Kurzantwort
Kinder können in jedem Alter getauft werden, die meisten im ersten Lebensjahr. Zum Taufgespräch bringen Eltern in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes und ihre Ausweise mit, und bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide der Taufe zustimmen.
Ablauf: von der Anmeldung bis zur Taufe
1. Pfarramt ansprechen
Wende dich an das Pfarramt deiner Kirchengemeinde oder direkt an die Pfarrerin oder den Pfarrer und vereinbare einen Termin für das Taufgespräch. Soll die Taufe in einer anderen evangelischen Gemeinde stattfinden, brauchst du eine Zustimmung deiner Ortsgemeinde, das sogenannte Dimissoriale.
2. Paten auswählen
Paten versprechen bei der Taufe, das Kind im Glauben zu begleiten. Wer Pate werden kann, regeln die Kirchen unterschiedlich (Tabelle unten). Paten brauchen meist eine Patenbescheinigung aus dem Gemeindebüro ihrer eigenen Kirchengemeinde.
3. Taufgespräch führen
Im Taufgespräch besprecht ihr mit der Pfarrperson den Termin und den Ablauf des Gottesdienstes. Bring die Unterlagen mit, die im nächsten Abschnitt stehen.
4. Taufe im Gottesdienst
Im Taufgottesdienst bekennen Eltern und Paten mit der Gemeinde ihren Glauben und versprechen, Verantwortung für die christliche Erziehung des Kindes zu übernehmen. Die Taufe selbst ist kostenlos. Kosten entstehen höchstens, wenn ihr besonderen Blumenschmuck oder Musik wünscht.
Unterlagen für die Taufe
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweise der Eltern
- Familienstammbuch, wenn vorhanden
- Patenbescheinigung für jede Patin und jeden Paten
- bei einer Taufe außerhalb der eigenen evangelischen Gemeinde: das Dimissoriale
Einzelne Gemeinden können weitere Unterlagen verlangen. Frag beim ersten Kontakt nach.
Wer Taufpate werden kann
| evangelisch | katholisch | |
|---|---|---|
| Alter | mindestens 14 Jahre | 16 Jahre vollendet, der Bischof kann eine andere Grenze festlegen (can. 874 CIC) |
| Kirche | Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert; Angehörige der meisten anderen christlichen Kirchen sind zugelassen | katholisch, gefirmt und schon zur Erstkommunion gegangen; ein evangelischer Christ nur zusammen mit einem katholischen Paten, als Taufzeuge |
| Anzahl | mindestens eine Patin oder ein Pate, meist zwei | ein Pate, eine Patin oder beide (can. 873 CIC) |
| ausgeschlossen | wer aus der Kirche ausgetreten ist | Vater und Mutter des Kindes |
Taufe bei gemeinsamem Sorgerecht
Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmen die Eltern gemeinsam, soweit sie das Sorgerecht haben (§ 1 KErzG). Ob und wann das Kind getauft wird, entscheiden sorgeberechtigte Eltern deshalb gemeinsam. Ein Elternteil allein kann das Kind nicht gegen den Willen des anderen taufen lassen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, entscheidet er allein.
Können sich die Eltern nicht einigen, hilft oft ein Gespräch mit einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder der Pfarrperson. Bleibt der Streit, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung einem Elternteil übertragen (§ 1628 BGB). Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr entscheidet das Kind selbst über sein religiöses Bekenntnis, ab 12 Jahren darf es nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden (§ 5 KErzG).
Nottaufe
Ist ein ungetauftes Kind in Lebensgefahr und kann keine Pfarrperson mehr kommen, ist eine Nottaufe möglich. In der evangelischen Kirche kann sie jeder Christ vornehmen, wenn die Eltern einverstanden sind. In der katholischen Kirche darf im Notfall sogar jeder Mensch taufen, der das mit der nötigen Absicht tut (can. 861 CIC).
Segnung statt Taufe
Manche Eltern wollen die Entscheidung über die Taufe ihrem Kind überlassen. In der evangelischen Kirche können sie ihr Kind dann zunächst in einem Gottesdienst segnen lassen. Eine Segnung ist keine Taufe, ebenso wenig eine freie Willkommensfeier ohne Kirche.
Häufige Fragen
In welchem Alter wird ein Kind getauft?
In jedem Alter. Die meisten Kinder werden im ersten Lebensjahr getauft, manche Eltern wählen bewusst einen späteren Termin.
Müssen beide Eltern der Taufe zustimmen?
Ja, wenn beide das Sorgerecht haben. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.
Ab welchem Alter kann man Taufpate werden?
Evangelisch ab 14 Jahren und nach der Konfirmation, katholisch in der Regel ab 16 Jahren und nach der Firmung.
Kostet die Taufe etwas?
Nein. Kosten entstehen nur für Wünsche wie besonderen Blumenschmuck oder Musik.
Mehr zu Feste und Bräuche
- Geburtsurkunde beantragenFrist, Unterlagen und Namen
- Sorgerecht: gemeinsam, unverheiratet, alleinige SorgeGemeinsame und alleinige Sorge
- Konfirmation: Alter, Ablauf und VorbereitungAlter, Unterricht und Ablauf
Wann du dich beraten lassen solltest
- Termin, Ablauf und Paten: das Pfarramt deiner Kirchengemeinde.
- Geburtsurkunde: das Standesamt am Geburtsort.
- Streit der Eltern über die Taufe: eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle oder das Jugendamt; entscheiden kann nur das Familiengericht.
Quellen
- FachgesellschaftHäufige Fragen zur Taufe · Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) · abgerufen 1.10.2026
- GesetzGesetz über die religiöse Kindererziehung · § 1 KErzG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 1.10.2026
- GesetzCodex des Kanonischen Rechtes: Spender der Taufe · can. 861 § 2 CIC · Heiliger Stuhl, vatican.va · abgerufen 1.10.2026