Schulbedarf: Was der Schulstart und das Schuljahr kosten

Kurzantwort

Beim Schulbedarf zahlen Eltern vor allem Material wie Hefte, Stifte, Zeichen- und Rechengeräte und Sportkleidung, oft auch Arbeitshefte, Kopien, Ausflüge und Klassenfahrten. Welche Lernmittel die Schule stellt, regelt jedes Land selbst: In manchen Ländern leiht die Schule die Schulbücher kostenlos aus, in anderen gegen ein Entgelt oder einen Eigenanteil. Familien mit wenig Geld bekommen Hilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket.

Was Eltern selbst kaufen

Zum Schulbedarf, den Eltern selbst kaufen, gehört das Gebrauchs- und Übungsmaterial. Es zählt nicht zu den Lernmitteln, die Schulen stellen, sondern zur persönlichen Ausstattung des Kindes (Ministerium für Schule und Bildung NRW, Staatsministerium für Kultus Sachsen). Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schulranzen und Federmappe
  • Hefte, Blöcke, Papier, Stifte und Füller
  • Zirkel, Lineale, Geodreieck und Taschenrechner, soweit die Schule keinen besonderen vorschreibt
  • Sportkleidung (passende Schuhgröße: Kinderschuhgrößen)
  • je nach Land und Schule Arbeitshefte, Lektüren und Kopien

Welche Dinge dein Kind braucht, steht meist auf einer Materialliste der Schule. Frag bei Unklarheiten die Klassenleitung, bevor du einkaufst.

Lernmittelfreiheit in den Ländern

Ob Schulbücher kostenlos sind, regelt jedes Land in seinem Schulrecht. Die Tabelle zeigt die Grundregel, soweit eine amtliche Quelle des Landes sie beschreibt. Ermäßigungen und Befreiungen, etwa für Familien mit Sozialleistungen oder mit mehreren Kindern, stehen in der Quelle.

LandSchulbücherGrundlage
Baden-Württembergkostenlos zur Ausleihe§ 94 Schulgesetz
Bayernkostenlos zur Ausleihe; andere Lernmittel wie Atlas oder Formelsammlung kaufen die ElternArt. 21 BaySchFG
BerlinKlassen 1 bis 6 kostenlos zur Ausleihe, ab Klasse 7 mit Eigenanteil§ 50 Schulgesetz
BrandenburgAusleihe gegen einen Eigenanteil§ 111 BbgSchulG, Lernmittelverordnung
BremenLehr- und Lernmittel werden unentgeltlich bereitgestelltArt. 31 Abs. 3 Landesverfassung
Hessenkostenlos zur Ausleihe§ 153 Hessisches Schulgesetz
Mecklenburg-VorpommernBücher, Druckschriften und digitale Lehrwerke kostenlos§ 54 Schulgesetz
NiedersachsenAusleihe gegen ein Entgelt§ 71 NSchG, Erlass
Nordrhein-WestfalenAusleihe gegen einen Eigenanteil von in der Regel höchstens einem Drittel des Durchschnittsbetrags§ 96 Schulgesetz NRW
Rheinland-Pfalzunter einer Einkommensgrenze kostenlos zur Ausleihe, sonst Ausleihe gegen Gebühr§ 70 Schulgesetz
Sachsenkostenlos zur Ausleihe§ 38 Sächsisches Schulgesetz
Sachsen-AnhaltAusleihe gegen ein Entgelt je Buch§ 72 Schulgesetz, Verordnung
Schleswig-HolsteinSchulbücher kostenlos; Arbeitshefte und Kopien zahlen die Eltern§ 13 Schulgesetz
Hamburg, Saarland, Thüringenbei der Schule oder beim Schulamt erfragen–
Grundregel der Lernmittelfreiheit an öffentlichen Schulen, Stand der Landesquellen

Ausflüge und Klassenfahrten

Ausflüge und Klassenfahrten zahlen in der Regel die Eltern. Die Schule nennt die Kosten vorher. Fehlt das Geld, sprich früh mit der Klassenleitung: Viele Schulen und Fördervereine helfen in Einzelfällen. Familien mit Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe bekommen Hilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket, auch für Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Häufige Fragen

Sind Schulbücher kostenlos?

Das regelt jedes Land selbst. In vielen Ländern leiht die Schule die Schulbücher kostenlos aus, in anderen gegen ein Entgelt oder einen Eigenanteil. Arbeitshefte zum Hineinschreiben zahlen die Eltern häufig selbst.

Wer zahlt Hefte, Stifte und Taschenrechner?

Die Eltern. Gebrauchs- und Übungsmaterial gehört nicht zu den Lernmitteln, die die Schule stellt. Ausnahme in manchen Ländern: ein besonderer Taschenrechner, den der Lehrplan vorschreibt.

Was tun, wenn das Geld für die Klassenfahrt nicht reicht?

Sprich früh mit der Klassenleitung. Familien mit Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe können die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen.

Mehr zu Kosten

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Welche Lernmittel die Schule stellt und was sie kosten: die Schule oder das Schulamt.
  • Hilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket: das Jobcenter bei Grundsicherungsgeld, sonst die Stadt oder der Landkreis.
  • Wenn das Geld dauerhaft knapp ist: eine Schuldner- und Budgetberatung der Verbraucherzentrale oder eines Wohlfahrtsverbands.

Quellen

  1. BehördeLernmittelfreiheit · § 96 SchulG NRW · Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen · abgerufen 28.9.2026
  2. BehördeLernmittel · § 38 SächsSchulG · Sächsisches Staatsministerium für Kultus · Stand 1.9.2026
  3. BehördeLeistungen des Bildungspakets · Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Stand 1.7.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 2.10.2026 · Elternweiser

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