Kurzantwort
Für den Todesfall sollten Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine Übersicht über Konten, Versicherungen, Verträge und Online-Zugänge an einem bekannten Ort liegen. Die Kosten der Bestattung tragen die Erben; reicht der Nachlass nicht und können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten. Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht mehr; vorsorgen lässt sich mit Rücklagen oder einer Versicherung.
Unterlagen, die bereitliegen sollten
Zur Vorsorge für den Todesfall gehört vor allem Ordnung. Leg die wichtigsten Unterlagen in einen Ordner und sag einer Vertrauensperson, wo er liegt:
- Testament oder ein Hinweis, wo es verwahrt ist (Testament für Eltern)
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (Vorsorge für Eltern)
- Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsbeschluss
- Übersicht über Konten, Kredite und Depots
- Versicherungen, zum Beispiel Lebens-, Risikolebens- oder Sterbegeldversicherung, mit Vertragsnummern
- Mietvertrag, Verträge und Abos, die gekündigt werden müssen
- Liste der Online-Zugänge (siehe unten)
- Wünsche zur Bestattung
Bestattung vorab regeln
Du kannst schriftlich festhalten, wie und wo du bestattet werden möchtest. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legst du Leistungen und Preise bei einem Bestattungsunternehmen schon vorher fest. Lass dich vor dem Abschluss unabhängig beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Wer zahlt die Bestattung?
Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB). Wer die Bestattung veranlassen muss, regeln die Bestattungsgesetze der Länder. In der Regel sind das zuerst Ehegatte und Kinder, danach Eltern und weitere Angehörige. Wer das Erbe ausschlägt, ist damit nicht automatisch von der Bestattungspflicht und ihren Kosten befreit (Landeshauptstadt München).
Reicht der Nachlass nicht und kann den Verpflichteten nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer Bestattung (§ 74 SGB XII). Den Antrag stellst du beim Sozialamt.
Ein Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit Langem nicht mehr (Wissenschaftliche Dienste des Bundestags). Vorsorgen lässt sich mit Rücklagen oder einer Sterbegeldversicherung. Prüfe außerdem, ob ein Tarifvertrag oder das Beamtenrecht ein Sterbegeld vorsieht.
Digitaler Nachlass
Verträge über Konten bei E-Mail-Anbietern und sozialen Netzwerken gehen mit dem Tod auf die Erben über. Sie dürfen auf die Inhalte zugreifen, so wie sie auch Briefe und Tagebücher erben (Bundesgerichtshof, III ZR 183/17).
Damit deine Familie nicht erst jeden Anbieter anschreiben muss, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Übersicht über alle Konten und Zugänge und eine Vollmacht für eine Vertrauensperson, die sich um den digitalen Nachlass kümmert. Bewahre Passwörter sicher auf, etwa in einem Passwortmanager, und hinterlege, wie die Vertrauensperson an das Hauptpasswort kommt.
Mit Kindern über den Tod sprechen
Wie ihr mit Kindern über Tod und Vorsorge sprecht, hängt von ihrem Alter ab. Unterstützung bieten Erziehungs- und Familienberatungsstellen und Trauerbegleitungen für Kinder, etwa von Hospizvereinen.
In drei Schritten vorsorgen
- Dokumente erstellen: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.
- Ordner anlegen: Unterlagen und Liste der Zugänge sammeln, einer Vertrauensperson den Ort nennen.
- Kosten absichern: Rücklagen bilden, Versicherungen prüfen und Bezugsberechtigungen aktuell halten, besonders nach einer Trennung.
Häufige Fragen
Wer muss die Beerdigung bezahlen?
Die Erben. Schlagen sie das Erbe aus, können die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten tragen müssen. Ist ihnen das nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten.
Zahlt die Krankenkasse ein Sterbegeld?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt kein Sterbegeld mehr. Ein Sterbegeld kann es aus einem Tarifvertrag, dem Beamtenrecht oder einer privaten Versicherung geben.
Dürfen Erben auf E-Mail- und Social-Media-Konten zugreifen?
Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen solche Nutzerverträge auf die Erben über. Leichter wird es, wenn du vorher festhältst, wer sich darum kümmert.
Wann du dich beraten lassen solltest
- Übernahme der Bestattungskosten: das Sozialamt.
- Testament, Erbschein, Ausschlagung: das Nachlassgericht beim Amtsgericht.
- Bestattungsvorsorgevertrag und digitaler Nachlass: die Verbraucherzentrale deines Landes.
- Trauer von Kindern: Erziehungs- und Familienberatungsstellen oder Trauerbegleitungen für Kinder, etwa von Hospizvereinen.
Quellen
- GesetzBürgerliches Gesetzbuch: Beerdigungskosten · § 1968 BGB · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 29.9.2026
- GesetzSozialgesetzbuch XII: Bestattungskosten · § 74 SGB XII · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 29.9.2026
- BehördeBestattung von Amts wegen · Bestattungspflichtige · Landeshauptstadt München · abgerufen 29.9.2026
- BehördeSterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung · WD 9 – 3000 – 015/16 · Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages · Stand 11.3.2016
- BehördePressemitteilung: Digitaler Nachlass, Nutzervertrag vererblich · III ZR 183/17 · Bundesgerichtshof · Stand 12.7.2018
- FachgesellschaftDigitale Vorsorge, digitaler Nachlass · Verbraucherzentrale Bundesverband · Stand 3.11.2025