Kurzantwort
Die wichtigsten Methoden der künstlichen Befruchtung sind die Insemination, bei der Samenzellen direkt in die Gebärmutter übertragen werden, die In-vitro-Fertilisation (IVF) mit Befruchtung im Labor und die ICSI, bei der eine einzelne Samenzelle in die Eizelle gespritzt wird. Eizellspende und Leihmutterschaft sind in Deutschland verboten.
Methoden der künstlichen Befruchtung
Der künstlichen Befruchtung gehen meist Hormonbehandlungen voraus, die den Körper auf die Behandlung vorbereiten. Welche Methode passt, hängt von der Ursache ab und wird ärztlich festgelegt.
| Methode | Ablauf | Wann sie infrage kommt |
|---|---|---|
| Insemination (IUI) | Aufbereiteter Samen wird direkt in die Gebärmutter übertragen. | wenn der Partner zu wenige oder zu wenig bewegliche Spermien hat |
| In-vitro-Fertilisation (IVF) | Nach einer Hormonbehandlung werden Eizellen entnommen und im Labor mit Spermien zusammengebracht. Ein Embryo wird in die Gebärmutter übertragen. | wenn eine Schwangerschaft auf anderem Weg nicht zustande kommt |
| ICSI | Eine einzelne Samenzelle wird direkt in die Eizelle gespritzt, danach wie bei der IVF. | wenn es wegen der Spermienqualität sonst nicht zur Befruchtung kommt |
| TESE und MESA | Spermien werden operativ aus dem Hoden (TESE) oder dem Nebenhoden (MESA) gewonnen, danach ICSI. | wenn die Samenflüssigkeit keine Samenzellen enthält |
| Kryokonservierung | Spermien, Hodengewebe und in begrenztem Umfang befruchtete Eizellen werden eingefroren. | für spätere Behandlungen |
Auch eine künstliche Befruchtung garantiert keine Schwangerschaft. Wie die Chancen im Einzelfall stehen, bespricht die behandelnde Praxis.
Was bei der künstlichen Befruchtung in Deutschland erlaubt ist
| Maßnahme | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Übertragung von Embryonen | höchstens 3 Embryonen je Zyklus | § 1 Abs. 1 Nr. 3 ESchG |
| Eizellspende | verboten | § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG |
| Leihmutterschaft (Ersatzmutter) | verboten | § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG |
| Präimplantationsdiagnostik | nur bei hohem Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder einer Tot- oder Fehlgeburt, nach Beratung und Zustimmung einer Ethikkommission | § 3a ESchG |
| Einfrieren von Embryonen und befruchteten Eizellen | erlaubt, nur durch einen Arzt | § 9 Nr. 4 ESchG |
| Samenspende | erlaubt; so gezeugte Kinder können Auskunft über den Spender verlangen | § 10 Samenspenderregistergesetz |
Strafbar macht sich bei Eizellspende und Leihmutterschaft, wer die Behandlung vornimmt. Die Frau, von der die Eizelle stammt, die Frau, der sie übertragen wird, und die Ersatzmutter bleiben straffrei (§ 1 Abs. 3 ESchG).
Kosten
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten einer künstlichen Befruchtung. Welche Voraussetzungen gelten, steht unter Kinderwunschbehandlung. Die Kostenzusage brauchst du vor Beginn der Behandlung.
Beratung
Eine Kinderwunschbehandlung kann körperlich und seelisch sehr belasten. Eine unabhängige psychosoziale Beratung kann vor, während und nach der Behandlung entlasten. Sie ist keine reguläre Kassenleistung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen IVF und ICSI?
Bei der IVF kommen Eizellen und Spermien im Labor zusammen, die Befruchtung geschieht von selbst. Bei der ICSI wird eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle gespritzt.
Ist Eizellspende in Deutschland erlaubt?
Nein. Wer einer Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt, macht sich strafbar. Die beteiligten Frauen bleiben straffrei.
Wie viele Embryonen dürfen übertragen werden?
Höchstens drei je Zyklus.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Welche Methode infrage kommt: die Frauenarztpraxis oder ein Kinderwunschzentrum.
- Psychosoziale Kinderwunschberatung: staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen, pro familia oder das gemeinnützige Beratungsnetzwerk Kinderwunsch Deutschland (BKiD).
- Kostenübernahme: deine Krankenkasse, vor Beginn der Behandlung.
Quellen
- BehördeKünstliche Befruchtung · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Informationsportal Kinderwunsch · abgerufen 30.9.2026
- BehördeBeratungsmöglichkeiten · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Informationsportal Kinderwunsch · abgerufen 30.9.2026
- GesetzEmbryonenschutzgesetz · § 1 Abs. 3 ESchG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 30.9.2026