Kurzantwort
Das CE-Zeichen muss auf jedem Spielzeug in der EU stehen, es ist aber eine Erklärung des Herstellers und kein Prüfsiegel. Das GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“ ist freiwillig und wird nur vergeben, wenn eine unabhängige, behördlich befugte Prüfstelle das Spielzeug geprüft hat.
Die wichtigsten Prüfzeichen und Siegel auf Spielzeug
| Zeichen | Pflicht oder freiwillig | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| CE | Pflicht | Der Hersteller erklärt selbst, dass das Spielzeug die EU-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Eine unabhängige Prüfung ist dafür nicht vorgeschrieben (Verbraucherzentrale). |
| GS („geprüfte Sicherheit“) | freiwillig | Eine behördlich befugte GS-Stelle hat ein Baumuster geprüft und kontrolliert die Herstellung regelmäßig; zuerkannt für höchstens fünf Jahre (§§ 20 bis 22 ProdSG). |
| Prüfzeichen von TÜV, DEKRA und anderen | freiwillig | Achte auf den Zusatz, was geprüft wurde, etwa „Sicherheit und Schadstoffe“. |
| Blauer Engel (DE-UZ 207) | freiwillig | Umweltzeichen des Bundes: Schadstoffe vermieden oder gering gehalten, strengere Anforderungen als die EU-Spielzeugrichtlinie, soziale Kriterien bei der Herstellung. Bisher tragen es nur wenige Spielzeuge (Blauer Engel). |
| spiel gut | freiwillig | Siegel eines Vereins: Fachleute bewerten den pädagogischen Spielwert, Kinder erproben das Spielzeug. Kein reines Sicherheitszeichen (spiel gut). |
| GOTS | freiwillig | Textil-Siegel, für schadstoffarmes Stoffspielzeug. |
| FSC | freiwillig | Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. |
| Spiel des Jahres | Preis | Auszeichnung für Gesellschaftsspiele, kein Prüf- oder Sicherheitszeichen. |
Am meisten sagt unter den Spielzeug-Siegeln das GS-Zeichen über die Sicherheit: Es wird nur nach einer Prüfung vergeben, und die Herstellung wird regelmäßig kontrolliert. Verbraucherschützer kritisieren dennoch, dass manche zugrunde liegenden Normen nicht weit genug gehen, vor allem bei Schadstoffen.
Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“
Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gefährlich sein könnte, muss einen Warnhinweis tragen, etwa „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“, „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder ein entsprechendes Bildzeichen. Dazu gehört ein kurzer Hinweis auf die Gefahr, meist verschluckbare Kleinteile. Nimm den Warnhinweis ernst. Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren bestimmt ist, muss so groß sein, dass weder es selbst noch abnehmbare Teile verschluckt oder eingeatmet werden können.
Neue EU-Spielzeugverordnung
Eine neue EU-Spielzeugverordnung ist in Kraft getreten, gilt aber erst nach einer Übergangszeit von mehreren Jahren; bis dahin gilt die bisherige Spielzeugrichtlinie. Danach braucht jedes Spielzeug einen digitalen Produktpass, den du zum Beispiel über einen QR-Code abrufen kannst. Zusätzlich verboten werden dann unter anderem PFAS, Bisphenole und hormonell wirksame Stoffe.
Spielzeug online kaufen
Spielzeug ohne CE-Zeichen darf in der EU nicht verkauft werden; kauf es nicht, auch nicht online. Bei Händlern mit Sitz außerhalb der EU kannst du deine Rechte kaum durchsetzen, und Tests finden bei Spielzeug aus solchen Online-Shops immer wieder Sicherheitsmängel. Auf großen Marktplätzen siehst du unter „Verkauf durch“ oder „Angaben zum Verkäufer“, wo der Händler sitzt.
Häufige Fragen
Ist das CE-Zeichen ein Prüfsiegel?
Nein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller selbst, dass sein Spielzeug die EU-Anforderungen erfüllt. Eine unabhängige Prüfung ist dafür nicht vorgeschrieben.
Was bedeutet das GS-Zeichen?
Geprüfte Sicherheit: Eine behördlich befugte Prüfstelle hat das Spielzeug geprüft und kontrolliert die Herstellung. Das Zeichen ist freiwillig und wird für höchstens fünf Jahre zuerkannt.
Was heißt „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“?
Das Spielzeug kann für Kinder unter drei Jahren gefährlich sein, meist wegen verschluckbarer Kleinteile. Es gehört nicht in die Hände jüngerer Kinder.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Du hast Spielzeug gekauft, das gefährlich wirkt oder kein CE-Zeichen trägt: die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes.
- Dein Kind hat ein Kleinteil, einen Magneten oder eine Knopfzelle verschluckt: sofort ärztliche Hilfe, bei Atemnot den Notruf 112.
Quellen
- BehördePrüfzeichen auf Produkten · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 23.4.2025
- BehördeTipps zum sicheren Spielzeugkauf · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · Stand 10.1.2026
- FachgesellschaftSpielzeug aus dem Internet: Sicherheit und Siegel für Nachhaltigkeit · Verbraucherzentrale Bundesverband · Stand 1.12.2025
- GesetzRichtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug · Anhang II Teil I Nr. 4 d, Anhang V Teil B Nr. 1 · Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union · abgerufen 1.10.2026
- BehördeStronger toy safety rules enter into force · Verordnung (EU) 2025/2509 · Europäische Kommission · Stand 23.12.2025