Kita-Kosten

Kurzantwort

Die Kita-Kosten legen Land und Kommune fest; viele Länder erlassen die Kita-Gebühren ganz oder für einzelne Kita-Jahre, andere begrenzen sie nur. Wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, muss auf Antrag keinen Kita-Beitrag zahlen.

Woraus sich die Kita-Kosten zusammensetzen

Die Kita-Kosten bestehen meist aus drei Teilen: dem Kita-Beitrag für die Betreuung, dem Essensgeld und manchmal Kosten für Ausflüge oder Zusatzangebote. Ob und in welcher Höhe ein Kita-Beitrag erhoben wird, regeln das Land und die Stadt oder Gemeinde (§ 90 Abs. 1 SGB VIII).

Wo es Kita-Gebühren gibt, müssen sie gestaffelt sein. Üblich sind Stufen nach dem Einkommen der Eltern, nach der Zahl der Kinder mit Kindergeld und nach der täglichen Betreuungszeit (§ 90 Abs. 3 SGB VIII). Wie hoch der Beitrag für dein Kind ist, steht in der Gebührensatzung deiner Stadt oder Gemeinde oder im Vertrag mit der Kita.

Das Essensgeld zahlen die Eltern in den meisten Ländern auch dann, wenn die Kita beitragsfrei ist, etwa in Sachsen-Anhalt (§ 13 Abs. 6 KiFöG) und im Saarland (Ministerium für Bildung und Kultur).

Beitragsfreie Kita: die Regeln der Bundesländer

Eine bundesweit kostenlose Kita gibt es nicht. Die Länder regeln sehr unterschiedlich, welche Kita-Jahre beitragsfrei sind und für wie viele Stunden am Tag. Die Tabelle zeigt den heute gültigen Stand.

Beitragsfreie Kita je Bundesland
LandBeitragsfrei
Baden-Württembergkeine landesweite Beitragsfreiheit
Bayernkeine landesweite Beitragsfreiheit, Beitragszuschuss 100 € monatlich ab 1.9. des Jahres, in dem das Kind 3 wird, bis Schuleintritt
Berlinalle Kita-Jahre bis Schuleintritt, Kita und Kindertagespflege
Brandenburgab 3 Jahren bis Schuleintritt, unabhängig vom Betreuungsumfang; unter 3 und Hort einkommensabhängig
Bremenab 3 Jahren bis Schuleintritt
Hamburgbis 5 Stunden täglich in der Kita bzw. bis 30 Wochenstunden in der Kindertagespflege, ab Geburt bis zur Einschulung
Hessenab 3 Jahren bis Schuleintritt, bis 6 Stunden täglich
Mecklenburg-Vorpommernalle Kita-Jahre und Hort (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege), bis 10 Stunden täglich
Niedersachsenab 3 Jahren bis Schuleintritt, bis 8 Stunden täglich
Nordrhein-Westfalenletzte zwei Kita-Jahre vor der Einschulung
Rheinland-Pfalzab 2 Jahren bis Schuleintritt, Kitas im Bedarfsplan
Saarlandkeine vollständige Beitragsfreiheit; Elternanteil höchstens 2,5 % der Personalkosten
Sachsenkeine landesweite Beitragsfreiheit, Elternbeitrag nach Gemeinde, Krippe 15 bis 23 %, Kindergarten 15 bis 30 % der Personal- und Sachkosten
Sachsen-Anhaltkeine landesweite Beitragsfreiheit; bei mehreren betreuten Kindern zahlt die Familie nur für das älteste Kind und für weitere Schulkinder
Schleswig-Holsteinkeine landesweite Beitragsfreiheit, Elternbeiträge je Wochenstunde landesweit gedeckelt
Thüringenletzte zwei Kita-Jahre (24 Monate) vor dem Schuleintritt

Künftige Werte

Ab 1.1.2027

Bayern: keine landesweite Beitragsfreiheit, Beitragszuschuss entfällt als eigene Leistungbeschlossen
Saarland: vollständige Beitragsfreiheit in Kitasbeschlossen
Sachsen-Anhalt: keine landesweite Beitragsfreiheit; für mehrere Kinder vor der Schule höchstens der Beitrag des ältestenbeschlossen

Ab 1.8.2027

Thüringen: letzte drei Kindergartenjahre vor Schuleintrittbeschlossen

Beschlossene Änderungen der Länder. In Sachsen-Anhalt ist die Geschwisterregel befristet; eine Verlängerung hat der Landtag bisher nicht beschlossen.

