Kinder auf dem Fahrrad: Gehweg, Begleitung und Ausstattung

Kurzantwort

Kinder müssen bis zum 8. Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, bis zum 10. Geburtstag dürfen sie es. Eine Helmpflicht gibt es nicht, ein Helm wird aber empfohlen.

Wo Kinder Rad fahren

AlterWo das Kind fährtRegel
bis zum 8. Geburtstagauf dem Gehweg; ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg ist auch erlaubt§ 2 Abs. 5 StVO
vom 8. bis zum 10. Geburtstagwahlweise auf dem Gehweg oder wie Erwachsene auf Radweg oder Fahrbahn§ 2 Abs. 5 StVO
ab dem 10. Geburtstagwie Erwachsene auf Radweg oder Fahrbahn§ 2 Abs. 5 StVO

Auf dem Gehweg müssen Kinder besonders Rücksicht auf Fußgänger nehmen und ihr Tempo anpassen. Bevor sie eine Fahrbahn überqueren, müssen sie absteigen und schieben. Ein Mindestalter für das Radfahren selbst gibt es nicht.

Begleitung durch Erwachsene

Begleitet eine geeignete Aufsichtsperson ein Kind unter 8 Jahren, darf sie für die Dauer der Begleitung ebenfalls mit dem Rad auf dem Gehweg fahren. Geeignet ist sie insbesondere, wenn sie mindestens 16 Jahre alt ist. Ist das Kind schon 8 oder älter, gilt diese Ausnahme nicht: Dann fährt der Erwachsene auf Radweg oder Fahrbahn, auch wenn das Kind den Gehweg nutzt.

Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen

  • Kindersitz: Kinder bis zum 7. Geburtstag dürfen in einem besonderen Kindersitz mitfahren. Radverkleidungen oder ähnliche Vorrichtungen müssen verhindern, dass die Füße in die Speichen geraten.
  • Anhänger: In einem Anhänger für Kinder dürfen bis zu zwei Kinder bis zum 7. Geburtstag mitfahren.
  • Lastenrad und andere Räder: Andere Personen dürfen nur mitgenommen werden, wenn das Fahrrad dafür gebaut und eingerichtet ist.
  • Wer fährt: In allen Fällen muss die Person am Lenker mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Die Altersgrenze für Kindersitz und Anhänger gilt nicht für Kinder mit Behinderung.

Die Regeln stehen in § 21 Abs. 3 StVO.

Pflichtausstattung am Fahrrad

TeilWas vorgeschrieben istRegel
Bremsenzwei voneinander unabhängige Bremsen§ 65 StVZO
Klingelmindestens eine helltönende Glocke, keine anderen Schallzeichen§ 64a StVZO
vornweißer Scheinwerfer und weißer Rückstrahler§ 67 Abs. 3 StVZO
hintenrote Schlussleuchte und roter Rückstrahler (Kategorie „Z“)§ 67 Abs. 4 StVZO
Pedalegelbe Rückstrahler nach vorn und hinten§ 67 Abs. 5 StVZO
Seitenweiße Reflexstreifen an Reifen oder Felgen, reflektierende Speichen oder je Rad zwei gelbe Speichenrückstrahler§ 67 Abs. 5 StVZO

Scheinwerfer und Rücklicht dürfen abnehmbar sein, zum Beispiel mit Akku. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen sie aber angebracht sein. Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind nicht erlaubt.

Fahrradhelm

Eine Helmpflicht für Kinder gibt es nicht. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rät trotzdem, dass Kinder immer mit Helm fahren, weil Kopfverletzungen zu den häufigsten schweren Unfallfolgen beim Radfahren gehören. Der Helm sollte der Norm EN 1078 entsprechen, nicht gebraucht gekauft und nach einem heftigen Aufprall ersetzt werden. Beim Klettern und Spielen gehört er nicht auf den Kopf, weil das Kind damit hängen bleiben kann.

Radfahrausbildung in der Grundschule

Nach der Empfehlung der Kultusministerkonferenz stehen in den Klassen 1 bis 4 das Schulwegtraining und die Radfahrausbildung im Mittelpunkt der Verkehrserziehung. In den Klassen 3 und 4 fahren Kinder zunehmend selbst Rad. Die Schulen arbeiten dabei eng mit der Polizei zusammen. Wie die Ausbildung genau abläuft, regelt jedes Land selbst.

Häufige Fragen

Bis wann dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren?

Bis zum 8. Geburtstag müssen sie den Gehweg benutzen, bis zum 10. Geburtstag dürfen sie es. Danach fahren sie wie Erwachsene auf Radweg oder Fahrbahn.

Darf ich als Elternteil mit meinem Kind auf dem Gehweg Rad fahren?

Ja, wenn dein Kind jünger als 8 Jahre ist und du es begleitest. Bei älteren Kindern fährst du auf Radweg oder Fahrbahn.

Gibt es eine Helmpflicht für Kinder auf dem Fahrrad?

Nein. Ein Helm wird aber dringend empfohlen.

Mehr zum Schulkind

Wann du dich beraten lassen solltest

  • Unsicher, ob dein Kind schon sicher im Verkehr fährt oder welcher Schulweg geeignet ist: die Klassenlehrkraft oder die Verkehrsprävention der Polizei vor Ort.
  • Fragen zur Radfahrausbildung in deinem Land: die Schule oder das Schulamt.

Quellen

  1. GesetzStraßenverkehrs-Ordnung: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge · § 2 Abs. 5 StVO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
  2. GesetzStraßenverkehrs-Ordnung: Personenbeförderung · § 21 Abs. 3 StVO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
  3. GesetzStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern · § 67 Abs. 2 StVZO · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026
  4. BehördeSicher unterwegs mit dem Fahrrad · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de · Stand 1.1.2025
  5. BehördeEmpfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule · Beschluss vom 07.07.1972 i. d. F. vom 10.05.2012 · Kultusministerkonferenz · Stand 10.5.2012

Aktualisiert am 5.10.2026 · Geprüft am 30.9.2026 · Elternweiser

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