Kurzantwort
Im ersten Lebensjahr empfiehlt die STIKO Impfungen gegen Rotaviren, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken und Meningokokken B, die meisten mit 2, 4 und 11 Monaten, dazu einmalig einen Antikörper gegen RSV. Ab 11 Monaten kommen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken dazu, die zweite Dosis mit 15 Monaten.
Impfkalender für die ersten zwei Lebensjahre
| Alter | Impfung oder Immunisierung |
|---|---|
| nach der Geburt oder im ersten Herbst | RSV: einmal ein Antikörper, Zeitpunkt je nach Geburtsmonat |
| 6 Wochen bis 2 Monate | Rotaviren, 1. Dosis (Schluckimpfung) |
| 2 Monate | Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken B: jeweils 1. Dosis |
| 3 Monate | Rotaviren, 2. Dosis; Frühgeborene zusätzlich eine Dosis gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B und Pneumokokken |
| 4 Monate | Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken B: jeweils 2. Dosis; je nach Impfstoff Rotaviren, 3. Dosis |
| 11 Monate | Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken: jeweils 3. Dosis; Masern, Mumps, Röteln und Windpocken: 1. Dosis |
| 12 Monate | Meningokokken B, 3. Dosis |
| 15 Monate | Masern, Mumps, Röteln und Windpocken: 2. Dosis |
Den Impfkalender veröffentlicht die STIKO jedes Jahr im Januar neu. Er nennt die Standardimpfungen für alle Kinder; für Kinder mit Vorerkrankungen kommen manchmal weitere Impfungen dazu. Die Impfungen mit 2, 4 und 11 Monaten bilden die Grundimmunisierung; zwischen der zweiten und der dritten Dosis liegen mindestens sechs Monate. Frühgeborene bekommen mit 3 Monaten eine zusätzliche Dosis.
Impfungen und U-Untersuchungen
Viele Impftermine fallen in die Zeit einer U-Untersuchung: Die Impfungen mit 2 und 4 Monaten liegen um die U4, die mit 11 Monaten in der Zeit der U6. Ab der U3 gehört eine Impfberatung zu jeder U-Untersuchung. An einem Termin können mehrere Impfungen gegeben werden. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken bekommt dein Kind am selben Tag oder mit mindestens vier Wochen Abstand.
RSV-Schutz im ersten Winter
Gegen das Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV, bekommt jedes Baby in seiner ersten RSV-Saison einmal einen Antikörper gespritzt. Das ist keine Impfung im engeren Sinn: Der Antikörper schützt sofort, ohne dass der Körper erst selbst Abwehrstoffe bildet. Babys, die zwischen Oktober und März geboren werden, bekommen ihn möglichst rasch nach der Geburt, am besten bei der Entlassung aus der Klinik oder bei der U2. Babys, die zwischen April und September geboren werden, bekommen ihn im Herbst vor ihrer ersten RSV-Saison.
Was die Krankenkasse zahlt
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Impfungen, die die STIKO empfiehlt. Die Einzelheiten regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Schutzimpfungs-Richtlinie. Den RSV-Antikörper zahlt die Kasse für Babys im ersten Lebensjahr ohne Zuzahlung nach einer eigenen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums; sie nennt bisher den Wirkstoff Nirsevimab.
Masernschutz vor Kita und Tagespflege
Wer ein Kind in die Kita, in die Kindertagespflege oder in die Schule gibt, muss den Masernschutz nachweisen. Nach dem ersten Geburtstag reicht eine Masernimpfung, nach dem zweiten Geburtstag braucht dein Kind zwei. Statt des Impfausweises geht auch ein ärztliches Zeugnis, dass dein Kind immun ist oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann.
Kommt dein Kind zum ersten Mal in eine Kita, brauchst du außerdem einen schriftlichen Nachweis, dass kurz vorher eine ärztliche Beratung zum Impfschutz stattgefunden hat. Was vor dem Kita-Start sonst zu erledigen ist, steht unter Das Kind kommt in die Kita.
Häufige Fragen
Wann bekommt ein Baby die erste Impfung?
Die Schluckimpfung gegen Rotaviren kann mit 6 Wochen beginnen, die ersten Spritzen folgen mit 2 Monaten. Der RSV-Antikörper kommt bei Babys, die im Herbst oder Winter geboren werden, schon kurz nach der Geburt.
Wird gegen Meningokokken C noch geimpft?
Nicht mehr als Standardimpfung für Kleinkinder. Die STIKO empfiehlt stattdessen eine Impfung gegen die Meningokokken A, C, W und Y mit 12 bis 14 Jahren. Gegen Meningokokken B werden Babys mit 2, 4 und 12 Monaten geimpft.
Ist die RSV-Prophylaxe eine Impfung?
Nein. Dein Baby bekommt einmal einen fertigen Antikörper gespritzt, der sofort schützt. Die Krankenkasse zahlt ihn im ersten Lebensjahr.
Braucht mein Kind für die Kita eine Masernimpfung?
Ja. Ab dem ersten Geburtstag ist eine Masernimpfung nötig, ab dem zweiten Geburtstag sind es zwei. Alternativ geht ein ärztliches Zeugnis über Immunität oder einen medizinischen Grund gegen die Impfung.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Welche Impfung wann, Nachholen versäumter Impfungen oder Impfungen bei Frühgeborenen und Kindern mit Vorerkrankungen: die Kinderarztpraxis.
- Dein Kind hat nach einer Impfung hohes Fieber oder wirkt krank: die Kinderarztpraxis; nachts und am Wochenende der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei Atemnot oder wenn dein Kind nicht ansprechbar ist: sofort der Notruf 112.
- Fragen zum Masernnachweis für Kita oder Schule: die Leitung der Einrichtung oder das Gesundheitsamt.
Quellen
- BehördeEmpfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2026 · Epidemiologisches Bulletin 4/2026, Tabelle 1 · Robert Koch-Institut · Stand 22.1.2026
- BehördeImpfkalender · Robert Koch-Institut · abgerufen 1.10.2026
- BehördeSTIKO-Empfehlung zur RSV-Prophylaxe mit monoklonalen Antikörpern · Epidemiologisches Bulletin 37/2026 · Robert Koch-Institut · Stand 10.9.2026
- BehördeSchutzimpfungs-Richtlinie · Gemeinsamer Bundesausschuss · Stand 28.4.2026
- GesetzSozialgesetzbuch V · § 20i SGB V · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
- BehördeRSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge · Bundesministerium für Gesundheit · Stand 20.1.2026
- GesetzInfektionsschutzgesetz · § 20 Abs. 8 und 9 IfSG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
- GesetzInfektionsschutzgesetz · § 34 Abs. 10a IfSG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
- BehördeRichtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) · §§ 5 bis 12 (Impfberatung) · Gemeinsamer Bundesausschuss · Stand 1.1.2026