Hautkrankheiten bei Kindern: Wann darf das Kind wieder in die Kita?

Kurzantwort

Hautkrankheiten bei Kindern reichen von harmlosem Kopfgneis und Milchschorf über Neurodermitis bis zu ansteckenden Krankheiten wie Windpocken, Scharlach oder Borkenflechte. Bei diesen und einigen weiteren darf das Kind nach dem Infektionsschutzgesetz erst wieder in Kita oder Schule, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckung mehr droht.

Die häufigsten Hautkrankheiten im Überblick

Die Tabelle zeigt, woran du typische Kinderhautkrankheiten erkennst, ob sie ansteckend sind und wann dein Kind wieder in die Kita oder Schule darf. Die Diagnose stellt die Kinderarztpraxis.

HautkrankheitSo sieht die Haut ausAnsteckend?Wieder in Kita oder Schule
Kopfgneistalgige, weiß-gelbe bis bräunliche Schuppen auf der Kopfhaut, in den ersten Lebensmonatenneinjederzeit
Milchschorfmeist ab dem dritten Lebensmonat; gerötete Haut mit Schuppenkrusten an Kopf, Gesicht und Armen, juckt oftneinjederzeit
Neurodermitistrockene, entzündete Haut mit starkem Juckreiz, verläuft in Schübenneinjederzeit
Windpockenjuckende Flecken, Bläschen und Schorf gleichzeitig nebeneinander, zuerst an Rumpf und Gesichtjain der Regel eine Woche nach Beginn, wenn alle Bläschen verkrustet sind (§ 34 IfSG)
Hand-Fuß-Mund-Krankheitnicht juckende rote Flecken, teils mit Bläschen, vor allem an Handflächen und Fußsohlenjakein genereller Ausschluss: wieder hin, sobald das Kind fieberfrei ist und sich gesund fühlt
Ringelrötelnschmetterlingsförmige Rötung auf beiden Wangen, danach girlanden- oder ringförmige Flecken an Armen, Beinen und Poja, vor allem vor dem Ausschlagkein Ausschluss im Gesetz
Scharlachkleinfleckiger Ausschlag, beginnt am Oberkörper; Mundpartie blass, Himbeerzungeja24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikabehandlung, wenn die Beschwerden abgeklungen sind (§ 34 IfSG)
Masernbräunlich-rosa, ineinanderfließende Flecken, beginnen im Gesicht und hinter den Ohrenja, sehrnach ärztlicher Beurteilung frühestens am fünften Tag nach Beginn des Ausschlags (§ 34 IfSG)
Borkenflechte (Impetigo)Bläschen, die schnell aufplatzen und gelbliche Krusten bilden, oft um Mund und Naseja24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikabehandlung, eiternde Stellen erst nach deren Abklingen; ohne Antibiotika erst nach dem Abheilen (§ 34 IfSG)
Dellwarzenstecknadelkopfgroße, glänzende Knötchen mit einer kleinen Delle in der Mitteja, über Hautkontaktjederzeit
Krätze (Skabies)starker Juckreiz; bei kleinen Kindern oft Bläschen und Pusteln an Füßen, Kopfhaut und Gesichtja, über längeren Hautkontaktdirekt nach der ersten abgeschlossenen Behandlung (§ 34 IfSG)
KopfläuseJuckreiz am Kopf, Kratzspuren; Nissen kleben nah an der Kopfhaut am Haarja, von Haar zu Haarnach der ersten richtigen Behandlung mit einem Läusemittel und Auskämmen mit dem Läusekamm (§ 34 IfSG)
Wiederzulassung nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts; Hautbild nach RKI-Ratgebern, BIÖG und gesund.bund.de.

Kopfgneis, Milchschorf und Neurodermitis

Kopfgneis haben die meisten Babys in den ersten Lebensmonaten. Er kommt von zu viel Talg und verschwindet meist im ersten Lebensjahr von allein. Die Schuppen nicht abkratzen, sonst können Narben bleiben.

Milchschorf wird oft mit Kopfgneis verwechselt, ist aber etwas anderes: Er beginnt meist erst ab dem dritten Lebensmonat, dauert länger und juckt. Breitet er sich vom Kopf auf das Gesicht aus, gehört das Kind in die Kinderarztpraxis. Milchschorf kann ein erstes Zeichen einer Neurodermitis sein.