LandRegelung
Baden-WürttembergKultusministerium
BayernArt. 23 BayKiBiG (Sozialministerium)
BerlinSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Brandenburg§ 17a KitaG
Bremen§ 19 BremKTG (Bildungsbehörde)
HamburgBehörde für Schule, Familie und Berufsbildung
HessenSozialministerium
Mecklenburg-VorpommernBildungsministerium
Niedersachsen§ 22 NKiTaG
Nordrhein-Westfalen§ 50 KiBiz
Rheinland-Pfalz§ 26 KiTaG
SaarlandMinisterium für Bildung und Kultur
Sachsen§ 15 SächsKitaG
Sachsen-Anhalt§ 13 KiFöG
Schleswig-Holstein§ 31 KiTaG
Thüringen§ 30 ThürKigaG
Wo die Kita-Gebühren des Landes geregelt sind. Die Links führen zum Gesetz oder zur Seite des Ministeriums.

Beitragsfrei heißt meist: Die Betreuung selbst kostet nichts, oft nur bis zu einer bestimmten Stundenzahl am Tag. Wer länger bucht, zahlt für die zusätzlichen Stunden. Das Essensgeld kommt fast überall dazu.

Wer keine Kita-Gebühren zahlen muss

Ist der Kita-Beitrag für die Familie nicht zumutbar, erlässt ihn das Jugendamt auf Antrag oder übernimmt ihn (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Nicht zumutbar ist der Beitrag immer, wenn Eltern oder Kind eine dieser Leistungen bekommen:

  • Grundsicherungsgeld (Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch)
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Auch ohne diese Leistungen kann der Kita-Beitrag zu hoch sein. Dann prüft das Jugendamt dein Einkommen; das Jugendamt muss dich über den Antrag beraten. Den Antrag stellst du beim Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises, bei manchen Kommunen direkt bei der Stelle, die die Kita-Gebühren festsetzt. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen übernimmt bei diesen Leistungen das Bildungs- und Teilhabepaket.

Geschwister und Einkommensänderungen

Viele Städte und Gemeinden ermäßigen die Kita-Kosten für Geschwister; das Gesetz nennt die Zahl der Kinder ausdrücklich als Kriterium für die Staffelung. Einige Länder schreiben die Geschwisterermäßigung selbst vor. In Hamburg etwa zahlen Eltern nur für das jüngste betreute Kind den vollen Beitrag, für das zweitjüngste ein Drittel und für jedes weitere ein Fünftel (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung). In Sachsen-Anhalt zahlt eine Familie mit mehreren betreuten Kindern zurzeit nur für das älteste Kind und für weitere Schulkinder (§ 13 Abs. 4 KiFöG).

Hängt der Kita-Beitrag vom Einkommen ab, meldest du Änderungen der Stelle, die den Beitrag festsetzt; sie steht in deinem Gebührenbescheid.

Kita-Kosten von der Steuer absetzen

Den Kita-Beitrag kannst du als Sonderausgaben absetzen: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € im Jahr je Kind. Das Essensgeld zählt nicht dazu. Einzelheiten stehen auf der Seite Kinderbetreuungskosten absetzen.

Häufige Fragen

Ist die Kita in Deutschland kostenlos?

Nicht überall. Einige Länder erlassen die Kita-Gebühren für alle Kita-Jahre, andere nur für die Jahre vor der Schule oder für eine bestimmte Stundenzahl, und in manchen Ländern gibt es keine landesweite Beitragsfreiheit. Die Tabelle oben zeigt die Regel deines Landes.

Muss ich das Essensgeld zahlen, wenn die Kita beitragsfrei ist?

In der Regel ja. Die Beitragsfreiheit gilt für die Betreuung, das Essensgeld zahlen die Eltern meist weiter. Bekommst du Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld, übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket das gemeinsame Mittagessen.

Wer bekommt die Kita-Gebühren erlassen?

Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, müssen auf Antrag keinen Kita-Beitrag zahlen. Andere Familien können einen Antrag stellen, wenn der Beitrag für sie nicht zumutbar ist; dann prüft das Jugendamt das Einkommen.

Mehr zum Thema Kita

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Du hältst den Gebührenbescheid für falsch oder der Kita-Beitrag ist für dich nicht zu schaffen: die Stelle, die den Bescheid erlassen hat, und das Jugendamt. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, die in der Rechtsbehelfsbelehrung steht.
  • Du bekommst Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld: das Jugendamt, für den Antrag auf Erlass des Kita-Beitrags.

Quellen

  1. Gesetz§ 90 SGB VIII – Pauschalierte Kostenbeteiligung · § 90 Abs. 1, 3 und 4 SGB VIII · Bundesamt für Justiz · abgerufen 29.9.2026
  2. GesetzGesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt · § 13 Abs. 4 und 6 KiFöG · Land Sachsen-Anhalt · abgerufen 29.9.2026
  3. BehördeAbbau der Kita-Elternbeiträge · Ministerium für Bildung und Kultur Saarland · Stand 29.1.2026
  4. BehördeGanztag an Hamburger Schulen anmelden · Kindermäßigung · Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg · Stand 28.9.2026

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 29.9.2026 · Elternweiser

Unter Zuhilfenahme von KI-Werkzeugen erstellt · So arbeiten wir · Fehler melden