den Haushalt ist grundsätzlich die Meldeadresse des Kindes.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn einen Zuschuss zu Kita oder Tagespflege, ist er für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Als Kinderbetreuungskosten absetzen kannst du nur, was du selbst getragen hast (Bundesministerium der Finanzen, Rn. 14).
Wo du die Kosten einträgst
Die Kinderbetreuungskosten gehören in die Anlage Kind der Einkommensteuererklärung, je Kind. Was über den Höchstbetrag hinausgeht, kannst du nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen (Bundesministerium der Finanzen, Rn. 30).
Häufige Fragen
Kann ich das Essensgeld der Kita absetzen?
Nein. Verpflegung gehört nicht zu den Kinderbetreuungskosten. Steht das Essen mit auf dem Gebührenbescheid, rechnest du es heraus.
Kann ich die Oma für die Betreuung bezahlen und das absetzen?
Ja, aber nur mit einer klaren Vereinbarung wie unter Fremden, die tatsächlich so durchgeführt wird, und mit Zahlung aufs Konto. Betreut sie unentgeltlich, zählt nur ein Fahrtkostenersatz mit Rechnung.
Zählt der Sportverein oder die Musikschule?
Nein. Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie Sport und andere Freizeitbeschäftigungen sind ausdrücklich ausgenommen.
Kann ich bar bezahlte Babysitterkosten absetzen?
Nein. Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen aufs Konto der Betreuungsperson an, zusammen mit einer Rechnung.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Ob eine Betreuung absetzbar ist und wie ihr den Höchstbetrag aufteilt: dein Finanzamt.
- Hilfe bei der Steuererklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: ein Lohnsteuerhilfeverein.
Quellen
- Gesetz§ 10 EStG – Sonderausgaben · § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
- Gesetz§ 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen · § 3 Nr. 33 EStG · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
- BehördeKinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2012, BMF-Schreiben vom 14.03.2012 · Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 19a · Bundesministerium der Finanzen · Stand 14.3.2012