Neurodermitis ist die häufigste chronische Hautkrankheit bei Kindern: Etwa jedes fünfte Baby oder Kleinkind in Deutschland hat sie. Sie ist auch bei engem Kontakt nicht ansteckend. Ein Kind mit Neurodermitis darf deshalb ganz normal in die Kita. Was gegen den Juckreiz hilft, klärst du mit der Kinderarztpraxis.

Ansteckende Hautkrankheiten: Was das Gesetz für Kita und Schule regelt

Für einige ansteckende Kinderkrankheiten gilt § 34 des Infektionsschutzgesetzes. Ein Kind mit Windpocken, Scharlach, Masern, Borkenflechte, Krätze oder Kopfläusen darf Kita, Schule, Hort oder Ferienlager nicht besuchen, solange nach ärztlichem Urteil eine Ansteckung anderer zu befürchten ist. Das gilt schon beim Verdacht.

Du musst die Einrichtung sofort informieren, wenn dein Kind eine dieser Krankheiten hat oder der Verdacht besteht. Die Kita oder Schule meldet das dem Gesundheitsamt. Über diese Pflichten belehrt dich die Einrichtung bei der Aufnahme, zum Beispiel mit einem Merkblatt.

Ein schriftliches Attest verlangt das Gesetz für die Rückkehr nicht; entscheidend ist das ärztliche Urteil. Das Robert Koch-Institut hält eine Bescheinigung aber zur Absicherung aller Beteiligten für sinnvoll.

Bei Masern und Windpocken können auch Geschwister betroffen sein: Sie dürfen nur in die Kita oder Schule, wenn sie geschützt sind, etwa durch eine Impfung, oder nach einer Wartezeit. Gegen Windpocken und Masern gibt es Impfungen, siehe Impfkalender.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Ringelröteln und Dellwarzen stehen nicht im Gesetz. Bei der Hand-Fuß-Mund-Krankheit kann das Gesundheitsamt aber anordnen, dass erkrankte Kinder zu Hause bleiben, etwa bei einem Ausbruch. Muss dein Kind zu Hause bleiben und du dafür von der Arbeit, steht dir unter Umständen Kinderkrankengeld zu.

Häufige Fragen

Wann darf ein Kind mit Windpocken wieder in die Kita?

In der Regel eine Woche nach Beginn der Krankheit, wenn alle Bläschen verkrustet sind. Das entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Darf mein Kind mit Hand-Fuß-Mund-Krankheit in die Kita?

Ja, wenn es fieberfrei ist und sich gesund fühlt. Ein genereller Ausschluss wird nicht empfohlen; nur das Gesundheitsamt kann ihn anordnen, etwa bei einem Ausbruch.

Braucht mein Kind nach Scharlach ein Attest für die Kita?

Das Infektionsschutzgesetz verlangt keine schriftliche Bescheinigung, entscheidend ist das ärztliche Urteil. Das Robert Koch-Institut hält eine Bescheinigung aber für sinnvoll.

Ist Neurodermitis ansteckend?

Nein, auch nicht bei engem Kontakt. Ein Kind mit Neurodermitis darf normal in die Kita.

Mehr zur Gesundheit

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Hautausschlag mit Fieber, ein Ausschlag, der sich schnell ausbreitet, oder Milchschorf, der sich aufs Gesicht ausdehnt: die Kinder- und Jugendarztpraxis.
  • Fragen, ob und wann dein Kind wieder in Kita oder Schule darf: die Kinderarztpraxis oder das Gesundheitsamt deines Kreises oder deiner Stadt.

Quellen

  1. GesetzInfektionsschutzgesetz · § 34 Abs. 1, 3, 5 und 6 IfSG · Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen 1.10.2026
  2. BehördeEmpfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG · Abschnitt 2, Windpocken, Masern · Robert Koch-Institut (RKI) · Stand 13.5.2026
  3. BehördeRKI-Ratgeber Hand-Fuß-Mund-Krankheit · Wiederzulassung · Robert Koch-Institut (RKI) · Stand 13.3.2025
  4. BehördeMilchschorf, Kopfgneis und Windelausschlag – was tun bei Hautproblemen? · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 20.5.2026
  5. BehördeNeurodermitis (atopische Dermatitis) bei Kindern · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 18.5.2026
  6. BehördeDellwarzen · Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de · Stand 21.10.2021

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 4.10.2026 · Elternweiser

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