Kurzantwort
Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt, online über KiZ-Digital oder mit dem Antragsformular. Bewilligt wird er jeweils für 6 Monate ab dem Antragsmonat, danach ist ein neuer Antrag nötig; rückwirkend zahlt die Familienkasse nicht.
Vorher prüfen: Kommt Kinderzuschlag in Frage?
Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfst du vorab, ob ein Antrag sich lohnen kann. Die Höhe berechnet er nicht, die steht erst im Bescheid. Wer Anspruch hat und was die Höhe mindert, steht auf der Seite Kinderzuschlag.
So läuft der Antrag
- Mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob Kinderzuschlag in Frage kommt.
- Antrag stellen: online über KiZ-Digital oder mit dem Formular KiZ 1 und den Anlagen, per Post an deine Familienkasse. Mit einer BundID kannst du den Online-Antrag ohne Unterschrift absenden.
- Nachweise hochladen oder beilegen.
- Die Familienkasse prüft und schickt dir einen Bescheid.
- Gezahlt wird monatlich, am selben Tag wie das Kindergeld. Den Tag findest du bei den Kindergeld-Auszahlungsterminen.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, der Online-Antrag erfüllt das (§ 9 Abs. 1 BKGG). Stellen kann ihn, wer für das Kind Kindergeld bekommt.
Welche Formulare und Unterlagen du brauchst
| Formular | Wofür |
|---|---|
| KiZ 1 | Antrag, immer nötig |
| KiZ 1-AnA | Angaben zu dir und zu deinem Partner oder deiner Partnerin, immer nötig |
| KiZ 1-AnK | Angaben zu jedem Kind, je Kind eine |
| KiZ 5 | Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers |
| KiZ 5a | Einkommen aus selbstständiger Arbeit |
| KiZ 5c | Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für die Kinder |
| KiZ 6 | Vermögen |
Dazu kommen Nachweise, als Kopie, nicht im Original (Ausfüllhinweise KiZ 1-H der Familienkasse):
- Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der sechs Monate vor dem Antrag oder die Verdienstbescheinigung KiZ 5
- Bescheide über andere Leistungen, etwa Elterngeld oder Arbeitslosengeld, mit Nachweis der Auszahlung
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung; im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung die Kosten des vorigen Kalenderjahres
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du sie selbst zahlst
- ohne EU-Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel
Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen der sechs Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Bei Mietern zählen Miete und Heizkosten des ersten Monats (§ 6a Abs. 8 BKGG).
Bewilligung und neuer Antrag
Die Familienkasse bewilligt den Kinderzuschlag jeweils für 6 Monate. Der Zeitraum beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag eingeht, frühestens nach dem Ende eines laufenden Zeitraums (§ 6a Abs. 7 BKGG). Rückwirkend gibt es keinen Kinderzuschlag, auch nicht für den Vormonat.
Für jeden weiteren Zeitraum brauchst du einen neuen Antrag. Stellst du ihn im letzten Monat des laufenden Zeitraums, entsteht keine Lücke. Sind deine Verhältnisse gleich geblieben, reicht der Kurzantrag KiZ 1-K.
Änderungen während der Bewilligung
Ändert sich dein Einkommen während des Zeitraums, bleibt der Kinderzuschlag gleich. Das neue Einkommen zählt erst beim nächsten Antrag. Anders ist es, wenn sich ändert, wer zur Familie im Haushalt gehört, etwa durch eine Geburt, einen Einzug oder einen Auszug: Das musst du der Familienkasse sofort mitteilen, sie entscheidet dann neu (§ 6a Abs. 7 BKGG).
Was du zusätzlich beantragen musst
- Bildung und Teilhabe, etwa Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen oder Vereinsbeiträge: bei der zuständigen Stelle deiner Stadt oder deines Kreises (§ 9 Abs. 3 BKGG).
- Kita-Gebühren: Mit Kinderzuschlag erlässt das Jugendamt auf Antrag die Beiträge für Kita und Kindertagespflege (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).
- Wohngeld: bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde. Es lässt sich mit dem Kinderzuschlag kombinieren.
Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Familienkasse einlegen, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift (§ 84 SGG). Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, entscheidet das Sozialgericht (§ 15 BKGG).
Häufige Fragen
Wird Kinderzuschlag rückwirkend gezahlt?
Nein. Er beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht.
Wie lange wird Kinderzuschlag bewilligt?
Jeweils für sechs Monate. Danach ist ein neuer Antrag nötig, bei gleichen Verhältnissen reicht ein Kurzantrag.
Welches Einkommen zählt beim Antrag?
Der Durchschnitt aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Bei Mietern zählen Miete und Heizkosten des ersten Monats.
Wann wird Kinderzuschlag ausgezahlt?
Monatlich, am selben Tag wie das Kindergeld. Der Tag hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab.
Ändert eine Gehaltserhöhung den laufenden Kinderzuschlag?
Nein. Neues Einkommen zählt erst beim nächsten Antrag. Ändert sich dagegen, wer im Haushalt lebt, entscheidet die Familienkasse neu.
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Wann du dich beraten lassen solltest
- Fragen zum Antrag, zu Unterlagen oder zum Bescheid: deine Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
- Du bist unsicher, ob Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld für euch passt: das Jobcenter.
- Hilfe beim Ausfüllen oder bei Geldsorgen: die Sozial- und Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände.
Quellen
- GesetzBundeskindergeldgesetz: Kinderzuschlag · § 6a Abs. 7 und 8 BKGG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzBundeskindergeldgesetz: Antrag · § 9 BKGG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzBundeskindergeldgesetz: Rechtsweg · § 15 BKGG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist · § 84 SGG · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- GesetzSozialgesetzbuch VIII: Pauschalierte Kostenbeteiligung · § 90 Abs. 4 SGB VIII · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 28.9.2026
- BehördeFormulare Kinderzuschlag · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 28.9.2026
- BehördeAusfüllhinweise zum Antrag auf Kinderzuschlag (KiZ 1-H) · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 28.9.2026
- BehördeKinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer · Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse · abgerufen 28.9.2026