Kurzantwort
Beim Kindergeburtstag haftet für einen Schaden, den ein Gastkind anrichtet, wer die Aufsicht verletzt hat: die Eltern oder wer die Aufsicht übernommen hat. Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst. Für Kinder bis drei Jahre gehören ganze Nüsse, ganze Weintrauben mit Kernen und harte Bonbons nicht auf den Tisch, und Fotos der Gastkinder werden nur mit Einwilligung der Eltern geteilt.
Aufsicht und Haftung
Richtet ein Kind bei einem anderen einen Schaden an, haften die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 Abs. 1 BGB). Dieselbe Haftung trifft, wer die Aufsicht durch Vertrag übernimmt (§ 832 Abs. 2 BGB). Ob die Eltern der Gastkinder die Aufsicht beim Kindergeburtstag auf dich übertragen haben oder ob es nur eine Gefälligkeit ist, steht nicht im Gesetz. Das wird im Streitfall im Einzelfall entschieden.
Sprich deshalb beim Bringen ab, wer aufpasst, wann abgeholt wird und was die Kinder dürfen, zum Beispiel allein in den Garten, auf die Straße oder ans Wasser. Wie viele Erwachsene nötig sind, hängt vom Alter der Kinder und vom Ort der Feier ab.
Kinder unter sieben Jahren sind für einen Schaden, den sie anderen zufügen, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Bei einem Unfall mit einem Auto oder einer Bahn gilt das bis zum zehnten Geburtstag, außer das Kind handelt mit Absicht (§ 828 Abs. 2 BGB). Ältere Kinder und Jugendliche haften, wenn sie die nötige Einsicht haben (§ 828 Abs. 3 BGB).
Essen für kleine Gäste
Kinder von einem bis drei Jahren können noch nicht gut kauen und verschlucken sich leicht. Das Netzwerk Gesund ins Leben nennt als Gefahr: Nüsse, Samen, kleine Beeren, ganze Weintrauben mit Kernen, Hülsenfrüchte, rohes Wurzelgemüse wie Möhren, Fisch mit Gräten, Fleischstücke, harte Lutschbonbons und Kaugummi. Solche Lebensmittel für kleine Kinder zerkleinern, reiben oder pürieren, Nüsse zum Beispiel als Nussmus anbieten.
Speisen mit nicht durcherhitzten Eiern, Rohmilchkäse und Rohwurst wie Teewurst eignen sich für Kleinkinder nicht. Frag beim Einladen nach Allergien und Unverträglichkeiten. Rezepte zum Vorbereiten: Fingerfood am Spieß und Kinderbowle ohne Alkohol.
Fotos von Gastkindern
Fotos einer Person dürfen nur mit ihrer Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden (§ 22 KunstUrhG). Bei Kindern entscheiden nach SCHAU HIN!, der Medieninitiative des Bundesfamilienministeriums, bis etwa sieben Jahre die Eltern, ältere Kinder entscheiden mit. Das gilt auch für den Status im Messenger und für Gruppen-Chats. Frag deshalb beim Einladen, ob Fotos geteilt werden dürfen, und schick sie im Zweifel nur an die Eltern des jeweiligen Kindes.
Feiern im Garten
Wie du einen Kindergeburtstag draußen planst, mit Plan für Regen, sicherem Garten, Spielen nach Alter und Essen im Freien, steht unter Geburtstag im Garten feiern.
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn ein Gastkind beim Kindergeburtstag etwas kaputt macht?
Ein Kind unter sieben Jahren haftet nicht selbst. Haften können die Eltern oder wer die Aufsicht übernommen hat, aber nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Dürfen Kleinkinder auf dem Kindergeburtstag Nüsse essen?
Kinder von einem bis drei Jahren keine ganzen Nüsse, weil sie sich daran verschlucken können. Gemahlen oder als Nussmus sind Nüsse möglich.
Darf ich Fotos vom Kindergeburtstag in die Elterngruppe schicken?
Nur mit Einwilligung der Eltern der Kinder, die auf dem Foto sind. Ältere Kinder entscheiden mit.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Ein Kind hat sich verschluckt, kann nicht mehr husten, ringt nach Luft oder läuft blau an: sofort den Rettungsdienst unter 112.
- Streit über einen Schaden nach der Feier: deine private Haftpflichtversicherung oder eine Verbraucherzentrale.
Quellen
- GesetzBürgerliches Gesetzbuch, Haftung des Aufsichtspflichtigen · § 832 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2.10.2026
- GesetzBürgerliches Gesetzbuch, Minderjährige · § 828 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2.10.2026
- GesetzGesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie · § 22 KunstUrhG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2.10.2026
- BehördeGibt es Lebensmittel, die für Kleinkinder tabu sind? · Netzwerk Gesund ins Leben in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung · Stand 1.7.2022
- BehördeSharenting: Das sollten Sie über Kinderfotos im Netz wissen · SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht (Initiative des Bundesfamilienministeriums) · abgerufen 2.10.2026